Fahrraddiebstahl Help!!!

15. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Fabi111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrraddiebstahl Help!!!

Hallo an alle Leser

Ich habe da ein Problem
Ich wurde gestern Abend mit einem Freund von der Polizei beim stehlen eines Fahrrades erwischt.Es war abgeschlossen aber wir haben das Schloss nicht beschädigt oder geöffnet wir haben das Fahrrad einfach nur weggetragen und wollten es öffnen und damit fahren.
Dazu kam es aber zum glück nicht den wir hörten nur eine Stimme rufen "halt" wir sind aber wegerannt ich dachte es wäre der wüntende Besitzer und hatte Angst Schläge zu kassieren
Als nach ein paar metern aber jemand "halt polizei" rief bin ich sofort stehengeblieben und habe mich festnehmen lassen mein kumpel ist weiter stiften gegangen.
Ich musste das rad zum revier tragen und sah dort auch meinen Kumpel den sie wenig später auch nach einiger suche
geschnappt haben. Ich musste meine personalien abgeben und einen alkoholtest machen der aber 0.00 Promille ergab,bei meinen Kumpel waren es 0.8.
Da wir beide noch 16 sind wurden wir nachause gefahren.

Ich bin schon 3 mal vorgstraft was aber alles noch geschah als ich noch keine 16 wahr mit 15 wurde ich 2 mal wegen zu schnellem rollerfahrens angehalten und ich habe eine Anzeige wegen Körperverletzung

Ich habe nun keine Ahnung was auf mich zukommt und würde mich freuen wen mir ein lieber anwalt etwas dazu sagen könnte.

Wird es mit als gut angerechnet das ich als ich die polizei erkannte sofort stehengeblieben bin und mich habe problemlos festnhemen lassen??

Ich bin noch 16 jahre wird mir das vll Strafmildernd zugutekommen??

Und die frage vor der ich am meisten Angst habe

Kann ich dafür ins gefängnis gehen??

Übr antworten würe ich mich sehr freuen

Mit freundlichen Grüßen

fabi111

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gute nacht deutschland
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Fabi,
wahrscheinlich bekommst du erst mal Arbeitsstunden im Altersheim oder sowas bevor du eingesperrt wirst, wird sicher nicht so schlimm,
viel glück

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fabi111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die antwort kann vieleicht jemand genauere angaben machen das sagt mir nun nicht so viel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maddino
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 11x hilfreich)

Wie vom Vorredner geschrieben dürfte es (kein eigenes Einkommen) auf Arbeitsstunden hinauslaufen. Wegen der Vorbelastung werden es vermutlich ein paar mehr.

In meinem letzten Wirkungskreis in Oberbayern hat der Jugendrichter auch gerne mal (zusätzlich) das (bei den Deliquenten überhaupt nicht beliebte) Ökowochende = Viel Waldarbeit, frühes aufstehen, keine Partys, verhängt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fabi111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für diese sehr aufschlussreiche antwort sie haben mir sehr geholfen

Aber kann mir noch jemand sagen ob die möglichkeit besteht ins gefängnis zu gehen (jugendvolzugsanstalt )

oder ist das nicht zu erwarten

vielen dank im voraus

Mit freundlichen Grüßen
fabi111

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Nun, grundsätzlich ist in diesem Sachverhalt auch ein Jugendarrest in Form des Wochenendarrestes möglich. Ebenso wie Sozialstunden, wie bereits angemerkt.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fabi111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich hatte mit der sache eigentlich nicht viel zu tuen habe das alles n bischen falsch mitbekommen also hier nochmal so wie es mir von meinem kumpel beschrieben worden ist.

Wir wurden da um halb 3 vom Stiefvater rausgeschmissen.
Ich wollte zu mir nachause laufen is etwas weiter weg.
Er wolte sich noch ein fahrrad besorgen was man ja nicht gleich als diebstahl ansehen muss in der ausage(vll ja vom kumpel oder er hatte seins wo abgestellt)
Da ich den Weg nicht kannte und er mit den erst zeigen musste (is nur eine grade strasse die ich laufen muss dann komme ich in meinen Ort)
Bin ich mitgelaufen.
Dazu muss ich anmerken das ich nicht oft dort bin und den weg daher wirklich nicht kenne.

dann standen wir da er hat sich das Rad geschnappt und dan wolte er es aufknacken ich habe mich daran nicht beteiligt sondern bin nur mitgelaufen da ich wirklich nicht in der stadt verloren gehen wollte.
Dann kam die polizei und in der Annahme das es der wütende besitzer wäre der bestimmt nicht wissen wird das ich das nicht war (sah ja so aus muss ich zugeben)
rannte ich mit weg bis sie sich als Polizisten zu erkennen gegeben haben worauf ich auch gleich stehen blieb.
Dann habe ich mich festnehmen lassen und ja wurde nachause gefahren.

Wie ist die sachlage und die bestrafung nun hier??

Ich war durch das alles etwas verwirrt wodurch ich auch zuerst eine etwas andere geschichte postete was mir auch sehr leid tut.

Mein Freund will bei der polizei auch sagen das er das war und er das rad klauen wolte und nicht ich.

Also über eine antwort würde ich mich sehr freuen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fabi111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

über eine schnelle antwort würde ich mich sehr freuen da ich leiderr nicht mehr weiss wie es weiter geht

Mit freundlichen Grüßen

fabi111

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Maddino
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn Dein Kumpel das so bestätigt, also die Schuld für die Tat auf sich nimmt und bestätigt, dass Du weder im voraus davon gewusst hast, noch Dich währenddessen in irgendeiner Form an der Tat beteiligt hast (also auch nicht Schmiere gestanden hast), hast Du sehr gute Karten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen