Fahrzeugverkauf, Absicherung für den Verkäufer

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
julian83
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahrzeugverkauf, Absicherung für den Verkäufer

Hallo!

möchte die Tage mein Auto verkaufen (Fahrzeug ist noch zugelasssen, Wert ca. 16500 EUR). Nun möchte ich das nicht einfach so an der Haustür abwickeln, ist ja doch nicht gerade wenig Geld.

Wie kann ich am sichersten die Abwicklung mit der Bezahlung vornehmen? Dachte daran das Geld direkt bei der Bank einzahlen zu lassen, aber wie regelt man das am besten mit den Papieren + Schlüssel?

Wenn nun der Käufer das Fahrzeug mit meiner Zulassung nach Hause fährt und es einen Tag später ummelden möchte, aber in der Zeit ein selbstverschuldeter Unfall passiert, ist ja prinzipiell meine Versicherung dran. Wie kann ich mich hierbei 100% absichern dass meine Versicherung im Schadensfall nicht herangezogen werden kann? Evtl. auch eine Personalausweiskopie?

Viele Grüße!

Julian

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Wie kann ich am sichersten die Abwicklung mit der Bezahlung vornehmen? Dachte daran das Geld direkt bei der Bank einzahlen zu lassen<<

Völlig richtig

>>aber wie regelt man das am besten mit den Papieren + Schlüssel?<<

Nach der Einzahlung auf der Bank übergeben

>>Wie kann ich mich hierbei 100% absichern dass meine Versicherung im Schadensfall nicht herangezogen werden kann?<<

Auto vorher abmelden, Käufer soll sich eine rote Nummer mitbringen.

Kaufvertrag mit Ausschluss der Gewährleistung nicht vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)


.

-- Editiert von epoeri am 06.01.2007 14:08:04

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
julian83
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

okay, danke für deine schnelle Antwort!

Was ist wenn der Käufer keine rote Nummer bekommt? Die gibts heute doch nicht mehr so einfach oder?

Julian

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
derklient
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Doch bei der Zulassungsstelle als überführungskennzeichen, die kann man docht für einen betrag für eine bestimmte zeit mit dem zweck der überführung bekommen.

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