Fahrzeit auch Arbeitszeit

16. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
cascadeur
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
Fahrzeit auch Arbeitszeit

Hallo zusammen,

Folgendes Szenario:

AN arbeitet im ambulanten sozialen Dienst. Das Büro befindet sich in der gleichen Stadt. Gehört die Fahrzeit zum Klienten zur Arbeitszeit? In der Leistungsvereinbarung mit dem städtischen Jugendamt steht, das die Fahrzeit zur indirekten Tätigkeit gehört, genauso wie z.B. Teamsitzungen die allerdings vom AG bezahlt werden.

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Fahren Sie von zu Hause zuerst ins Büro um dort den Wagen zu bekommen und danach mit diesem Auto zum Klienten -> Fahrt zum Büro ist Ihre Sache, die Fahrt Büro zum Patienten ist Arbeitszeit.

Fahrten von Patient zu Patient während der einzelnen Besuche ist m.E. auch Arbeitszeit, die bezahlt werden muss.

Will man die Fahrtzeiten denn nicht bezahlen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
cascadeur
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank erstmal...

Also es geht nicht um die erste Fahrt ins Büro bzw. nach der Arbeit nach Hause. Sondern es geht um die Fahrten zwischen den einzelnen Klienten. Diese Fahrten werden nicht mit zur Arbeitszeit gezählt bzw. bezahlt. Allerdings werden die Fahrtkosten (30 Cent/km) erstattet.

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