Fahrtkosten bei Mangelfallberechnung

1. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Marie-Sophie123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahrtkosten bei Mangelfallberechnung

Hallo,
jemand sagte mir, er habe irgendwo gelesen, dass Fahrtkosten beim bereinigten Einkommen im Mangelbedarfs-Fall nicht mehr berücksichtigt werden würden. Weiß jemand genaueres darüber?
Mein Mann hat für 2 Kinder (11 und 14) aus erster Ehe Unterhalt zu zahlen, wir haben zusammen in zweiter Ehe nochmal 2 Kinder. Auch ich habe in erster Ehe 2 Kinder, wovon eines bei mir und eines bei meinem Exmann lebt.
Mein jetziger Mann und ich arbeiten beide, also müssen wir einen Kindergarten und Hort zahlen, der unsere kleineren Kinder ( 4 und 6) betreut. Er arbeitet 46 Km einfache Arbeitswegstrecke, ich 42 einfache Wegstrecke von zuhause. Gäbe bei meinem Mann eine Rechnung für die Fahrtstrecke von 30Km x 2 Wege x 5 Arbeitstage x 44 Wochen x 0,30€ /12 Monate + plus das ganze mit 0,20 € für die restlichen 16 km = 447€; bei mir in etwa ähnlicher Betrag.
Mein Mann hat netto in etwa 1950 € ich 1500 €. Wie geht das jetzt mit der Mangelfallberechnung, wird nun das Fahrgeld mit abgezogen vom netto für ein bereinigtes Arbeitsentgelt oder nicht? Oder kann es verweigert bzw. gewährt werden?
Ich muss dazu sagen, mein Exmann möchte natürlich von mir auch Unterhaltsgeld, zahlt aber keines für meine Tochter (12), die ja bei mir lebt, weil ich bisher auch keinen Unterhalt für den Sohn (10) gezahlt habe; er hat in etwa 3500 netto und ich habe bedingt durch die beiden kleinen teilzeitmäßig rund 600 € im Monat verdient und bin teilweise auch rund 35 km einfach dafür gefahren.
Kennt da jemand den neuesten Stand bzgl. bereinigtem Einkommen und Mangelfall?

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17 Antworten
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#1
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Sollte mich wundern wenn es nicht berücksichtigt wird. Allerdings kann man sich ja die Kilometerpauschale auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen was zu einem höhere Netto führt. Also ein Mehreinkommen, nicht weniger. Widerrum gibt es wohl auch Gerichte die die hohen Fahrtkosten nicht einsehen und nur die Kosten anrechnen lassen die bei benutzung von öffentlichen Nahverkehrsmitteln entstehen. Eigentlich muß dein Mann ja auch alles unternehmen um den Mindestunterhalt leisten zu können. Er beazhlt ja für euere beiden Kinder auch Unterhalt, in Form von Strom, Miete, Naturalien. Warum sollen jetzt seine "Ex-Kinder" weniger bekommen als Ihnen zusteht?

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wenn es durch die berufsbedingten Aufwenungen/Fahrtkosten zum Mangelfall kommt, so würde man dem Unterhaltspflichtigen evtl. die Nutzung des ÖPNV nahelegen, um die Verteilmasse nicht unnötig zu vermindern. Letztendlich aber immer eine Einzelfallentscheidung.

LG nero

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#4
 Von 
Marie-Sophie123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Nick: Nein,das hat mi der Leistungsfähigkeit meines Mannes nichts zu tun. Wohl aber mit meiner, denn mein Exmann möchte ja für meinen Sohn, der bei ihm lebt auch Unterhalt, den ich ja bisher nicht zahlen konnte, weil ich bisher nicht mal im entferntesten mit meinem Einkommen überhaupt an die Untergrenze kam. Im Gegenzug zahlt er mir aber für meine Tochter nichts, weil er sich genau auf diese Tatsache stützt, dass ich ja bisher auch keinen Unterhalt gezahlt hätte, also macht er das auch nicht, weil es keine Rolle spiele wer von uns was verdiene. So läuft der Hase ja aber wohl nicht. Er ist Lehrer und und Gehaltlich sehr wohl in der Lage den für seine Einkommensklasse geltenden Unterhalt zu zahlen, ohne überhaupt an seinem Eigenbedarf von 1550 PLUS bedarf für unseren Sohn zu kratzen. Wenn ich aber von meinem Netto die Fahrtkosten von 425 € abziehe, dann bleibt für meinen Sohn nach Mangelbedarf 50 €, und dabei ist noch nicht mehr der Kindergarten und Hort für meine Kleinen, die ich ja nachmittags betreut brauche, weil ich sonst nämlich nicht arbeiten gehen könnte. und in der Berechnung habe ich meine Tochter nicht mitberechnet, weil sie eigentlich eigenen Unterhalt von ihrem Vater haben sollte. Diese noch mitzurechnen... Da käme für meinen Sohn gar nur 35 € raus. Und weil wir auf dem Dorf wohnen ist es auch völlig unmöglich mit öffentlichen Verkehrmitteln in die Arbeit zu kommen, weil die Hin- und Herzeit mit Umsteigen und Warten völlig abseits von Gut und Böse wären. Hetz mir eh mit dem Auto schon einen Wolf um dann auch wieder pünktlich an Kindergarten und Hort zu sein.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Marie-Sopie,

