Fallen hier Pflegekosten für mich an ???

9. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fragezeichen01
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Fallen hier Pflegekosten für mich an ???

Hallo liebes Forum,

ich bin derzeit leider etwas verwirrt, da ich mir nicht sicher bin, ob ich Gespenster sehe oder ob meine Sorge tatsächlich berechtigt ist.

Zur Sachlage:
Meine Eltern sind gerade dabei ihr Hab und Gut zwischen mir und meiner Schwester per Schenkung zu verteilen.
Alles in allem handelt es sich um einen Hof mit Wohnhaus plus Felder. Gesamtwert um die 300000€.
Meine Schwester wohnt hier mit Familie schon im Wohnhaus meiner Eltern. Ich wohne mit meiner Familie gute 100km entfernt, weshalb ich auch nicht so oft vor Ort bin.

Meine Eltern haben mir nun präsentiert, daß Haus und Hof auf meine Schwester überschrieben werden sollen und ich zwei Felder bekomme. Den Wert würde ich mal mit ca. 1/10 beziffern. Dafür wird sich meine Schwester auch um die Pflege meiner Eltern kümmern (wenn dies in Zukunft einmal nötig sein sollte). Sollte es jedoch durch hohe Pflegekosten nötig sein, dass die Kinder möglicherweise auch mit zuzahlen müssten, hätte ich ganz normal zu zahlen.
Desweiteren haben meine Eltern natürlich lebenslanges wohnrecht in dem Haus.

Soweit sehe ich diese Aufteilung ja ein, und es geht für mich in Ordnung.
Allerdings fände ich es ungerecht, wenn meine Schwester den Löwenanteil des Nachlasses bekommt, und im Falle von erhöhten Pflegekosten müsste ich genauso, oder da ich ganz gut verdiene, wahrscheinlich sogar deutlich mehr wie meine Schwester zahlen.

Ich habe mich über Selbstbehalt usw. informiert. Ich liege hier definitiv über der Grenze und wäre hier mit ein paar hundert Euro im Monat dabei.

Nun meine Frage:
Da erstmal kategorisch ausgeschlossen wird, dass ein Pflegeheim in Frage kommt...es gibt wohl auch eine Verfügung, dass sie nicht eingewiesen werden können...stelle ich mir allerdings auch die Frage, ob bei Pflege zu Hause durch einen Pflegedienst Zuzahlungen fällig werden?
Hat hier jemand Erfahrungen damit?
Ich wäre sehr dankbar für Eure Meinungen.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

PS: Ich habe schon eingeworfen, dass ich der Regelung zustimmen würde, aber nur, wenn meine Schwester sich bereit erklärt, sämtliche Pflegekosten zu tragen. Das wurde aber von Eltern und Schwester abgeschmettert.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Fragezeichen,

Es ist wohl nicht so einfach möglich, sein Vermögen zu verschenken um sich vor Zahlungen

für die eigene Pflege zu entziehen.


Auch verschenkte Werte, können vom Staat bis zu 10 Jahre nach Schenkung, zurückgefordert werden.

Es wird also m.E. zuerst auf das Wohnhaus + Felder zurückgegriffen.

Da solche Vorgänge/Verträge nur über einen Notor laufen, kann dieser ausgibig über die Folgen beraten.

vG
edy

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#2
 Von 
fragezeichen01
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Edy,

vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort!

Das mit den 10 Jahren habe ich schon gehört, ja...ist auf jeden Fall schon einmal eine klasse Info.
Die Frage ist allerdings auch, was nach den 10 Jahren passiert. Meine Eltern sind ja Gott sei Dank noch sehr fit, von daher würde ich jetzt mal davon ausgehen, dass das in den nächsten Jahren erstmal auch nicht zum Thema wird, aber irgendwann sicherlich.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von fragezeichen01):
Ich habe mich über Selbstbehalt usw. informiert. Ich liege hier definitiv über der Grenze und wäre hier mit ein paar hundert Euro im Monat dabei.


