Hallo,
für mein Studium an der Fernuniversität Hagen muss ich einen Fall zur Übung und zum Verständnis analysieren. Doch ich verstehe die Zusammenhänge nicht.
Folgender Sachverhalt:
Eine Familie will in einer Gemeinde ein Haus bauen. Sie haben sich für eines Entschieden, das so im Landschaftsbild der umliegenden Wohngebiete nicht vorkommt und hervorsticht. Außerdem befindet sich 200m Luftlinie ein Schloss, das geschützt ist. Das Landratsamt lehnt den Antrag auf Baugenehmigung wegen fehlendem Einvernehmen der Gemeinde ab. Die Gemeinde ist der Auffassung, dass das Haus der Optik schaden würde und nicht ins Gemeindebild passen würde.
Die Familie legt Widerspruch ein und verlangt Widereinsetzung in den vorigen Stand, da sie erst 2 Monate nach Frist reagieren. Sie begründet das mit behördlichen Stellungnahmen, da sie sonst eine Strafe bekommen hätten (ganz anderer Sachverhalt).
Das Landratsamt gewährt ihnen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, lehnt aber den Widerspruch als unbegründet ab, da die das Bauvorhaben nicht für genehmigungsfähig halten, weil das Haus nicht ins Gemeindebild passt.
Nun erhebt die Familie Klage.
Folgende Probleme sehe ich bei der Zulässigkeitsprüfung der Klage:
- Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage?
Eine Anfechtungsklage, weil die Familie die Aufhebung der WS-Ablehnung erreichen will? Eine Verpflichtungsklage, weil die Familie das Einvernehmen der Gemeinde und die Änderung der Ablehnung der Baugenehmigung erreichen will?
In der Zulässigkeitsprüfung muss ich doch dann sicher auch auf den Widerspruch eingehen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hätte aber nicht erfolgen dürfen, da die Kriterien nicht erfüllt sind. Aber an welcher Stelle in der Zulässigkeitsprüfung müsste ich das prüfen?
Ich hoffe, dass jemand helfen kann.
Danke Bianca
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Fallfrage zur Klage
25. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 25. Januar 2015 | 11:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fallfrage zur Klage
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 2. Februar 2015 | 19:34
Von
Status: Philosoph (13041 Beiträge, 4439x hilfreich)
@MadHatress:
quote:
- Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage?
Ich würde sagen, kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage. Du beantragst, den Beklagten zu verpflichten, in Abänderung des Bescheides vom ..... eine Baugenehmigung zu erteilen.
quote:
In der Zulässigkeitsprüfung muss ich doch dann sicher auch auf den Widerspruch eingehen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hätte aber nicht erfolgen dürfen, da die Kriterien nicht erfüllt sind. Aber an welcher Stelle in der Zulässigkeitsprüfung müsste ich das prüfen?
Meines Erachtens gar nicht. Wenn die Behörde die Wiedereinsetzung gewährt und über den Widerspruch in der Sache entschieden hat, dann ist die Klage zulässig. Unabhängig davon, ob die Behördenentscheidung zur Wiedereinsetzung korrekt war oder nicht.
Gruß,
Axel
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