Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ---Falsche Angaben zum Fahrer gemacht

28. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
marth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ---Falsche Angaben zum Fahrer gemacht

Guten Tag!

Es passierte vor 16 Monaten.

Damals waren Anton und Sabine noch ein Paar.

Sabines Bruder Bernd hat sich Antons neues Auto ausgeliehen.

Und damit ist Bernd auf der Autobahn geblitzt worden.
Er ist auf einer Strecke, auf der 100 km/h erlaubt waren, stattliche 174 km/h gefahren!!

Wegen der Verbundenheit zu Sabine und weil Bernd seinen Führerschein dringend benötigte,
um zu seiner Arbeitsstelle zu fahren (während Anton mit der SBahn zum Büro fuhr)
hat Anton damals angegeben, dass er der Fahrer gewesen sei.

Da Anton und Bernd sich optisch ähneln, ist der Schwindel problemlos durchgegangen.

Anton hat sich seine "gute Tat" von Bernd nicht bezahlen lassen!
Es hat von Bernd auch keinen anderen (nicht-monetären) Ausgleich gegeben.
Im Gegenteil: Weil Bernd knapp bei Kasse war, haben Anton und Sabine die fällige Geldbuße
(600 Euro) damals auch noch bezahlt!

Noch einmal: Anton hat dies ausschließlich aus Verbundenheit zu Sabine auf sich genommen.

So kam es, dass der bis dahin in Flensburg noch unbelastete Anton seinen Führerschein für
3 Monate abgegeben hat und die Punkte kassierte.

Für Anton bedeutete es eine sehr erhebliche Einschränkung seiner Lebensqualität, über einen
so langen Zeitraum aufs Autofahren verzichten zu müssen.

Jetzt, nach 16 Monaten hat sich einiges verändert.

Fragen:
1. Welche Folgen hätte Anton zu befürchten, wenn er jetzt angeben würde,
damals vor 16 Monaten gelogen zu haben?

2. Welche Folgen hätte Bernd zu befürchten?
(Ist die Geschwindigkeitsüberschreitung u.U. verjährt)?

Danke im Voraus!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

lass deinen Thread lieber ins Unterforum für Strafrecht verschieben, da ist er besser aufgehoben, denn wenn erwartet Euch beide bestimmt ein Strafrechtliches Verfahren, eingetragene Vorstrafen etc, viel Spass dabei...

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

warum denn "beide"? Da Anton der Halter des PKWs ist und die Schuld im Anhörungsbogen auf sich genommen hat, wurde Bernd ganz sicher nicht befragt und hat deshalb auch keine Falschaussage gemacht.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Sehe ich auch so. Bernd dürfte komplett raus sein.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16910 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ja, die Geschwindigkeitsübertretung ist mittlerweile verjährt. Anton hat sich hier ein klassisches Eigentor geschossen. Er kann nur sich selbst belasten. Bernd hat rein gar nichts zu befürchten. Er wurde wahrscheinlich niemals dazu befragt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
marth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt: Bernd wurde nie befragt.

Ja, da wollte Anton damals eine gute Tat vollbringen und wird nun u.U. doppelt bestraft werden. Dumm gelaufen!!!

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#6
 Von 
marth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Anton und Sabine sind inzwischen kein Paar mehr.
Beide befinden sich vielmehr in einer Art "Rosenkrieg".

Wenn Anton von seiner Ex nun damit bedroht wird,
dass sie seine damalige Falschaussage "demnächst ja mal bei der Polizei "bekannt machen könnte" ....

welche Möglichkeiten hat er dann denn????
In die Offensive gehen und selbst ein Geständnis ablegen?
Das wird nach den bisherigen Aussagen der Rechtsexperten ja erhebliche Folgen für ihn haben....

Aber vor seiner Ex kuschen und immer damit rechnen müssen, dass sie ihre Drohung wahr macht,
ist auch nicht wirklich angenehm....

Der Umstand, dass Anton sich durch seine Falschaussage keinerlei eigenen Vorteil verschafft hat,
sondern vielmehr selbst bereits beträchtlich bestraft wurde (3 Monate Fahrverbot), würde nicht
strafmildernd wirken???

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Man möge mir widersprechen, aber IMHO hat Anton auch nichts wirklich schlimmes (strafwürdiges) getan: er hat sich ja schliesslich selbst (und nicht etwa falsch einen Dritten) der Schuld bezichtigt. Das ist IMHO nicht strafbar.

Erpressen lassen würde ich mich eh nicht - schon gar nicht von der Ex. Wenn diese also

Zitat:
seine damalige Falschaussage "demnächst ja mal bei der Polizei "bekannt machen könnte" ....


würde ich mir Popcorn und ein Bier besorgen und mal schauen, was rauskommt...

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#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

So würde ich es auch machen.

Im schlimmsten Fall passiert auch nichts schlimmeres, als wenn er sich selbst bezichtigt.

Es kann aber gut sein, daß die Ex ihre Drohung nicht wahrmacht, oder wenn sie es tut damit nicht wirklich Erfolg hat (auf kein großes Interesse der Behörden stößt, das zu verfolgen, und ihr Bruder Bernd keine Lust hat, sie dabei zu unterstützen/sich reinziehen zu lassen).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16910 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Man möge mir widersprechen, aber IMHO hat Anton auch nichts wirklich schlimmes (strafwürdiges) getan: er hat sich ja schliesslich selbst (und nicht etwa falsch einen Dritten) der Schuld bezichtigt. Das ist IMHO nicht strafbar.
So ist es. Da er nur sich selbst geschädigt hat wird da nicht wirklich viel passieren. Es ist eigentlich schon witzig, dass jemand damit droht dies zu melden. Das sollte man einfach nur ignorieren.

-- Editiert von -Laie- am 28.08.2017 15:48

Signatur:

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Man möge mir widersprechen, aber IMHO hat Anton auch nichts wirklich schlimmes (strafwürdiges) getan: er hat sich ja schliesslich selbst (und nicht etwa falsch einen Dritten) der Schuld bezichtigt. Das ist IMHO nicht strafbar. Das ist tatsächlich nicht strafbar, aber aus anderen Gründen: Nicht weil er sich selbst belastet hat, sondern weil Strafvereitelung nur strafbar ist, wenn es um Straftaten geht. Da Bernd nur eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, liegt keine Strafbarkeit nach § 258 StGB vor.
Aber vor seiner Ex kuschen und immer damit rechnen müssen, dass sie ihre Drohung wahr macht,
ist auch nicht wirklich angenehm....
Wieso? Irgendein genervter Polizist wird ihr den § 258 StGB erklären - mehr passiert ja nicht.

-- Editiert von muemmel am 28.08.2017 16:58

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
marth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die beruhigenden Antworten/Rechts-Beurteilungen!!!

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