Die Kosten für die Pflege müssten von allen Kindern gemeinsam übernommen werden? Sind es dann bei dir

immer noch ein paar Hundert Euro? Vielleicht bist du dann schon in Rente?

edy

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Solange die Eltern zuhause wohnen wird kein Kind zur Kostenbeteiligung herangezogen.

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#5
 Von 
fragezeichen01
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

@Edy
Bis zur Rente dauerts bei mir leider noch eine ziemliche Weile. Ich meinte damit, dass ich mit ein paar hundert Euro dabei wäre, weil ich diese rechnerisch über dem Selbstbehalt liege.
Ob meine Schwester zahlen muss hängt ja bei ihr auch am Verdienst. Da sie bei weitem nicht so viel zum Familienverdienst beisteuert, wie ihr Mann, wird es wahrscheinlich erstmal eher nicht dazu kommen, dass sie mit zuzahlen muss.

@Altona01
Bist Du Dir da sicher?
Es könnte ja auch sein, dass meine Schwester einen Pflegedienst hinzu nimmt, weil sie wegen ihrer Arbeit oder weil es ihr vielleicht zu viel wird. Wenn dann hier Kosten anfallen, würde ich die dann auch mittragen müssen?...das wäre ja dramatisch. Sie würde dann sozusagen Entscheidungen treffen, die ich nicht beeinflussen kann und zum Ende müsste ich dann auch noch mitzahlen.

Kann das sein???

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@fragezeichen01,
ja, ich bin mir sicher. Aber ich bin hier ein Laie in einem Rechtsforum, das sollte man schon berücksichtigen :cool:
Dein Problem ist nicht der Pflegedienst, sondern eine mögliche Heimeinweisung. Auch wenn hier kategorisch eine Heimeinweisung ausgeschlossen wurde kann durchaus die Situation entstehen, dass diese erfolgen muss.
Und wer zahlt dann?

Eine Vereinbarung sollte hier für den Fall der Heimunterbringung erfolgen.
Da sich ja alle Beteiligten einig sind, dass dieser niemals erfolgen wird, sollte sie leicht zu machen sein :banana:

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#7
 Von 
fragezeichen01
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ist ja gerade das kontroverse...auf der einen Seite sind sich alle total einig, daß diese Situation mit 99,9% iger Wahrscheinlichkeit niemals eintreten wird, aber auf der anderen Seite, will auch niemand eine solche Vereinbarung, daß in diesem so wahnsinnig unwahrscheinlichen Fall auch meine Schwester sämtliche Kosten übernimmt, unterschreiben.

Aber nochmal, um hier auf die Aussage "so lange die Eltern zu Hause wohnen, wird kein Kind zur Kostenbeteiligung herangezogen" zurückzukommen...
Woher weißt Du denn das? Kann man das irgendwo nachlesen? Das wäre tatsächlich sehr hilfreich!

Vielen Dank für Deine Hilfe!!!

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)


Wenn die Eltern pflegebedürftig werden und ins Heim kommen müssen ggf. beide Kinder zahlen. Diese Wahrscheinlichkeit ist nicht zu unterschätzen. Und da kann die Tochter gerne GLAUBEN; dass das nicht passiert.

Ich frage umgekehrt: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte Geld gefordert werden?
Gibt es nicht. Die halbwegs rechtsverbindliche Antwort auf die Frage gibt es ja auch hier unter Frag einen Anwalt. Kostet auch nicht viel.



-- Editiert von altona01 am 09.09.2017 23:32

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#9
 Von 
fragezeichen01
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ist tatsächlich eine gute Idee! Bin heute nur unterwegs, werde aber heute Abend oder spätestens Morgen einen Anwalt dazuholen.

Vielen, vielen Dank für Deine Unterstützung...es tut echt gut, in solchen Zeiten zu merken, dass man nicht allein dasteht.

