Fahrverbot rechtskräftig ohne Bescheid?!?

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
derrobbinator
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrverbot rechtskräftig ohne Bescheid?!?

Kann ein Fahrverbot rechtskräftig sein, wenn man den Bußgeldbescheid dazu nie bekommen hat und ein Brief von der Bußgeldstelle mit der Info des Vollzugs des Fahrverbots nicht unterschrieben ist??

meines Wissens muss ein Bescheid bzw. so etwas wichtiges nach Paragraf 125 und 126 BGB unterschrieben sein

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von derrobbinator):
Kann ein Fahrverbot rechtskräftig sein, wenn man den Bußgeldbescheid dazu nie bekommen hat und ein Brief von der Bußgeldstelle mit der Info des Vollzugs des Fahrverbots nicht unterschrieben ist??

Ja, kann es.

Die Behörde muss den Bescheid nur abesenden.



Zitat (von derrobbinator):
meines Wissens muss ein Bescheid bzw. so etwas wichtiges nach Paragraf 125 und 126 BGB unterschrieben sein

Nö, schlicht weil das BGB hier gar nicht zur Anwendung kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Die Behörde muss den Bescheid nur abesenden.


Der Bußgeldbescheid muss zugestellt werden, damit er wirksam wird. Das Absenden reicht nicht.
Damit die Zustellung nachweisbar ist, wird dafür ja auch eine Postzustellungsurkunde verwendet.

Zitat:
meines Wissens muss ein Bescheid bzw. so etwas wichtiges nach Paragraf 125 und 126 BGB unterschrieben sein


Nein, der Bußgeldbescheid und auch die Info über den Vollzug des Fahrverbotes müssen nicht unterschrieben sein.

1x Hilfreiche Antwort

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