Fallen Radlager unter die Sachmängelhaftung?

23. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
mollycat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Fallen Radlager unter die Sachmängelhaftung?

Hallo,

Ich habe vor ein 7 Wochen einen Audi A3 Bj. 2000 gekauft. Jetzt stellt sich heraus dass das linke vordere Radlager defekt ist. Sind Radlager durch die Sachmangelhaftung abgedeckt. Bin seit dem Kauf etwa 3000 Kilometer gefahren?

Danke für eure Hilfe

Ralf

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22 Antworten
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#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Kommt auch darauf an, wie hoch die Gesamtfahrleistung ist, Sportfahrwerk ja oder nein, extreme Breitreifen, ja / nein ????

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mollycat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo krull 14,

Kilometerstand: 82500, kein Sportfahrwerk, 195/65-15 (Serienbereifung) Was ich noch vergessen habe: Das Fahrzeug wurde im Januar 2005 TÜV abgenommen, hätte da das defekte Radlger erkannt bzw. bemängelt werden müssen?

Ralf

-- Editiert von mollycat am 23.03.2005 19:20:39

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Nein, nicht zwangsläufig. Ein Radlager gilt auch grundsätzlich als typisches Verschleissteil. Bei der Gesamtfahrleistung würde ich es auch als normale Verschleisserscheinung sehen.

Also eher kein Sachmangel i.S. vom § 434 BGB .
Daher wohl auch keine gesetzliche Gewährleistung.

Sie können aber trotzdem den Verkäufer mal ansprechen, vielleicht beteiligt "er" sich ja an den Kosten, aufgrund der kürze der Zeit zwischen Übergabe und auftreten des Mangels.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mollycat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo krull14,

vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Gruß Ralf

-- Editiert von mollycat am 24.03.2005 14:15:39

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
V-Mann
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 23x hilfreich)

Ein Radlager eines Kfz. Baujahr 2000 als "typisches Verschleißteile" zu bezeichnen, liegt zwar ganz auf der Linie der Rechtsprechung deutscher Richter, die am liebsten ein Kfz. als Ganzes als ein einziges "Verschleißteil" bezeichnen würden, um endlich Ruhe vor querulierenden Käufern zu haben, hat aber mit sachgerechter technischer Beurteilung nichts zu tun. Wenn ein Radlager ein Verschleißteil ist, dann ist jedes Teil, das einer mechanischen Belastung ausgesetzt ist, ein Verschleißteil, also auch Kolbenringe etc. Es kommt somit auf die Definition "Verschleißteil" an. Moderne Radlager halten so lange wie ein Motor, und der hält mindesten 300.000 km, wenn er nach Herstellervorschrift gewartet und gefahren wird. Radlager sind darüber hinaus wartungsfrei. Ein Radlager wird dadurch zerstört, dass Wasser eindringt, das zur Korrosion führt, das Schmierfett herauswäscht. Verwendet man ein Kfz als U-Boot, so ist dies schnell passiert, fährt man den 1. Gang regelmäßig bis 7.000 U/pm aus und nur im Stadtverkehr, so sind die Kolbenringe nach 30.000 km hinüber.
Was ist also ein Verschleißteil? Richter definieren so, dass sie nach Möglichkeit Käuferklagen als unbegründet abweisen können.
Ich versuche einmal eine technisch sachgerecht Definition:
Ein Verschleißteil ist ein Bauteil, dass nur durch Verschleiß seine Funktion ausüben kann: Filter jeder Art (funktionsbedingte Verminderung des Durchsatzes), Reifen (Abrieb als notwendige Folge der Reibungskräfte), Druckplatte der Kupplung (Abrieb als Folge der notwendigen Reibung zur Kraftübertragung), Bremsbeläge und Bremsscheibe (siehe Kupplung), o. Ä.
Ein Beispiel eines Verschleißteiles außerhalb des Kfz.-Bereichs: Eine Wachskerze, die nur dadurch funktioniert, dass sie sich selbst verzehrt....
Verschleißteile werden nur zu oft mit Bauteilen gleichgesetzt, die eine relativ kürzere Lebensdauer haben, relativ im Vergleich zur Lebensdauer eines Kfz.-Motors. Diese Sichtweise ist verfehlt, weil sie den technischen Fortschritt nicht berücksichtigt.
Zündkerzen der Sorte A müssen z. B. alle 30.000 km erneuert werden, Zündkerzen einer anderen Sorte B (platinbeschichtet) halten mindesten 100.000 km, bei mir sogar 200.000 km. Zündkerzen allgemein als Verschleißteil zu bezeichen ist nicht sachgerecht. So ließen sich die Beispiele fortsetzen.
Es wird immer wieder von Käufern angefragt, was denn die Rechtsprechung unter Verschleißteil, die der Sachmängelhaftung entzogen sein sollen, versteht. Sind es nach Ansicht der Gerichte alle die Teile, die eine kürzere Lebenserwartung als ein Kfz. Motor haben? Stellen etwa alle Teile, die ein Hersteller als Ersatzteile vorrätig hat, Verschleißteile dar? Ich schlage vor, dass man sich an genannter Stelle einmal sachkundig macht und eine saubere Definition findet, wonach sich dann alle Seiten richten können.
Meinen VW-Bus habe ich exakt 334.257 km gefahren, als der zweite Motor explodierte. Radlager hatte ich nie wechseln müssen, es waren noch die ersten ab Werk!

