Fahrt mit Privat-PKW von Chef - wer haftet?

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Himeko
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Fahrt mit Privat-PKW von Chef - wer haftet?

Ich bin in einer etwas unangenehmen Situation und möchte mich vorab gerne über die Sachlage informieren:

Mein Chef musste für einen Monat seinen Führerschein abgeben. Nun will er, dass ich ihn nächste Woche mit seinem PKW (dicker BMW) ca. 80 km durch die Gegend fahre.
Zu den Grundlagen: Da ich nicht mal einen Arbeitsvertrag habe, ist diesbezüglich auch nichts festgelegt. Ein Führerschein war im übrigen auch nicht bei der Bewerbung gefordert.
Ich kann auch nicht sagen, dass ich nicht fahren will, das gäb nur Theater. Es kann auch niemand anders fahren.
Mein Problem ist, ich bin keine gute und sichere Autofahrerin, deswegen fühl ich mich bei dem Gedanken nicht sehr wohl.
Meine Frage ist nun: Was passiert, wenn ich z.B. eine Beule an seinen privaten PKW fahre (kein Firmenwagen)? Muss ich dann dafür haften?




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28 Antworten
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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. du hast also einen führerschein, fühlst dich aber nicht sicher beim fahren, schon gar nicht mit so einem dickschiff. die fahrt selbst, nehme ich an, ist dienstlich und nicht privat?
m.e. solltest du dem chef sagen, dass du dich im verkehr nicht sonderlich sicher fühlst und dass du - schriftlich - einen haftungsausschluss auch für geringe fahrlässigkeit vereinbaren willst.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
Himeko
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

@alpfrau
Danke für die rasche Antwort.
Haftungsbeschränkung/ausschluss ist da sicher angebracht, ich bezweifel nur, dass mein Chef sich auf sowas einläßt. Der wälzt das schön auf mich ab und am Ende bin ich dann auch diejenige ist, die zusehen muss wie sie damit fertig wird.
Ich werde aber noch mal explizit im Vekehrsrecht-Forum fargen.

@blaubär49
Ja so kann man das ausdrücken. Es klingt wirklich doof, weil es keine große Sache ist so eine Strecke zu fahren, aber ich kann es leider nicht ändern.
Ja es ist eine dienstliche Fahrt.

Was wäre denn, wenn ich ihn mit meinem Auto fahren würde? Das will ich zwar auch nicht wirklich, aber da würd ich mich zumindest sicherer fühlen. Gibt es da Regelungen, wenn man seinen Privat-PKW für eine dienstliche Fahrt nimmt und es kommt zum Unfall?

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-- Editiert am 06.01.2010 16:53

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ein unfall ist immer möglich. wenn dein chef deine bedenken vom tisch wischt und sich nicht auf einen haftungsausschluss festlegen lassen will, solltest du den fahrdienst doch verweigern. gerade da du angst hast zu fahren, ist das risiko durchaus höher. und möglicherweise kann dein chef auch ein unangenehmer beifahrer sein und deine unsicherheit durch entsprechende kommentierung noch aufschaukeln.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#5
 Von 
Himeko
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
und möglicherweise kann dein chef auch ein unangenehmer beifahrer sein und deine unsicherheit durch entsprechende kommentierung noch aufschaukeln.


Das bringt es so ziemlich auf den Punkt und ist auch meine Befürchtung.
Ich muss mir das noch mal durch den Kopf gehen lassen. Suche auch gerade schon nach Vorlagen für einen schriftlichen Haftungsausschluss.
Noch mal vielen Dank für die rasche Hilfe! :)

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#7
 Von 
Himeko
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe im Internet sehr ausführliche Vorlagen für Haftungsausschlüsse gefunden. Ich werde mir einen bestellen und auf seine Unterschrift bestehen, ansonsten weigere ich mich zu fahren. Ohne irgendwas Handfestes gehe ich dieses Risiko nicht ein, denn auf irgendwelche Kulanz bräuchte ich im Notfall nicht hoffen.
Ich werde ihm des weiteren sagen, dass ich mich dabei nicht wirklich wohl fühle.
Sollte das Wetter entsprechend schlecht sein, werde ich die Fahrt auch nicht antreten.

Wäre er selbst mal anständig gefahren, hätte ich diese Probleme erst gar nicht.. *grml*

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

Die Haftung eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber in solchen Fällen ist ohnehin gesetzlich, bzw. durch die Rechtsprechung sehr stark eingeschränkt.

Das Autofahren ist eine gefahrengeneigte Tätigkeit, bei der der AN für leichte Fahrlässigkeit gar nicht haftet. Bei mittlerer Fahrlässigkeit würde der AN anteilig haften und bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz voll.

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Solang du die Verkehrsregeln beachtest und nicht betrunken gegen den Baum fährst haftest du nicht. Ob der Wagen der Firma gehört oder dem Chef privat kann dir egal sein. Du fährts als Angestellter der Firma.

Frag doch ob du ihn mit deinem Privatwagen fahren kannst, soll er eben die Kilometer erstatten.

