Fahrtkosten bei Zeugenladung im Strafverfahren

18. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)
Fahrtkosten bei Zeugenladung im Strafverfahren

Hallo,

ich bin als Zeuge in einem Strafverfahren geladen. Der Termin ist schon in 11 Tagen. Nun ist es so, dass wir schon lange geplant haben die Schwiegereltern für zwei Wochen an der Ostsee zu besuchen. Der Termin liegt nun mitten drin, sodass ich von dort 400km zum Gericht und zurück fahren müsste. Von meinem Wohnort zum Gericht wären das 150km gewesen. Am liebsten würde ich den Termin natürlich verschieben.

In der Ladung steht, dass das nur aus zwingenden Gründen möglich ist, und auch eine höhere Strecke nur aus zwingenden Gründen gezahlt werden kann.

Ist der Urlaub denn ein zwingender Grund? Eines von beiden muss doch aber gehen? Will ja auch nicht auf den Fahrtkosten sitzen bleiben.

Über einen Hinweis würde ich mich freuen!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Paket
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Ist der Urlaub denn ein zwingender Grund


Selbstverständlich, sogar ein Hotelübernachtung kann hier in Frage kommen, je nach Terminzeit.
Sie können auch versuchen den Termin zu verschieben.

Das alles gilt wenn Sie nicht mutwillig den Urlaub so geplant haben, was hier nicht zu entnehmen ist.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Das praktische Problem wird möglicherweise sein, dass
a) man einen geplanten Urlaub am Ladungstermin unverzüglich dem Gericht melden muss (also sofort, wenn die Ladung eingetroffen ist, am besten noch am gleichen Tag)
b) man den geplanten Urlaub auch nachweisen muss (Hotelbuchung, Flugbuchung, gekaufte Bahnfahrkarten)
c) sich aus dem Nachweis ergeben sollte, dass die Buchung vor dem Eintreffen der Ladung erfolgte.

Welche Punkte davon kann man den erfüllen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

zu a.) Die Ladung ist gestern per Post angekommen. Da war bereits kein Gericht mehr erreichbar. Ich würde daher morgen anrufen.

zu b.) Naja...ich bin bereits an der Ostsee. Jedoch wie gesagt bei Schwiegereltern. Diese können ggf. bestätigen, dass ich dort bin. Wüsste nicht, wie ich das ansonsten beweisen soll.

zu. c.) Ist ja nichts gebucht. Vor einer Ladung würde ich aber nicht extra an die Ostsee flüchten.

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
zu b.) Naja...ich bin bereits an der Ostsee. Jedoch wie gesagt bei Schwiegereltern. Diese können ggf. bestätigen, dass ich dort bin. Wüsste nicht, wie ich das ansonsten beweisen soll.


Wollen Sie damit zum Ausdruck bringen, dass Sie jetzt bereits an der Ostsee sind? Ist denn die Ladung so kurzfristig, dass nur eine oder zwei Wochen zwischen Eingang Ladung und Termin liegen?

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