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>liegt zwar ganz auf der Linie der Rechtsprechung deutscher Richter, die am liebsten ein Kfz. als Ganzes als ein einziges "Verschleißteil" bezeichnen <hr size=1 noshade>


Entschuldigung, aber es ist so !

Sie scheinen ja ein verfechter der "ewigen" Garantie für Gebrauchtwagen zu sein ??

Außerdem ist im § 434 BGB nicht von Verschleis die Rede, dieses Unwort nutzt man eher zum besseren Verständnis.

Im § 434 ist die Rede von "üblich" oder nicht "üblich".

Und bei all meinen Erfahrungen aus der Praxis ist es eher unüblich, das z.B. Radlager 330.000 km halten es scheint eher üblich, dass diese je nach Fahrweise und Beansruchung, um die 100.000 km defekt gehen.

Die Frage ist nicht Verschleis ja oder nein, sondern mehr üblich oder nicht üblich !
Das wiederum bestimmen meist Sachverständige, manchmal "leider".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
V-Mann
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 23x hilfreich)

Nein, ich bin keinesfalls ein Verfechter der "ewigen Garantie" bei Gebrauchtwagen, ganz im Gegenteil, ich sage und schreibe immer wieder, dass die Käufer nicht davon ausgehen können, dass bei einem Gebrauchtwagen alle Teile so und so lange funktionieren müssen wie bei einem Neuwagen. Andererseits kritisiere ich die Argumentationsweise der Juristen. Der Gebrauchtwagenhändler ist per Gesetz verpflichtet, mindestens 12 Monate für Sachmängel zu haften. Hier ist das Radlager bereits nach 7 Wochen defekt. Dieser Defekt stellt einen Mangel dar. Die Beweislastumkehr greift. Nun müsste der Händler beweisen, dass der Käufer den Mangel zu verantworten hat, schlechte Fahrweise etc. Das kann er nicht. Also geht der Wagen an den Händler zurück, damit er das Radlager reparieren kann. Wozu das Tricksen mit dem "Verschleißteil"? Dieses Tricksen soll den Käufer abwimmeln, ihn bewusst seiner gesetzlichen Rechte beschneiden.
Wäre das Radlager nach 6 Monaten defekt geworden, so hätte der Käufer wohl kaum die Möglichkeit, dem Händler nachzuweisen, dass das Lager bereits bei Übergabe defekt gewesen ist. Also zahlt dann der Käufer. So einfach ist das. Schließlich hat sich der Gesetzgeber doch etwas bei der Beweislastumkehr gedacht, oder? Ich denke, dass er den Händler dadurch dazu zwingen will, vor dem Kauf das Fahrzeug gewissenhafter als früher auf Mängel zu überprüfen. denn viele Mängel bahnen sich bereits an und können von einem Fachmann bei gewissenhafter Prüfung frühzeitig entdeckt werden. Diese Absicht des Gesetzgebers wird nun dadurch ausgehebelt, dass man die "übliche" Abnutzung (Verschleißteile) so weit fasst, dass selbst langlebige Bauteile nicht mehr unter die Sachmängelhaftung fallen. Ich behaupte nach wie vor, dass ein defektes Radlager nach 82.500 km nicht üblich ist. Die "Flucht" in die Formulierung: "Für Verschleißteile haftet der Händler in keinem Falle, da diese üblicherweise verschleißen" ist nichts anderes als ein Ausdruck des Willens, die Kaufleute von Forderungen freizustellen. Dies hat vor allem gesellschaftspolitische Gründe. Das Gesetz gibt ebenso gut meine Rechtsauslegung her!

