Fahrtkostenersatz bei neuem Arbeitsort

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)
Fahrtkostenersatz bei neuem Arbeitsort

Hallo,

meine Frage hat zwar nichts mit Recht an sich zu tun, sondern ich wuensche mir Erfahrungswerte. Ich hoffe, das ist OK hier?

Ich habe zur Zeit eine Arbeitsstelle 3 km von Zuhause entfernt. Derselbe Arbeitgeber bietet mir nun eine Stelle ca. 30 km weiter entfernt an. Er signalisierte hohe Gespraechsbereitschaft bezueglich der Konditionenverhandlung, da er weiss, dass das eine zeitliche und geldliche Mehrbelastung natuerlich ist.

Nun habe ich keine Ahnung, wie man diese finanzielle Mehrbelastung fuer mich kostenneutral gestalten kann.

1) AG kann ja Fahrtkostenzuschuss zahlen. Im I-net habe ich nun darueber gelesen und verstehe es nicht ganz. An manchen Stellen steht was von steuerfrei, an anderen etwas von steuerpflichtig. Was denn nun? Wenn steuerpflichtig, muesste ja das Fahrgeld hoeher angesetzt werden, damit es im netto auch 1:1 mit den tatsaechlichen Fahrtkosten uebereinstimmt.
2) Kann man die Hoehe des Fahrtkostenzuschusses frei verhandeln? Oder ist das eine festgelegte Kilometerpauschale?
3) Wenn verhandelbar, wie hoch sollte sie pro Kilometer ungefaehr liegen, damit tatsaechlich realistisch die gesamten Fahrzeugkosten (Spritkosten/erhoehete Abnutzung des Fahrzeugs/aeufigerer Reifenwechsel/erhoehte Versicherung durch mehr Kilometerleistung etc...). abgedeckt sind? Sind die 0,30Euro/km (einfache Strecke), die das Finanzamt zugrundelegt, realistisch oder zu wenig?
4) Wenn ich Fahrtkostenzuschuss erhalte, kann ich dann bei der Steuererklaerung die Kilometerpauschale nicht mehr bei den Werbungskosten ansetzen?
5) Wenn der AG sich darauf einlaesst, kann man einfach ein hoeheres Gehalt vereinbaren, indem die Fahrtkostenmehrbelastung abgegolten ist?

Ziel ist es, dass eben die Mehrbelastung komplett vom AG getragen wird, damit es sich fuer mich lohnt, diese weitere Strecke auf mich zu nehmen. Das netto soll also mindestens um die Mehrkosten steigen, damit ich nicht weniger Geld am Monatsende zurt Verfuegung habe als vorher.

Ich weiss, meine Fragen sind recht umfangreich und ich danke Euch fuer Euren input!

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-- Editiert Schalkefan am 11.01.2013 19:45

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4 Antworten
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#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Steuererklärung: In der Steuererklärung kann man seine Dienstreisekilometer angeben. Daneben ist aber die Spalte, wieviel Geld man vom AG dafür steuerfrei bekommen hat, nur die Differenz wird vom Finanzamt berücksichtigt. Zahlt der AG mehr als man laut Steuerrecht steuerfrei bekommen kann, dann muß nachversteuert werden.

Die km-Kosten deines Wagens kannst du beim ADAC nachschauen, der veröffentlicht jedes Jahr Tabellen: www.adac.de/_mmm/pdf/autokostenuebersicht_m-r_47088.pdf
Die Differenz zum steuerlich absetzbaren Betrag sind deine Mehrkosten.

Ich würde auf jeden Fall versuchen, eine feste Gehaltserhöhung zu bekommen - die bleibt dir auch dann erhalten, wenn die Firma dich eventuell in 2 Jahren wieder zurückversetzt :-)

PS: erwarte nicht zuviel von der Firma. Es wird auch Kollegen geben, die schon jetzt täglich einen längeren Weg zur Arbeit haben als 'nur' 30 km. Da könnte eine zu große Bevorzugung deiner Person schnell für böses Blut sorgen...

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wessen Interesse ist es, dass du in die weiter entfernte Filiale gehst? Der AB wird wohl nur einen Zuschuss zahlen wollen, wenn es in seinem Interesse ist. Nota: Es geht um Wohnort-Dienstort-Fahrten, die üblicherweise deine Privatsache sind; Dienstreisen sind etwas anderes.

Zu dem, was du erwarten kannst: Der ADAC berechnet die Durchschnittskosten pro km für eine bestimmte Jahresleistung samt Abschreibung und allem pipapo.
AG rechnen anders, nämlich mit den Grenzkosten, das sind zusätzlichen km, du zu deinen ohnehin gefahrenen km durch die neuen Umstände draufkommen - d.h. da sind alle Grundlasten raus und dann kommen so 30-35 cent raus, bestenfalls.

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

@gaga,

es geht nicht um Dienstreisekosten, sondern um Werbungskosten. Man kann ja pro km/einfache Fahrt 0,30 Euro Werbungskosten angeben. Durch den bisherigen kurzen Fahrweg kam ich nie ueber die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro (frueher 920 Euro) hinaus und habe die Entfernungspauschale nie angegeben.
Durch die neue Entfernung werden es jetzt aber soviele Kilometer (ca. 30 mehr als vorher), dass es sich lohnt, die abzusetzen. Nur war die Frage, ob ich das ueberhaupt darf, wenn ich einen Fahrtkostenzuschuss bekommen.

Wegen der festen Gehaltserhoehung: die moechte ich sowieso, da der Job hoeherwertig ist. Aber die Gehaltserhoehung soll ja nicht durch die hoeheren Kosten aufgezerrt werden, sondern on Top kommen. (Berechtigterweise, dass sieht auch der AG so).

Und ob andere Kollegen schon jetzt 30 Kilometer fahren, ist irrelevant. Ausgangspunkt ist, dass ich mich auf einen Job in Wohnnaehe beworben habe. Wenn andere 30 Kilometer fahren, und jetzt ploetzlich 50, dann wuerde ich denen auch den Fahrtkostenersatz goennen. Warum soll ich wollen, dass ein Kollege sich schlechter stellt als vorher? Gottseidank tickt bei uns keiner so in der Firma. Ich werde auch nicht "bevorzugt", sondern bringe eben die Voraussetzungen fuer den mir angebotenen Job mit. Daher wurde ich gefragt. Aber es soll ja kein Minusgeschaeft fuer mich werden.

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#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

@Blaubaer,
es ist das Interesse des AGs (und durch die Konditionenverhandlung, die noch ansteht, soll es eben auch zu meinem Interesse werden). Klar sind normalerweise Kosten Wohnort-Arbeitsplatz mein Bier. Das kalkuliere ich bei einer Bewerbung mit ein und fordere bei den Gehaltsverhandlungen eben dementsprechend mehr oder weniger. Und der vereinbarte Arbeitsort ist dann mein Status quo. Wenn der aber nun zu meinen Ungunsten geaendert werden soll, ist es sicherlich nicht unverschaemt, zumindest kein Minus daraus zu tragen. Gottseidank sieht das der AG genauso. Darum hat er ja gesagt, ich soll mir mal Gedanken machen, welche Konditionen mir vorschweben. Nur, um dem AG da einen Vorschlag zu machen, wollte ich halt wissen, wie ich die Mehrkosten errechen kann. Der Tipp mit dem ADAC jedenfalls ist da schon goldrichtig, da werde ich dann mal schauen.

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