Auf einer zweispurigen Innenstadtstraße fahren zwei Autos nebeneinander. Das links-fahrende Auto ist etwas weiter vorne. Plötzlich schert dieses fahrende Auto nach rechts aus um abzubiegen und der Wagen dahinter fährt leichtin die Seite.
Als die Polizei gerufen wird, behauptet die Fahrerin, dass das 2.Auto (auf der rechten Spur) nach links ausgescherrt ist und sie übersehen habe. Zeugen gibt es keine. Es wurden keine Personen verletzt; nur Blechschaden. Die Polizei gluabt ihr, da die andere Fahrerin keine Aussage gemacht hatte.
Wie sollte die Fahrerin nun verhalten? Muss sie den Vorwurf entkräften (was schlecht möglich ist, da beide Versionen stimmen können)? Was sollte man in den Unfallbogen schreiben? Kommt es zum Prozess, wenn beide Aussagen gegenüberstehen oder kann man dies irgendwie beweisen, wer in wen hereingefahren ist?
Fahrspurwechsel gegenteilige Aussagen
2. Mai 2011
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Frage vom 2. Mai 2011 | 21:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrspurwechsel gegenteilige Aussagen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 2. Mai 2011 | 22:27
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
das müsste jeder Gutachter der etwas Ahnung hat an den Schäden der beiden Fahrzeugen erkennen können wer in wen reingefahren ist.Im Zweifelsfall wird die Sache vor Gericht geklärt.Wenn beide Fahrzeuge gering beschädigt sind und die Schäden unter ca.800 Euro liegen wird meist beiden Seiten geraten seinen eigenen Schaden zu regulieren.
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