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Ich will Sie nicht kritisieren, nicht das wir uns falsch verstehen. Ich sehe es mehr als Meinungsaustausch !

quote:<hr size=1 noshade>........Gebrauchtwagenhändler ist per Gesetz verpflichtet, mindestens 12 Monate für Sachmängel zu haften. <hr size=1 noshade>
Fairerweise hätten Sie hier nicht den Punkt, sondern eher das Komma setzen sollen,...........die schon bei Übergabe vorhanden oder angelegt waren. Die Beweislastumkehr greift aber nicht in jedem Fall, Grundsätzlich hat sie auch für GW zu gelten, dass ist schon Richtig, nur auch in diesem Gesetz (§ 476) sollte man nach dem Komma weiterlesen....., es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Hierbei hat sich der Gesetzgeber etwas gedacht. Das nicht jeder Defekt bei gebrauchten Sachen automatisch zur Beweislastumkehr führt.

Man sollte halt nicht vergessen, dass derjenige der eine gebrauchte Sache erwirbt, oftmals nur einen Bruchteil des Neuwertes bezahlt, diese Käufer denjenigen gleichzustellen, die eine Sache Neu erwerben, würde ich geradezu als ungerecht empfinden.

Zudem greift die Beweislastumkehr auch erst dann, wenn überhaupt feststeht, dass es sich um einen Sachmangel i.S. des Gesetzes handelt, dies darzulegen und beweisen muß aber nachwievor der Käufer, dass ergibt sich zum einen aus dem § 363 BGB , sowie auch aus dem BGH Urteil vom 22.12.2004 Az VIII ZR 91/04 .


Fazit:

Ich denke wir sollten nicht vergessen, dass es hier überwiegend um ältere Gebrauchtwagen geht, wo oftmals nichtmal mehr die Hälfte des damaligen Neuwertes bezahlt wird. Unter diesem Gesichtspunkt, kann man dann auch das eine oder andere Urteil der "Juristen" besser verstehen. ;)

Einen schönen Tag noch !

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sind Sie Jurist Frau/Herr N. Krull? Ich frage nur aus reiner Neugier.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Roenner,

Ihre Neugier in allen Ehren ;)

Aber ich frage doch auch nicht wofür das stud. steht

studierend oder studiert ?

Und möchte es auch garnicht wissen. ;)

Stimme aber meist (zu 90%) mit Ihren Ausführungen überein. Vielleicht trifft man sich mal bei der einen oder anderen Veranstaltung, dann gern mehr. :)

P.S. Übrigens Herr !

-- Editiert von krull14 am 12.04.2005 20:28:54

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Herr Krull, ich wollte Ihnen keineswegs zu nahe treten. Ich bitte dieses zu entschuldigen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

So hatte ich es auch nicht aufgefasst.

MfG

N.Krull

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
V-Mann
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 23x hilfreich)

Entschuldigung, bitte: Was gibt es an einem defekten Radlager abzustreiten? Zitat: "...es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
Klar, und wieso ist die Vermutung, das Radlager war schon vor 7 Wochen nicht dicht, hat Wasser gezogen und begonnen zu korrodieren und zu verschleißen, mit der Art der Sache (nämlich ein Radlager an einem Kraftfahrzeug zu sein, das auch bei Regen durch Pfützen gefahren werden darf) oder der Art des Mangels (jaulendes ratterndes Radlager, evtl. sogar einseitig ziehende Lenkung) unvereinbar?

