Fahrtkosten und Arbeitsvertragsbefristung

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Moemchen
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahrtkosten und Arbeitsvertragsbefristung

Hallo,

ich bin froh endlich einen Job gefunden zu haben, habe aber zur Absicherung zwei . drei Fragen, die ich lieber hier stellen möchte, als beim Arbeitgeber.

1. Ich arbeite im ambulanten Pflegedienst. Da zu wenig Dienstfahrzeuge zur Verfügung stehen, hängt ein Plan aus, wer wann mit dem privaten PKW fahren muss. Geschrieben von einem Mitarbeiter, nicht von der Leitung. Nun bin ich über 500 km letzten Monat gefahren. Dürfen mir trotzdem die Fahrtkosten über 150 Euro gestrichen werden?
(bekomme 30 Cent pro Kilometer)

2.Im Vertrag ist nicht eindeutig geregelt, wer die Kosten übernimmt, sollte ich mit meinem privaten PKW während einer Dienstfahrt einen Unfall bauen. Egal ob verschuldet oder unverschuldet. Muss der Arbeitgeber zahlen?

3. Ist eine Arbeitsvertragsbefristung mit dem Passus zulässig, dass der Arbeitsvertrag endet, wenn die Frau, für die ich als Schwangerschaftsvertretung wieder zurück kommen möchte. Ich habe ja so gar keine Planungssicherhjeit. Wenn sie nach 3 Monaten wiederkommen will und ihr Mann zu Hause bleibt, was mache ich dann??

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ist eine Arbeitsvertragsbefristung mit dem Passus zulässig, dass der Arbeitsvertrag endet, wenn die Frau, für die ich als Schwangerschaftsvertretung wieder zurück kommen möchte.


Ja.

quote:
Wenn sie nach 3 Monaten wiederkommen will und ihr Mann zu Hause bleibt, was mache ich dann?


Eine neue Stelle suchen. Das ist nun mal das Risiko bei befristeten Verträgen.

quote:
Im Vertrag ist nicht eindeutig geregelt, wer die Kosten übernimmt


Was ist überhaupt bezüglich Fahrzeug-Kosten/Benutzung Privatwagen vereinbart? Bitte den Vertragswortlaut benutzen (und damit ist wirklich der Text gemeint, der dazu im Vertrag steht ... Wort für Wort).

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

zu 1. mit deinem privaten pkw musst du überhaupt nur fahren, wenn das auch so in deinem av vereinbart worden ist.
**Dürfen mir trotzdem die Fahrtkosten über 150 Euro gestrichen werden? ** ... die frage verstehe ich nicht, ehrlich gesagt. wenn 30 c/km vereinbart, sind die auch zu zahlen, es sei denn, es gäbe ein limit. die fahrten wirst du doch über fahrtenbuch nachweisen können, denke ich.

zu 2. **Im Vertrag ist nicht eindeutig geregelt, wer die Kosten übernimmt, sollte ich ... ... was ist denn geregelt und was heißt denn 'nicht eindeutig'?? ... üblicherweise gelten jedoch alle kosten und risiken als abgegolten, wenn km-geld gezahlt wird. also auch unfälle, rabattrückstufungen usf.

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