Fahrradfahren in Spielstrassen

1. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 35x hilfreich)
Fahrradfahren in Spielstrassen

Hi!

Ich hab ein paar Fragen bzgl. Fahrradfahren in einer Spielstraße:
1.) Ist dies erlaubt oder muss man schieben?
2.) Gilt hier auch Schrittgeschwindigkeit als Tempolimit?
3.) Gilt dies auch für Kinder?
4.) Gelten für Roller, Bobbycar, Inliner etc. die gleichen Regelungen?
5.) Lt. Wikipedia liegt Schrittgeschwindigkeit wohl je nach Rechtsauffassung bei 4-7 km/h (ist wohl nicht so eindeutig). Darf man dann als Jogger auch nicht durch einen verkehrsberuhigten Bereich laufen bzw. die Kinder beim Spielen nicht rennen?

-- Editiert von Lambion am 01.09.2006 10:40:57

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es gibt keine "Spielstrasse". Diese Zone nennt man "verkehrsberuhigter Bereich". Man darf dort mit dem Auto durchfahren, aber eben nur Schrittgeschwindigkeit.

Erinnerung aus meiner Fahrschule :

Fahrlehrer : wie schnell ist denn Schrittgeschwindigkeit ?

Schüler : 30 km/h ?

Fahrlehrer : Komm wir gehen raus, mach uns das mal vor......


Gruß

Michael

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#2
 Von 
guest123-582
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Fahrradfahren ist selbstverständlich erlaubt, genauso wie autofahren.

Das Limit wird prinzipiell auch für Fahrräder gelten, nicht aber für Fußgänger (Inliner gehören zu den Fußgängern).

Sicherlich wird ein rasender Sportinliner trotzdem massiven Ärger bekommen, wenn er in so einer Straße mit 20 km/h ein Kind über den Haufen fährt.

Die genannten Kinderfahrzeuge werden in der Regel kaum höhere Geschwindigkeiten erreichen.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ daddl

er hat es nicht versucht, nachdem der Fahrlehrer ihn über die physikalischen Verhältnisse aufgeklärt hatte.

Gruß

Michael

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#5
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 35x hilfreich)

@Michael: 30 km/h entsprechen 12s auf 100m bei fliegendem Start. Das ist relativ flott aber nicht unmöglich.

Wenn ich die Höchstgeschwindigkeiten meiner Kinder mit ihren Fahrzeugen so abschätze (die Durchschnittsgeschwindigkeiten sind deutlich geringer, weil dann ja interessante Schnecken am Wegesrand sind) und mal 4 km/h als meine normale Schrittgeschwindigkeit ansetze, dann komme ich beim kleinen (2,5 Jahre)
Bobbycar 6 km/h
Roller 8 km/h
Laufrad 10 km/h

und beim großen (5 Jahre)

Inliner 10 km/h
Roller 12 km/h
Fahrrad 15 km/h

also alles schneller als ein normaler Spaziergänger. Muss ich die beiden jetzt bremsen? Und was kann passieren, wenn ich es nicht mache*? Kann sich z.B. die Familienhaftpflicht weigern, für Schäden aufzukommen, etc?

An sich möchte ich die beiden nur ungern bremsen, da ihre Freunde natürlich ähnlich schnell unterwegs sind und ich auch in Argumentationsschwierigkeiten kommen, da die meisten Autos ja auch nicht Schritttempo fahren.

*ausser dass sie sich bei einem Unfall weh tun.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die Familienhaftpflicht zahlt ja dann, wenn Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast.....

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Jetzt schauen wir mal, was die Verkehrsregeln dazu sagen:

1. Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen, dürfen sie aber nicht unnötig behindern,

2. Kinder dürfen überall spielen, damit müssen die Fahrzeugführer auch rechnen,

[...]

Meine Laienauslegung: Ein Bobbycar, ein Dreirad usw. sind schätzungsweise keine Fahrzeuge, sondern Spielzeuge und nicht StvO-konform; damit darf man auch nicht auf der ("normalen") Straße fahren.

Die Kinder SPIELEN im Verkehrsberuhigten Bereich - Das ist ERLAUBT (oder kommt der 2-Jährige gerade von der Arbeit?) ;)

Die Schrittgeschwindigkeitsregel dürfte wohl kaum so aufgefasst werden, dass sich kein "Objekt" schneller als 7 km/h bewegen darf.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 35x hilfreich)

Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Verkehrsmittel

gehören Roller, Fahrrad, Bobbycar etc. zu den Fahrzeugen. Und in http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_Bereich wwird explizit geschrieben, dass Fahrzeuge Schritttempo einhalten müssen, somit also auch Kinderfahrzeuge.