Sie argumentieren wie ein Jurist, der es bewusst auf die Spitze treiben will, und wo dann letztendlich die Wirklichkeit auf der Strecke bleibt/bleiben soll?
Ich verstehe nicht, wie man bestreiten kann, dass ein jaulendes, ratterndes Radlager einen Mangel darstellt. Soll der Käufer damit weiterfahren, bis es blockiert oder das Rad abknickt? Ist es erst dann ein Mangel? Kopfschütteln!
Immerhin: Ich fand die Diskussion sehr interessant , hat sie doch meine Meinung über Juristen bestätigt. Ich diskutiere gern mit meinem Schwager (Oberlandgerichtspräsident), der auch in der Theorie so perfekt ist wie Sie, krull14. Da er jedoch um die Wirklichkeit in der Rechtsprechung seiner Kollegen nur zu gut weiß, gilt für ihn der Satz: "Ich klage nie, regele Probleme grundsätzlich außergerichtlich oder gar nicht!".
Bei einem hohen Einkommen kann man sich diese Haltung auch leisten.
Leider bleiben immer diejenigen auf der Strecke, die gutgläubig für ihre paar Kröten sich auch mal etwas gönnen wollen, auf falsche Versprechungen hereinfallen und dann zudem von Juristen durch spitzfindige Rechtskonstruktionen als naiv hingestellt werden. Das ist die Wirklichkeit!
Juristen sollten ihre gesellschaftspolitische Bedeutung nicht nur zu ihren Gunsten verwenden, sondern auch ihrer Verantwortung für alle Bevölkerungsteile gerecht werden.
Ich erinnere an den Wandel in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes in den letzten 6 Jahren. Es geht, wenn man nur will!
-----------------------------
Dass ein älteres Fahrzeug deutlich preiswerter ist als ein neues hat einen anderen Grund als den, den Sie genannt haben: Bei dem Wert eines Kfz. kommt es nicht einzig auf den Istzustand an, sondern der Wert stellt einen imaginären Schätzwert dar, der auf dem Gesichtspunkt der Abschreibung beruht. Sie können ein älteres Kfz. noch so weitgehend durchreparieren wie Sie wollen, werden dafür jedoch keinen wesentlich höheren Kaufpreis erzielen. Bei dieser Schätzung werden nicht nur Abnutzungen, sondern auch Markenimage und Nachfrage hinzugezogen, die den Preis mitbestimmen. Ein anderes Beispiel: Eine neue Bienenwachskerze ist teurer als eine gleichgroße Stearinkerze, eine gebrauchte Kerze muss beim Verkauf eine Kerze sein, der Docht also zündfähig sein und für eine gewisse Zeit brennen, sonst ist sie keine Kerze! Die Restlebensdauer (Vorrat an Brennsubstanz) ist das, was ihren Wert ausmacht. Sind die Bremsscheiben unter der Toleranzgrenze verschlissen, so haben sie keinen Wert, gebrauchte Bremsscheiben können noch 2 mm Vorrat zeigen, wo neue Bremsscheiben 10 mm Vorrat zeigen. Dieser Unterschied, nämlich der Abnutzungsgrad definiert den Gebrauchswert! In beiden geschilderten Fällen sind die Scheiben jedoch voll funktionsfähig, also ohne Mangel, obwohl ihr "Wert" deutlich verschieden ist. Einem Gebrauchtwagen Mängel zuzubilligen, nur weil er preiswerter als ein Neuwagen ist, halte ich für abenteuerlich. Aber ich weiß, dass man es so, wie Sie es schreiben, in deutschen Urteilen nachlesen kann. Leider!
Einen schönen Abend noch!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:
Klar, und wieso ist die Vermutung, das Radlager war schon vor 7 Wochen nicht dicht, hat Wasser gezogen und begonnen zu korrodieren und zu verschleißen, mit der Art der Sache (nämlich ein Radlager an einem Kraftfahrzeug zu sein, das auch bei Regen durch Pfützen gefahren werden darf) oder der Art des Mangels (jaulendes ratterndes Radlager, evtl. sogar einseitig ziehende Lenkung) unvereinbar?


Hallo,

weil auch ein Radlager einem "schleichenden Verschleis" unterliegt, je mehr es genutzt wird um so höher ist der "Verschleis", zuallem kommen auch noch andere Faktoren die dieses Beschleunigen können. Und hier wäre es m.E. je nach Laufleistung u. Alter "mit der Art des Mangels" nicht vereinbar. Wo soll die Grenze gezogen werden ? Das gleiche könnte man auch bei Bremsscheiben oder Klötze annehmen. Das was Sie den gewerblichen Verkäufern aufbürden möchten, wäre kaufmännisch garnicht kalkulierbar. Es würde bedeuten das der VK zunächst das gebrauchte Fahrzeug in sämtliche Einzelteile zerlegt, um sich zu vergewissern, dass auch alles i.O. ist, bevor er es weiterverkaufen kann ??
Auch der Vergleich mit der Kerze, hinkt m.E. Eine Kerze besteht aus 2 überschaubaren Teilen, Wachs und Docht, bei einem so komplexen Gegenstand wie einem Gebrauchtwagen, dürften es doch "einige" Teile mehr sein. Schuld, wenn man davon sprechen will, haben da schon eher die Medien, mit ihrer halbherzigen und oft völlig danebenliegenden Kommentaren und Darstellungen des neuen Schuldrechts. Hier wurden Erwartungen bei Verbrauchern geschürt, die sich in der Realität und Praxis nicht umsetzen lassen.

Auf der anderen Seite kann natürlich auch ein "typisches Verschleisteil" einen Mangel i.S.des § 434 darstellen, hier gern wieder das Radlager, z.B. bei einem Fahrzeug 2 Jahre alt ca 20.000 km gelaufen, dort wäre ein Defekt eher unüblich und würde ein Sachmangel darstellen.

Sie sehen es ist immer wieder eine Einzelfallbetrachtung, Pauschalisierungen helfen beim neuen Schuldrecht nicht weiter.

Es sollten sich "beide Seiten" aufeinander zubewegen, die VK ehrlich verkaufen und die Verbraucher ihre Erwartungshaltung etwas runterschrauben und beim Kauf eines GW mit einkalkulieren, dass auch mal etwas kaputt gehen kann und sich nicht Fahrzeuge zulegen, die eigentlich eine "Nummer zu groß" sind. Um die Job`s der Juristen habe ich dabei keine Bange, es gibt noch genug anderes zu tun. ;)

Übrigens halte ich es auch so wie Ihr Schwager, ich versuche gerichtliche Streitigkeiten weitesgehend zu vermeiden, immer nach dem Motto:

"In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln." (Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger

In diesem Sinne ;)

-- Editiert von krull14 am 12.04.2005 22:32:25

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

@ Krull

Sehr treffend formuliert und 100 % Zustimmung!


Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
V-Mann
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,
dann nehmen wir doch das Geiger-Wort als Schlusswort und hoffen, ein paar Leser von Prozessen abgehalten zu haben, denn das war meine Absicht.

Und:
Letzten Endes ist alles dem schleichenden Verschleiß (Verfall) unterworfen, nicht nur Radlager, auch unsere Gesundheit ;) , auf die der liebe Gott nun gar keine Gewährleistung gegeben hat.