Ja, gute Frage, auf welcher Rechtsgrundlage?...ehrlich gesagt, keine Ahnung.

Meine Schwester hat eben schon durchklingen lassen, dass sie wegen ihrer Arbeit (sollte der Pflegeaufwand zu hoch werden) auf jeden Fall einen Pflegedienst dazuholen wird. Keine Ahnung, wie das dann per Pflegekasse bezuschusst wird, aber es könnte in dem Zusammenhang ja auch vorkommen, dass der Pflegedienst mehr Leistungen durchführt, als von der Pflegekasse bezahlt werden. Dann stellt sich eben die Frage, wer dieses Delta bezahlen müsste...ob dann wieder die Geschichte mit Unterhaltspflicht und wieviel man über dem Selbstbehalt liegt zieht? Und dann (so auf jeden Fall meine Befürchtung) müsste ich für diese Kosten mit diesen paar Hundert (immerhin knapp 400 bei mir) eintreten. Und könnte dann nicht mal was dagegen unternehmen, da das dann eine Entscheidung meiner Schwester wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Deine Eltern wollen ihr Hab und Gut verschenken?
Dürfen sie - müssen sie dich nicht fragen.
Auch nicht wer wieviel oder überhaupt etwas bekommt.
Sie können auch alles verkaufen, auf Weltreise gehen und alles verjubeln und wenn sie ins Pflegeheim müssen zahlt ihr dazu was fehlt.
Ihre alleinige Entscheidung.

Sollte innerhalb von 10 Jahren der Pflegefall eintreten bei dem Kosten entstehen die deine Eltern nicht mit ihrer Rente tragen können, dann können Schenkungen zurückgefordert werden.
Sollte der Erbfall eintreten, hast du einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auf das was deine Schwester mehr bekommen hat (abzüglich Abschläge für die Zeit seit der Schenkung und die Pflege)
Tritt der Pflege- oder Sterbefall erst nach 10 Jahren ein hast du ganz einfach Pech gehabt.

Kein Kind hat Anspruch darauf von seinen Eltern etwas vererbt zu bekommen.
Jedes Kind hat die Pflicht im Rahmen seiner Möglichkeiten für seine pflegebedürftigen Eltern aufzukommen genauso wie die Eltern die Pflicht hatten für ihr Kind aufzukommen bis es eine abgeschlossene Ausbildung hat.

Kleine Hexe

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fragezeichen01
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo kleine Hexe,

danke für Deine Antwort. Diese Punkte sind mir bekannt und damit habe ich auch kein Problem.

Mein einziges Problem sind die Fragen bzgl. der möglichen Pflegekosten. Ich kenne mich da nicht aus und habe es leider nicht geschafft entsprechende Antworten auf meine Fragen zu finden.
Ganz speziell geht es mir um diese Fragestellung:
Meine Schwester soll die Pflege meiner Eltern zu Hause übernehmen.
Was würde nun passieren, wenn sie zur Unterstützung einen Pflegedienst hinzuzieht? (Zum Beispiel weil sie es wegen beruflichen Verpflichtungen nicht mehr schafft.)
Je nach Umfang der erbrachten Leistungen rechnet der Pflegedienst ab. Sollten nun die Kosten höher sein, als die Pflegekasse übernimmt...wer kommt dann für die Kosten auf? Oder wird so eine Situation in der Realität nicht auftreten?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Natürlich kann diese Situation auftreten. Z.B., wenn eine Pflegekraft ins Haus geholt wird, weil die Alternative ein Pflegeheim wäre, was man jedoch nicht will oder es auch aufgrund einer speziellen Vereinbarung nicht darf. Es gibt Fälle, da wurde die Schenkung des Hauses an ein Kind eben davon abhängig gemacht, dass im Gegenzug nicht nur tatsächlich, sondern auch im Fall der Fälle finanziell für die Pflege der Eltern gesorgt wird. Wenn das als Last ins Grundbuch eingetragen ist, ist alles klar. Dies regelt aber nur im Innenverhältnis, also zwischen Euch Geschwistern die Rechtslage. Im Außenverhältnis sieht es anders aus. Da kannst Du auch in Anspruch genommen werden. Etwa vom Sozialamt, müsstest Dir dann das Geld von der Schwester wieder holen. Allerdings ist da ja die Berechnung dort doch recht großzügig. Als Selbstbehalt wird nach bereinigtem Netto-Einkommen sowie Berücksichtigung von vorrangig Unterhaltsverpflichteten inzwischen 1800 € angesetzt. Für den Ehepartner 1440 €. Man hat also einen Familiensockelselbstbehalt von 3240 €. Dazu sind dann noch prozentual Haushaltsführungskosten (%satz hab ich nicht im Kopf) zu addieren. Und, ganz wichtig, es sind alle Kreditkosten in Abzug zu bringen, die vor dem Eintritt des Pflegefalls entstanden sind. Und wenn man dann auf einen Betrag kommt, der noch übrig bleibt, der ist dann zu halbieren.