Insofern dürften IMHO dorch wohl nur Fussgänger selber und Tiere (aber keine Reittiere) schneller als Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein. Ich bin mir da aber unsicher und würde das gerne zur Diskussion stellen

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Bei Wikepedia kann jeder, der meint, zu einem Thema etwas zu sagen zu haben, einen Artikel schreiben. Ob das tatsächlich zu 100% stimmt, wage ich zu bezweifeln.

Das Fahrrad ist eindeutig ein Fahrzeug und auch dafür dürfte die Schrittgeschwindigkeit gelten.

Inliner sind, wie schon geschrieben wurde, rechtlich gesehen Fußgänger, also keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Roller, Bobbycar und ähnliches sind keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung, sonder Spielgeräte, also auch hierfür keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Soweit zur StVO. Was die Haftungsrechtlichen Fragen betrifft, greifen ganz andere Dinge. Kinder unter 7 Jahren gelten als Deliktunfähig, was sowiehl heißt wie, die können anstellen, was immer sie wollen, weder die Kinder selber, noch die Eltern können für daraus entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Auch die Haftpflichtversicherung wird hierfür in der Regel nicht aufkommen, obwohl es mittlerweile wohl Versicherungen gibt, bei denen deliktunfähige Kinder mitversichert sind.

Bei einer nachgewiesenen Verletzung der Aufsichtspflicht sieht schon wieder vieles ganz anders aus. Ich denke, Du musst Dich so verhalten und Deine Kinder insoweit bremsen, dass Du das alles mit Deinem Gewissen vereinbaren kannst. Mit ein wenig gesundem Menschenverstand sollte es möglich sein, hier die richtige Mischung zu finden. Und wenn es - hoffentlich nicht - tatsächlich zu einem Unfall zwischen Kind und fahrendem Auto kommen sollte, ist zu 99,9 % sowieso der Autofahrer schuld. Erst recht in einer Verkehrsberuhigten Zone.

Gruss,

Axel.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dietmar_S.
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 22x hilfreich)


Lambion, ich glaube, dass der Gesetzgeber es hier eher auf den Schutz der jüngeren Anwohner durch geeignete Maßnahmen (Schrittgeschwindigkeit, erhöhte Vorsicht, permanente Bremsbereitschaft usw.) als auf eine absolute Geschwindigkeitsbegrenzung auf z.B. 6 km/h anlegt.

Aber falls wir weiter flaxen wollen:
ist ein einfacher Rollstuhl (einziger Antrieb: ein Zivi) ein Fahrzeug? ;)

Schönes Wochenende

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Pat M.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
nach § 24 StVO sind Kinderfahrräder, Roller,
Kinderwagen etc. besondere Fortbewegungsmittel und somit nicht Fahrzeuge
im Sinne der Verordnung(siehe auch § 16 (2) STVZo).Betrachten wir jedoch die Erläuterungen zu § 67 StVZO (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern),
so steht dort, dass Kinderfahrräder, die ihrer Bauart nach als Verkehrsmittel geeignet sind, so ausgerüstet sein, wie normale Fahrräder.
Ganz klar ist die SAbgrenzug alsoim Gesetz nicht. Das 12er Fahrrad eines 3jährigen Kindes dürfte jedoch auf jeden Fall ein Spielzeug sein, somit dürfte er schneller als 5-7 km/h fahren. Das 20er Rad eines 6jährige Kindes, welches vielleicht schon alleine unterwegs ist, möglicherweise(hoffentlich nicht) schon ohne Eltern zur Schule damit fährt, würde in den Bereich des § 67 STVZo fallen. Das würde bedeuten, außer Bremsen, müssen auch Klingel und lichttechn. Einrichtungen vorhanden sein.Diese Rad müßte dann im verkehrsberuhigten Bereich die Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Nochmal zum Unterschied "Verkehrsberuhigter Bereich(Zeichen 325)" und Spielstraße: Was im VB gilt wurde ja schon erläutert. Die Spielstraße ist durch Z 250 -Verbot für Fahrzeuge aller Art- gekennzeichnet, mit dem Zusatzschild -Piktogramm Kind mit Ball- .
Dort dürfen Kinder auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen spielen.
Ich habe dieses Zeichen in der Verkehrswirklichkeit jedoch noch nie gesehen.

Gruß

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