Ansonsten übt das und bringt dir Sicherheit. Fahre einfach langsam und mit bedacht. Nervt der rum, halte an und beende die Fahrt bis er die Klappe hält. Du musst nur das machen was du verantworten kannst. Das gilt auch für die Geschwindigkeit und Regelverstöße - er kann nicht bestimmen zu schnell zu fahren.

Je nachdem welchen Job du hast ist das nicht deine Aufgabe, ich würde es machen. Das macht doch spaß.

Such doch einen Studenten der das machen kann, gegen Lohn und schalg das dem Chef vor. Übrigens gibts in der Apoteke Gipsbandagen, datauf macht man einen Fussgibts, geht aber zur Arbeit. Dann hat sich die Diskussion erledigt.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#10
 Von 
Himeko
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Ansonsten übt das und bringt dir Sicherheit. Fahre einfach langsam und mit bedacht. Nervt der rum, halte an und beende die Fahrt bis er die Klappe hält. Du musst nur das machen was du verantworten kannst. Das gilt auch für die Geschwindigkeit und Regelverstöße - er kann nicht bestimmen zu schnell zu fahren.

Ja das auf jeden Fall. Ich bin keine schlechte Autofahrerin, ich hab meinen Führerschein seit 7 Jahren und hab bisher nicht mal ein Falsch-Parken-Ticket bekommen (und ja ich fahre tatsächlich jeden Tag und hab den Schein nicht nur zum Angucken ;-) )
Trotzdem ist da eben immer eine unterschwellige Unsicherheit, die wahrscheinlich durch meinen Chef nur begünstigt wird. Aber ich werd versuchen mich nicht aus der Ruhe bringen zu lassen.

quote:
Frag doch ob du ihn mit deinem Privatwagen fahren kannst, soll er eben die Kilometer erstatten.

Das möchte ich nicht. Wenn etwas passiert, bleibt der Hickhack an mir kleben, da es mein Auto ist. Da nehm ich lieber seins. ;-)
Davon abgesehen möchte ich auch nicht mit dem in meiner kleinen Reisschüssel sitzen.

quote:
Such doch einen Studenten der das machen kann, gegen Lohn und schlag das dem Chef vor.


Das wird er nicht machen, er hat mich ja. -.-

Am Ende passiert wahrscheinlich nix, aber ich möchte wenigstens wissen wo ich rechtlich stehen. Vielen Dank an alle Schreiber für eure schnellen Antworten!


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-- Editiert am 07.01.2010 14:01

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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Dem Chef kann man in dieser Situation auch schlecht sagen, " Noch ein Wort und Sie sitzen im Kofferraum bzw. gleich gehen Sie zu Fuss".


Ein "lenken" sich mich bitte nicht ab, ich bin mit Ihren "tollen" Wagen noch ungeübt. Ist freundlich und nett. Wenn er labert, einfach halten, damit Sie sich auf sein Geschwätz einlassen können. Nach dem Motto "also Frau kann ich Multitasking aber nicht mit Ihrem Auto".

Durchsetzen kann sich auch Frau, notfallsmal erklären welchen Job man eigentlich hat.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#14
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@alpfrau,

"kann er die Differenz der erhöhten Schadensfreiheitsrabatte der zukünftigen Jahre aufgrund der Regulierung des Unfalles verlangen."

Dies kann der Versicherungsnehmer bei einem Haftplichtfall regelmäßig nie vom Fahrer verlangen (da diesbezüglich ein Vermögensschaden vorliegt). Zu einer Haftung des Fahrers für diese Schadensposition kommt man nur über eine ausdrückliche Vereinbarung.

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#16
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Was ich mal so einwerfen möchte: Mit meinem eigenen Wagen würde ich den auch nicht fahren wollen. Das Theater kann nämlich auch groß werden, wenn damit ein Unfall passiert.

Kann der Typ denn nicht einfach mit der Bahn fahren?

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#17
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)

Haben Sie Ihrem Chef denn mal (wenigstens durch die Blume) mitgeteilt, dass Sie ungern Ihnen fremde Fahrzeuge steuern möchten, insbesondere ohne sich ausreichend mit diesen (hier: dem dicken BMW) vertraut gemacht zu haben? Ihr Chef hat doch bestimmt ein Einsehen, wenn Sie Ihre Bedenken einmal offen äußern. Schließlich liegt ihm auch nichts daran, mit Ihnen gemeinsam im Straßengraben zu landen und seinen schicken BMW zerlegt zu sehen - oder schlimmeres! (Vielleicht glaubt Ihr Chef ja aktuell sogar, er würde Ihnen eine tolle Freude bereiten, dass Sie einmal so eine noble Karosse fahren dürften...?!)

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#18
 Von 
Himeko
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

@Rosenquarz
Könnte schon, aber das ist wohl nicht "standesgemäß". Auf die Idee würd er erst gar nicht kommen.
Im übrigen scheint ihm der Gedanke auch sehr zu gefallen durch die Gegend kutschiert zu werden.

