Guten Abend,
Ich habe vor einer Woche ein Fahrzeug privat verkauft.
Das Fahrzeug hat Sportfedern, Alufelgen verbaut.
Im Fahrzeugschein ist nichts von dem Eingetragen. Das ist dem Käufer bewusst gewesen. Zu den Sportfedern gab ich ihm ein Gutachten für die Eintragung bei. Für die Bereifung auf diese Felgengröße habe ich ebenso ein Gutachten beigelegt. Bei den Felgen handelt es sich um welche die vom Fahrzeughersteller gefertigt worden sind, bzw in dessen Auftrag, und auf einigen genau dieser Fahrzeuge zu sehen sind. Ich ging aufgrund dessen selbst beim Kauf vor einem halben Jahr davon aus dass diese so zulässig sind.
Nun ist mein Käufer beim TÜV gewesen um all dies abnehmen zu lassen und es wurde festgestellt dass diese Felgen nicht der Traglast für dieses Fahrzeugs entsprechen.
Der Käufer wollte mir das Fahrzeug zurückgeben und somit vom Kaufvertrag zurücktreten. Dem habe ich nicht einwilligen können da das Geld in meinem neuen Fahrzeug angelegt ist.
Was droht mir? Bzw habe ich etwas zu befürchten oder wie soll ich weiter vorgehen?
Ich möchte das Problem anständig aus der Welt schaffen.
-- Editiert von go487367-17 am 01.04.2018 23:50
Fahrzeug verkauft mit nicht eingetragener Rad/Reifenkombination
1. April 2018
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Frage vom 1. April 2018 | 23:47
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug verkauft mit nicht eingetragener Rad/Reifenkombination
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 2. April 2018 | 01:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatFür die Bereifung auf diese Felgengröße habe ich ebenso ein Gutachten beigelegt. :
Das suggeriert dem Käufer die generelle Entragungsfähigkeit der Kombination.
Gegenteiliges wird man wohl nicht beweisen können?
ZitatIch ging aufgrund dessen selbst beim Kauf vor einem halben Jahr davon aus dass diese so zulässig sind. :
Aber selbst nie beim TÜV mit der Bereifung vorstellig geworden?
ZitatIch möchte das Problem anständig aus der Welt schaffen. :
Dann gibt es 2 Optionen:
A) Rückabwicklung des Vertrages
B) Schadenersatz an den Verkäufer zahlen
ZitatDem habe ich nicht einwilligen können da das Geld in meinem neuen Fahrzeug angelegt ist. :
Das ist nicht das Problem des Verkäufers ...
ZitatWas droht mir? :
A) Strafanzeige wegen Betruges
B) Rückforderung des Kaufpreises gegen Fahrzeug, per Anwalt, notfalls auch per Gericht.
-- Editiert von Harry van Sell am 02.04.2018 01:54
#2
Antwort vom 2. April 2018 | 13:40
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Einen Anspruch auf Rückabwicklung sehe ich hier noch nicht.
Als Verkäufer würde ich gleichwertige, zugelassene Felgen spendieren und die nichtzugelassenen zurücknehmen (wenn sie etwas wert sind, an den Fahrer eines passenden Autos später verkaufen).
Das kostet zwar Geld, aber wenn Sie nicht ausdrücklich und nachweislich den Wagen mit unzulässigen Felgen verkauft haben, hat der Käufer Anspruch auf Felgen mit Betriebserlaubnis auf diesem Fahrzeug.
Vielleicht bieten Sie das dem Verkäufer (nachweisbar) an, bevor er wirklich irgendwelche unangenehmen oder für Sie teuren rechtlichen Schritte einleitet.
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#3
Antwort vom 2. April 2018 | 16:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatAls Verkäufer würde ich gleichwertige, zugelassene Felgen spendieren und die nichtzugelassenen zurücknehmen :
Wenn der Käufer das akzeptieren würde, wäre das ein gangbarer Weg.
Wenn nicht, bleibt eigentlich nur die Rückabwicklung denn eine Nachbesserung gemäß Gesetz wäre wohl nicht möglich.
Ich unterselle dabei mal, das es jetzt nicht mehere Identische Felgen mit unterschiedlicher Traglast gibt.
Wenn dem allerdings so wäre, dürfte der Verkäufer durchaus nachbessern.
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