Fahrzeugkauf EU-Neuwagen

15. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb457663-34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeugkauf EU-Neuwagen

Liebe Forumsteilnehmer,

ich möchte mir ein neues Fahrzeug kaufen, bei dem es sich um einen EU-Neuwagen handelt.
Das Fahrzeug wird von einer Privatperson verkauft, die es vorher von einem Händler gekauft hat. Das Fahrzeug hat 2000 km runter, allerdings wurden diese nur als Tageszulassung gefahren. Das Fahrzeug ist daher nicht angemeldet und ich wäre der erste Besitzer.

Laut Besitzer wurde das Fahrzeug für die Frau gekauft, der es jetzt zu klein ist und es nicht haben möchte.

Es handelt sich um ein sehr gutes Angebot, möchte aber vorher beim TÜV klären lassen, ob alles in Ordnung ist.

Ich frage mich, ob irgendwo ein haken ist oder ich etwas übersehen habe, daher die Frage in die runde, ob ich irgendwas beachten muss oder ob ich das Fahrzeug uneingeschränkt kaufen kann?

Vielen dank dafür bereits im voraus. freue mich über alle tipps und anregungen.

viele grüße
Ralf

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fb457663-34):
Das Fahrzeug ist daher nicht angemeldet und ich wäre der erste Besitzer.

Hersteller, 1 Händler, jetziger Eingentümer wären schon mindestens 3 Besitzer, mit Zwischenhändler und Ehefrau kämen nochmal 2 Besitzer dazu.
Allerdings ist die Anzahl der (Vor-)Besitzer total egal.

Relevant ist die Anzahl der Halter bzw. der Voreigentümer.


Der Gebrauchtwagenchek bei Tüv, DEKRA, etc. ist schon mal eine gute Idee.
Dann sollte man sich noch vergewissern, das der Käufer alle nötigen Papiere im Original hat.
Auch eine Anfrage mit der Fahrgestellnummer bei der Polizei könnte nicht schaden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von fb457663-34):

ich möchte mir ein neues Fahrzeug kaufen, bei dem es sich um einen EU-Neuwagen handelt.
Das Fahrzeug wird von einer Privatperson verkauft, die es vorher von einem Händler gekauft hat. Das Fahrzeug hat 2000 km runter, allerdings wurden diese nur als Tageszulassung gefahren. Das Fahrzeug ist daher nicht angemeldet und ich wäre der erste Besitzer.


Da paßt irgendwas nicht. Tageszulassung heißt, es gibt bereits deutsche Papiere und das Fzg. war mindestens einen Tag auf einen anderen Halter zugelassen (hier in Deutschland).

Möglich wäre natürlich auch, daß sich die Tageszulassung auf das Ausland bezieht. Dann würde man in Deutschland als erster Halter eingetragen sein. Wieviele "Vorbesitzer" es im Ausland gab, läßt sich nur anhand deutscher Papiere nicht nachvollziehen.

Gibt es bereits deutsche Fahrzeugpapiere? Falls ja, was steht dort als Datum der ersten Zulassung drin und ist bereits ein "Vorbesitzter" eingetragen?

Serviceheft mit abgestempelter "Übergabeinspektion" ist vorhanden?

Zitat (von fb457663-34):

Es handelt sich um ein sehr gutes Angebot, möchte aber vorher beim TÜV klären lassen, ob alles in Ordnung ist.


Es gibt immer noch ein besseres Angebot. Wie soll der TÜV feststellen, ob alles in Ordnung ist? Die Frage mit den Papieren/Vorbesitzer können die nicht beantworten.

Für eine "Überprüfung" würde ich zweigleisig fahren: bei einer normalen HU geht es um den "verkehrssicheren" Zustand des Autos, reparierte Unfallschäden etc.werden nicht geprüft. Hier hilft dann ergänzend ein "Gebrauchtwagencheck" weiter. Gebrauchtwagencheck alleine ist auch nur bedingt aussagekräftig, weil der Prüfungsumfang anders gestaltet ist als bei einer HU.

Oftmals wird sowas in Kombination angeboten. TÜV/DEKRA/GTÜ/KÜS sind die bekanntesten.

Zitat (von fb457663-34):

Ich frage mich, ob irgendwo ein haken ist oder ich etwas übersehen habe, daher die Frage in die runde, ob ich irgendwas beachten muss oder ob ich das Fahrzeug uneingeschränkt kaufen kann?


Ein Haken kann immer sein, man kann was übersehen und ein Auto würde ich persönlich nicht uneingeschränkt kaufen. Man kann nämlich was übersehen. Die obigen Hinweise helfen, das bestmögliche zu tun, um nicht auf die Nase zu fallen.

Der private Verkäufer wird sich nämlich im Falle eines Falles hinstellen und behaupten, er wisse von nichts.

0x Hilfreiche Antwort

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