streiche zunächst mal aus Deinen Gedanken alle persönlichen Vorteile aus der Nutzung des PKW´s, denn diese sind für Dich interessant, aber nicht für den Unterhaltsempfänger.

Hort und Kindergarten sind nachrangiger Unterhalt.

Arbeitest Du vollzeit?

SG

Berry

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#6
 Von 
Marie-Sophie123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, arbeite 35 Stunden. Ist hier Vollzeit.
Ist denn dann die Fahrt zu meiner Arbeit mein "Privatvergnügen" und das Betreuen lassen meiner Kinder auch? Wenn ich den Kiga und den Hort nicht hätte, dann könnte ich gar nicht arbeiten gehen, denn Oma, Opa, Tanten oder ähnliches sind nicht vorhanden (in der Nähe) und wenn ich eine Arbeit gefunden hätte, zu der ich nur 10 Km fahren müßte, wäre mir das auch lieber. Ist aber nicht. Ich hab eh über 1 Jahr Bewerbungen geschrieben, bis ich diesen Job hier bekommen habe.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ja, Deine Kinder sind Dein Privatvergnügen. Bleiben also seine Kinder übrig. Und da wird das Gericht prüfen, ob es nicht andere Möglichkeiten des Fahrens zur Arbeit gibt. Preiswertere. Öffis, Motorroller, Umzug. Auch wird das Gericht prüfen, ob ein Zusatzjob zumutbar ist, ob der Selbstbehalt auf 770 € gesenkt werden kann.

wirdwerden

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#8
 Von 
Marie-Sophie123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Auch wenn ich OHNE Betreuung der Kinder gar nicht fähig sein kann, in die Arbiet zu fahren? Auch wenn ich mit meiner Familie umziehen müßte, um da einen kürzeren Abstand zur Arbeit zu haben, auch wenn uns das Unsummen kosten würde,Wohnung/Haus teuerer und mein Mann dann nicht mehr nur 40 km zur Arbeit fahren muss sondern 80 km, der dann ja auch 2 Kinder zahlen muss und uns dann mit 3 Kindern weniger übrigbleibt, als einem Kind allein, wo der Papa das Doppelte von dem verdient als ich es tue? Nicht der Ernst in Deutsclnad hier, oder? Und der entsprechnede Papa mit Einkommen von netto mehr als 3000 € darf sich weigern für seine Tochter zu zahlen?
Also fasse zusammen, Fahrtkosten zur Arbeit - mein Privatvergnügen und Kinderbetreuung damit ich arbeiten gehen kann (ja beides Grundlagen dafür dass ich überhaupt arbeiten kann mit 2 Kindern unter 7) auch mein Privatvergnügen, zwingen, 2 Stunden mit der Bahn zur Arbeit zu fahren und 2 wieder zurück, 5 mal umsteigen, vom Hinkommen zur Bahn ganz zu schweigen, damit ich meine 7 Stunden pro Tag ja gar nicht schaffen kann innerhalb der Betreuungszeiten - da kann ich ja dann gar nicht mehr arbeiten gehen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Deine Tochter interessiert hier gar nicht. Es geht um den Kindsvater und seine vier Kinder. Und da wird halt geguckt werden, wie es aussieht. Eben Einzelfallentscheidung.

Abgesehen davon wüsste ich gerne, auf welcher Schule man in welchem Land als Lehrer 3000 € netto verdient. Aber, das ist off topic.

