Fahrradunfall, Reparatur nur Zeitwert?

21. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
clickvieh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahrradunfall, Reparatur nur Zeitwert?

Guten Tag,

folgendes ist vorgefallen:
Ich wurde mit meinem Fahrrad von einem Auto angefahren. Schuldfrage ist eindeutig geklärt, die Unfallverursacherin hatte schon mind. 4 Sek. rot.
Mein Fahrrad (3 Jahre, 2 monate alt) habe ich selber aufgebaut, zum damaligen Zeitpunkt eine Gesamtsumme von 2550,- Euro, alle Belege vorhanden.

Nun habe ich der Versicherung einen Kostenvoranschlag und Bilder für die entstandenen Schäden zukommen lassen (vorne, Federgabel, Laufrad und Bremsscheibe) , Reparatur nehme ich selber vor.
Summe der Reparaturteile 660,- Euro. Nun habe ich einen Brief der Versicherung bekommen, sie würden 400,- übernehmen, da hier der Zeitwert der beschädigten Teile angenommen wird.
Ist das korrekt, wenn für eine Reparatur der Zeitwert der beschädigten Teile angenommen wird?

Danke für Infos

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zunächst vorweg: Wenn die Schuldfrage zu Ihren Gunsten geklärt ist, können Sie ohne Kostenrisiko einen Anwalt beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Geschädigten zu tragen.

Bei Ihrem Schaden stellt sich die Frage, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden (Reparaturkosten (+ max 30 % ?) sind höher als eine Wiederbeschaffung) vorliegt.

Falls ja wird nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Falls die Reparatur günstiger kommt haben Sie Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten (Teile plus Arbeitslohn). Die Mehrwertsteuer wird Ihnen aber nur ersetzt soweit diese tatsächlcih angefallen ist.

Eventuell steht Ihnen sogar ein Nutzungsausfall zu? Bei Fahrrädern fehlt mir aber das Hintergrundwissen.

Haben Sie Verletzungen erlitten? Eventuell steht Ihnen auch Schmerzensgeld zu?

Haben Sie daran gedacht eine Kostenpauschale einzufordern?

Unterm Strich sollten Sie einen Anwalt beauftragen.



-- Editiert am 21.07.2010 17:08

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ja, nach Anwalt klingt mir das auch.

Das mit dem Zeitwert ist zwar im Prinzip richtig, nur gibt es für Fahrräder keine Schwacke-Liste, die so ziemlich rechtsnormierend wirkt.

Will sagen: Zeitwert hieße, dass das Fahrrad seinem Alter entsprechend eben für diesen Wert zu beschaffen ist. Das ist bei Fahrrädern und Fahrrd-Ersatzteilen so gut wie unmöglich; es gibt es keinen einheitlichen Gebrauchtmarkt! Mit diesem Argument haben wir seinerzeit (inzwischen mehrere Unfälle, immer Schuld der Autofahrer - danke an den Erfinder des Fahrradhelmes :engel: !) immer unsere Forderungen durchsetzen können.

Laß' dich nicht auf ONlineauktionspreise oder Ähnliches zur Preisfindung ein; an gestohlenen Gütern kann man kein Eigentum erwerben, und bei Fahrrädern ist das sehr shwer zu ermitteln!
Also: Entweder, man weist dir nach, dass du für den Ersatzwert etwas gleichwertiges bekommst, oder man bezahlt die Reparatur - oder man bezahlt die Wiederbeschaffung!
Bei Ablehnung:: "... und man bezahlt den Anwalt".

Ich jedenfalls finde, dass du mit deinem Angebot, selbst zu reparieren, schon reichlich in Vorleistung gegangen bist. Wie steht es eigentlich, wenn du drohst, dieses Angebot zurückzuzienen?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
clickvieh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

erstmal Danke für die Antworten, ich denke auch das das Ganze auf einen Anwalt hinauslaufen wird.
ich will das Rad schon selber reparieren, ist doch mein "Baby" und Spaß macht es auch.
Das Schmerzensgeld steht noch aus, aber wenn das so weiter geht, steht der nächste Streitpunkt schon ins Haus....

In diesem Sinne, Danke und gute Nacht.




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1x Hilfreiche Antwort

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