Danke, Herr Krull, für Ihre Geduld und ausführlichen Einlassungen auf meine z. T. bewusst provokanten Äußerungen!
Einen schönen Tag noch an alle; hier in Düsseldorf scheint momentan noch die Sonne!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
funok
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist bei Audi bekannt. Die Gummimanschetten wurden zu schnell porös und dadurch kann Schmutz in das Lager gelangen. Mittlerweile übernimmt Audi sogar einen Teil der Kosten, abhängig von der Produktionsnummer. Dazu finden sich viele Berichte auch beispielsweise unter Autobild.de u.a. Ich selbst habe einen A4 Avant BJ 98 gefahren und der hatte das Problem bereits nach 25000 und 33000 km gehabt. Damals wurde das als Marderbiss abgetan. Materialkosten wurden zu 100% übernommen. Einfach mal anfragen. Notfalls hilft immer ein Brief an die Audi AG!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
HerrBrand
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag zusammen,
auch wenn das Thema nun schon ein wenig her ist, so bin ich doch nun in der
Situation einen Gebrauchten gekauft zu haben mit 95000 Km, und das vor knapp
8 Wochen.
Nun sind die Radlager hin. Der Defekt läßt aber definitiv darauf schließen,
dass das Radlager schon beim Kauf defekt war.
und dies ist ja auch die Basis der Diskussion hier.
In diesem Falle ist es eben doch so, das ein Händler eben genau das tun muß was
hier als nicht "zumutbar" dargestellt wurde.
Aber genau deshalb kaufe ich ja beim Händler/Gewerbetreibende. Ich kaufe dort
weil ich ich geprüftes fahrzeg haben will und weiß, welche kosten in nächster
Zeit auf mich zukommen werden.
ich als Käufer kann diese Tests nicht dsurchführen, da mir dazu eine Werkstatt
mit Bühne zur Verfügung stehen müßte, sowie die ausreichende Zeit zur Prüfung.
und nun komme ich mla zu meiner Ansicht der Sachlage.
Der Idealfall eines defekten Lagers ist der, das man "hört" wie das Lager seinen
Geist aufgibt.
Es kann aber nciht ausgeschlossen werden, das das Radlager direkt blockiert.
wenn dies dann auf der Autobahn geschieht könnne im besten Falle sehr hohe Kosten
auf mich zukommen. Im schlimmsten Falle bin ich Tod.
Aus dieser Sicht würde ich sagen ist das Lage ein Sicherheitsrelevantes Teil.
und diese war scho defekt beim Kauf.
Soviel zu dem Thema ob Verschleißteil oder nicht!
Das heißt also für mich in meiner Situation folgendes:
Entweder der Händler kam seiner Pflicht nach und hat alle Teile die relevant
sind geprüft, dann hätte er auch sehen müssen das das Lager defekt ist.
Oder aber er hat es nciht geprüft, dann hat er seine Pflicht nicht erfüllt.
Um die Brmesen und die zugehörigen Komponeten wirklcih sichten zu können müssen
die Räder runter und das auf einer Bühne. Und wer seinen Job beherrscht und
Verantwortung hat wird sehen dass das Lager defekt ist.
Soviel zum diesem Thema.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Um die Brmesen und die zugehörigen Komponeten wirklcih sichten zu können müssen
die Räder runter und das auf einer Bühne. Und wer seinen Job beherrscht und
Verantwortung hat wird sehen dass das Lager defekt ist
Zu dem Teil der Bremsen kann ich grad noch zustimmen, aber das Radlager bekommt man nichtmal zu sehen dabei...

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""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Nicht jeder Defekt ist auch automatisch ein Sachmangel im rechtlichen Sinne.
Ein Radlager ist ein hochbelastetes Teil welches einem Verschleiss unterliegt. Daß ein Radlager direkt blockiert ist wohl eher in den Bereich der Sagen und Mythen einzuordnen. Da die Kugeln kleiner und das Lager gößer wird, wird das Spiel zunehmen, was genau das Gegenteil von blockieren verursacht.

quote:
Ich kaufe dort
weil ich ich geprüftes fahrzeg haben will und weiß, welche kosten in nächster
Zeit auf mich zukommen werden.

Und genau das ist leider die falsche Auffassung. Die Gewährleistung deckt eben nicht die Mängel ab, die in nächster Zeit auftreten werden. Und der normale Verschleiss wird auch nicht abgedeckt wenn das entsprechende Bauteil beim Kauf noch über der Toleranzgrenze war.
Beispiel:
Bremsklötze sind eindeutig Verschleissteile. Ist der Bremsbelag beim Kauf noch 0,1mm über der Verschleissgrenze, dann ist alles in bester Ordnung. Ist der Bremsbelag beim Kauf 0,1mm unter der Verschleißgrenze, dann liegt ein Mangel am Fahrzeug vor. EIn Sachmangel wird daraus, wenn der VK das Fahrzeug in diesem Zustand verkauft und den K nicht darauf hinweist. Wird der K über den Mangel in Kenntnis gesetzt, oder enzdeck er den Mangel selber und nimmt diesen hin, dann ist es kein Sachmangel mehr.

Meiner Meinung nach liegt beim Radlager kein Sachmangel vor.
Ist das Radlager verschlissen, dann macht es sich durch Geräusche bemerkbar. Waren keine hörbar, dann muß man davon ausgehen, daß die Lager in Ordnung sind. Wenn man durch wackeln am Rad ein Spiel bemerkt, dann muß man taub sein, wenn man die Geräusche beim fahren nicht hört. Selbst wenn eine Kugel zerbröselt wird das Rad, beim fahren, nicht direkt blockieren. Vorhersagen wann ein Lager kaputt geht kann niemand.


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" "

-- Editiert micbu am 30.08.2011 14:07

0x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Bei 95.000km ist das bei einem Radlager aber kein erhöhter, sondern normaler Verschleiß. Dein zitiertes Urteil ist hier fehl am Platze. Nach ca. 100.000km muß man durchaus mit solch einem Defekt rechnen.

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" "

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