Es kommt also sehr selten vor, dass da ein nennenswerter Betrag zu leisten ist. Und der wäre dann, wie bereits geschrieben, im Innenverhältnis von der Schwester wieder zu holen, wenn die Beweislage klar ist. Oder eben ein Grundbucheintrag existiert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fragezeichen01
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi wirdwerden,

danke für die Antwort!

OK, in dem Fall (Pflegekraft im Haus als Alternative zum Pflegeheim) würde ich es verstehen.

Ich frage mich nur, ob dieser Fall auch eintreten könnte, wenn meine Schwester eine Pflegekraft hinzuzieht, weil sie es "nur" nicht aus zeitlichen Gründen schafft. Oder es ihr, wie gesagt, einfach zu viel wird.
Sprich, ob mir evtl. Kosten entstehen könnten, weil meine Schwester Geld verdienen geht.
Das fände ich dann eben nicht fair, da sie ja auch für diesen Fall das ganze Haus + den Hof bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Frage hab ich doch beantwortet. Lies doch noch mal genau.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fragezeichen01
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Entschuldigt bitte, dass ich mich jetzt den ganzen Tag nicht gemeldet habe...wurde in der Arbeit gut beschäftigt.

OK, sorry, da hab ich wohl nicht ordentlich genug gelesen.

Da es ja keine derartige Eintragung im Grundbuch oder auch in dem Schenkungsvertrag geben wird, bin ich somit...ja, wie soll man sagen...angeschmiert. (Gefühlt auf jeden Fall.)
Sollte meine Schwester im Zuge der Pflege also auf einen Pflegedienst zugreifen, der mehr Kosten aufwirft, als die Pflegekasse + Rente hergibt, würde ich dann zur Zahlung herangezogen.
Soweit verstehe ich das korrekt, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Wenn du alleine mit einem bereinigtem Nettoeinkommen von über 1800,- Euro netto liegst (denk dran, es kann sehr viel abgezogen werden, Kredite, Rentenaufbau etc.) wirst du zahlen müssen.

Schlimmer noch:
Mal angenommen, der Differenzbetrag für die Pflegekosten sind 600 Euro.
Du hast ein bereinigtes Netto-Einkommen von beispielsweise 2500 Euro und deine Schwester ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1700 Euro.
Dann darfst du die 600 Euro alleine zahlen...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Von allen Beträgen, die über 1800 € liegen, ist nur die Hälfte für die Pflege aufzuwenden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fragezeichen01
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich wollte mich erstmal ganz herzlich für Eure rege teilnahme an der Diskussion bedanken. Ihr habt mir viel weitergeholfen und auch etliche Fragen beantwortet.

Ganz vielen Dank dafür!

0x Hilfreiche Antwort

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