@Lichtgestalt
Wir wissen ja schon länger, dass er den Führerschein im Januar abgeben muss. Als das damals zur Sprache kam, habe ich bereits gesagt, dass ich allgemein nicht gerne Auto fahre und besonders nicht in fremden Autos bzw. lange Strecken.
Sowas wird aber gar nicht beachtet bzw. direkt wieder vergessen, da es ja ein Problem darstellen würde und das paßt ihm nicht in den Kram.

Ich freu mich schon richtig auf Montag. Hoffentlich schneit es nicht. Gibt sicher auch ein riesen Theater wegen dem Haftungsausschluss. -.-


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#19
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Hast Du wenigstens die freie Wahl der Begleitmusik? ;-)

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#20
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
Himeko
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Ausserdem wirst Du wohl 160KM fahren können, ohne einen Unfall zu verursachen,oder?

Bisher konnte ich das. ;-)

quote:

Der Rest ist reine Spekulation und fällt wohl unter die Kategorie "Glaskugel, was passiert, wenn...?

Schon, aber ich geh da lieber Nummer sicher, nicht dass ich danach das große Nachsehen habe. Ich find es immer gut zu wissen, wo ich stehe.

quote:
Eine erhöhte Betriebsgefahr geht auch nicht von einem BMW aus, also kannst Du beruhigt fahren

Ist aber größer als alle Wagen die ich bisher gefahren bin und vor allem teurer in der Reperatur als meine Schüssel.

Mein größtes Problem ist einfach, dass mein Chef, sorry, eine linke Bazille ist. Ich weiß nicht, was wirklich ist, wenn etwas passieren sollte. Ich traue ihm einfach alles zu. Deswegen will ich wissen, wo ich rechtlich stehe.

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#22
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@alpfrau,

der Verlust des Schadensfreiheitsrabatt kann vom Fahrer gesetzlich nur in der Kaskoversicherung als Schadensposition geltend gemacht werden (über § 823 BGB ).

In der Haftpflichtversicherung stellt diese Schadensposition kein gesetzlich zu ersetzender Schaden dar, da § 823 BGB keine reinen Vermögensschäden (die Höherstufung erfolgt ja nicht aufgrund eines Eigentumsschaden des Geschädigten) abdeckt. Hierzu bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung.

"Was ist mit Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung des Chefs gegenüber dem Fahrer ?"

Bei einem normalen Unfall (kein Alkohol, Fahrerflucht etc.) sehe ich hierfür keine Grundlage.


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#25
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Himeko
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Deinen "feindseligen" Antworten zur Folge, denke ich, dass Du auch nicht "ohne" bist! Ich habe lediglich versucht, Dir zu helfen!

Ich bin gerade echt ein bisschen baff. Meine Antwort war absoluter in keinster Weise böse gemeint. Ich weiß gar nicht, was nun diesen Eindruck bei dir erweckt hat? Ich bin für jede Antwort hier dankbar. Sicher sollte ich kein Problem damit haben 160 km ohne Probleme zu fahren. Am Ende wird wahrscheinlich auch alles gut gehen und ich habe mich im Vorfeld umsonst verrückt gemacht, aber in meinem Kopf spielen sich dann ungewollt doch einige Szenarien ab, die ich nicht unterbinden kann.

quote:
Wenn man in einem Forum nach Ratschlägen fragt, dann muß man auch damit rechnen, dass Kritik einfließt, also kann ich hier keinen Fehler auf meiner Seite sehen.

Mir war von Anfang an bewußt, dass meine Frage eher lächerlich ist, weil sich wahrscheinlich die wenigstens solche Gedanken machen. Dennoch war es mir wichtig, meine Frage hier zu stellen. Ich sehe allerdings in deinen Antworten auch nicht wirklich Kritik, auf die ich nun hätte reagieren sollen. Ich kann deine Meinung durchaus verstehen.

quote:
Der "Respekt" vor der Größe resultiert nur aus dem Wert und hat nichts mit dem Umstand zu tun, dass das erwähnte Fzg. vlt. 20cm breiter und 50 cm länger ist!


Es spielt beides eine Rolle. Auf die Größe habe ich angesprochen, wenn es dazu kommt, dass ich eventuell in eine etwas schwierigere Parksituation komme, in der ich die Reichweite des Fahrzeuges nicht richtig abschätzen kann. Mein Chef wird nicht aussteigen und mich lotsen.

beobachter123, ich möchte mich noch einmal dafür entschuldigen, dass du das Gefühl hattest ich wäre "feindseelig". Ich kann nur noch mal sagen, dass meine Antwort absolut keinerlei Intentionen in diese Richtungen hatte und ich kann allerdings auch nicht nachvollziehen, wo du sie gesehen hast.

Ich möchte mich noch einmal bei allen für die Hilfe bedanken. Ich denke ich werde nun mit genug Hintergrundwissen morgen vesuchen die ganze Sache so locker wie es geht zu meistern.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
Himeko
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Ah okay. Ich verstehe. Ich hatte die Zitate gewählt um damit deutlich zu machen, auf welche Sätze von dir ich mich genau beziehe. Das hatte keine böswilligen Absichten. Sätze, die ich nicht zitiert habe, habe ich dann sozusagen kommentarlos akzeptiert. :-)

Freut mich, dass wir das klären konnten und vielen Dank für die Wünsche!

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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