wirdwerden

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#10
 Von 
Marie-Sophie123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstens hat mein Exmann gar keine 4 Kinder, die habe ich und 2 davon mit meinem Exmann, 1 davon lebt nur bei ihm, also bei mir 3. Für das Kind, das bei mir lebt, also auch die Tochter meines Exmannes zahlt er nichts.
Sein Einkommen hat er, bzw. sein Anwalt gegenüber dem Jugendamt beziffert mit 3.600 €. Schon nach Abzug seiner besonderen Lohnsteuer, die er als Beamter ja hat. Natürlich muss er davon auch noch privat Krankenversicherung zahlen, das ist mir klar. Aber auch die kostet nicht mehr wie 300 €. Wir leben ale in Bayern.
Auch da sagt kein Richter, trenn Dich von Deinem Mann und Deinen Kindern, such Dir eine 1-Zimmer Wohnung und schaff 45 Stunden in der Woche.
Eigentlich müßte ich sowieso nur halbtags arbeiten gehen, weil meine Kinder noch im Betreuungsfähigen Alter sind. Aber ich geh trotzdem vollzeit. weil ich nämlich sonst garkeine Arbeit hätte. Halbtagsjobs im Büro liegen eben halt nicht auf der Straße. Zumindest nicht bei mir im Umkreis von 20 km.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Also, Mathe war noch nie meine Stärke. Aber, Dein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe, richtig? Und Ihr habt zwei gemeinsame Kinder, auch richtig? Also hat Dein Mann vier Kinder, und um die geht es hier.

wirdwerden

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#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Marie-Sophie123,

Warum gibst zahlst du deinem Mann nicht Unterhalt für euer

Kind das bei ihm wohnt?
Und du verlangst Unterhalt für euer Kind was bei dir wohnt.

Bei verschiedenen Einkommen und unterschiedlichen Alter
der Kinder kommen doch erhebliche verschiedene Unterhaltsbeträge zustande.


Dann wäre doch die ganze Rechnerei überflüssig.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#13
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Beitrag doppelt eingestellt.

-- Editiert edy am 05.09.2011 15:55

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#14
 Von 
Marie-Sophie123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja, ein wenig komplizierter ist es schon.
Mein Mann hat 4 Kinder, 2 aus erster Ehe und 2 mit mir. Ich habe auch 2 Kinder aus erster Ehe, von denen eine Tochter bei mir lebt. Somt haben wir zusammen 6 Kinder, von denen 3 (2 leibliche für meinen Mann und mir und eines von mir) in unserem Haushalt lebt. Mein Mann arbeitet 45 km entfernt, zahlt Unterhalt, wird aber neu berechnet werden. Ich arbeite jetzt wieder und soll Unterhalt für meinen Sohn (lebt bei meinem Exmann) zahlen. Arbeite 43 km entfernt.
Unsere Kinder (mit meinem jetzigen Mann) gehen noch in Kindergarten und Hort, wo sie auch am Nachmittag betreut werden, damit ich nachmittags arbeiten gehen kann. Arbeiten gehe ich vollzeit, weil mein Exmann keinen Unterhalt für die Tochter zahlt, die bei mir lebt; weil er sagt für ihren Bruder hätte ich ja auch keinen Unterhalt gezahlt, also zahlt er auch keinen für die Tochter.
Nun war meine ursprüngliche Frage, ob meine Fahrtlosten zur Arbeit für den Unterhalt an meinen Sohn im Mangelfall (denn darauf wird es hinauslaufen) angerechnet werden können, genauso wie bei meinem jetzigen Mann, der ja auch eine neue Berechnung bekommt für seine beiden nicht bei ihm lebenden Kinder.
Kompliziert, ich weiß.

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#15
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Marie-Sophie123,

Warum gibst zahlst du deinem Mann nicht Unterhalt für euer

Kind das bei ihm wohnt?
Und du verlangst Unterhalt für euer Kind was bei dir wohnt.

Bei verschiedenen Einkommen und unterschiedlichen Alter
der Kinder kommen doch erhebliche verschiedene Unterhaltsbeträge zustande.


Dann wäre doch die ganze Rechnerei überflüssig.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es geht hier doch nur um die vier Kinder des Mannes. Wie die TE das mit ihren Kindern regelt, das muss hier doch außen vor bleiben.

wirdwerden

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#17
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Marie-Sophie,

döseln wir das mal einzeln auf:

Du bist für dein beim Vater lebenden Kind zu Barunterhalt verpflichtet, genauso wie der Vater verpflichtet ist, KU für das bei dir lebende Kind zu leisten.
Einkommensabhängig nach DDT. Ihr unterliegt einer verstärkten Erwerbsobliegenheit, den Mindest-KU zu sichern.

quote:
Eigentlich müßte ich sowieso nur halbtags arbeiten gehen, weil meine Kinder noch im Betreuungsfähigen Alter sind.


Dem wäre so, wenn deine jüngeren Kinder auch aus dieser Beziehung stammen würden.

Ebenso ist dein Mann angehalten, den Mindest-KU seiner Kinder zu sichern. Der läge für die Kinder aus erster Ehe bei bei 272 plus 334€, wenn man die unterste Stufe der DDT annimmt. Würden euch, als 5-köpfiger Familie, noch 2850€ von eurem Einkommen, zzgl. KG 558€ verbleiben.

Existieren Titel für KU der Kinder aus erster Ehe deines Mannes?

Grüßle








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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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