...in einem anderen Beitrag hatte ich zum Thema Garantie
und Gewährleistung bei Fahrradkauf geschrieben.
Der Händler war zu keinerlei Zugeständnissen bereit und ich musste, um mein Fahrrad zurück zu erhalten, den Rechnungsbetrag von € 250,- bezahlen.
Das Fahrrad wurde an mich zurückgeschickt, nach dem Auspacken habe ich bemerkt, dass es nicht funktionstüchtig ist. Die Vorderbremse schleift und die Schaltung hakt. Ich habe das sofort reklamiert und - nach einigem Hin und Her - sollte ich das Fahrrad in eine Werkstatt vor Ort bringen.
Diese Werkstatt hatte bis zum 24.10. geschlossen, ich war anschließend selbst krank und konnte das Fahrrad erst am 04.11. in die Werkstatt bringen.
D. h. seit Rücksendung des defekten Rades sind nun über zwei Monate vergangen, in denen ich kein Fahrrad zur Verfügung hatte. Wieder weigert sich der Händler, mir hier in irgendeiner Form entgegenzukommen, lediglich die Reparaturkosten von € 20,- sollen übernommen werden...
Gibt es eine Möglichkeit, hier einen Nutzungsausfall geltend zu machen?
Fahrrad - Garantie und Gewährleistung - und es geht weiter - Nutzungsausfall
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Schlechte Aussichten.
Es ist weder das Problem der Verkäufer das man sich eine geschlossene Werkstatt ausgesucht hat, noch das sich man während der Krankheit sich nicht um die Sache gekümmert hat.
Und wenn während der Krankheit auch keine Fahrradnutzung möglich gewesen wäre, gibt es ebenso keinen Nutzungsausfall.
ZitatGibt es eine Möglichkeit, hier einen Nutzungsausfall geltend zu machen? :
Zitatich war anschließend selbst krank und konnte das Fahrrad erst am 04.11. in die Werkstatt bringen. :
Wofür soll es denn einen Nutzungsausfall gegen???
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Moment - diese Werkstatt wurde mir vom Händler genannt, die habe ich mir nicht selbst ausgesucht. Und der Händler wusste schon im September, dass die Werkstatt bis Ende Oktober geschlossen hatte! Mein "Verschulden" liegt darin, dass ich das Fahrrad nicht schon am ersten Tag, als die Werkstatt wieder offen hatte, bringen konnte, sondern erst eine Woche später.
Im September wäre ich aber nicht krank gewesen...
Warum enthältst du den Lesern hier eigentlich dir bekannte Fakten vor wenn du um Rat fragst? Hier sind keine Hellseher unterwegs!
Heute ist der 16.11, wen juckt es wenn die Werkstatt bis zum 20.10 geschlossen hatte? Bring doch einfach mal alles in eine chronologische Reihenfolge.
Hat der Händler die Werkstatt vorgeschrieben oder empfohlen? Hast du eine Frist zur Nachbesserung gesetzt?
Sorry, hier die Reihenfolge:
Fahrrad zur Reparatur geschickt: August 2017
Fahhrad aus der Reparatur erhalten: 19.09.17
Reklamation, dass Fahrrad nicht fahrtauglich: 20.09.17
Hin und Her mit dem Kundendienst
Aufforderung, dass Fahrrad zu DIESEM Händler zu bringen: 05.10.17 mit Info, dass bis 24.10.17 geschlosssen ist
Fahrrad zur Werkstatt: 03.11.17
Kostenvoranschlag: 15.11.17
O.k., das liest sich jetzt schon ganz anders. Jetzt musst du nur noch erklären wofür du einen Nutzungsausfall geltend machen möchtest. Also welcher Schaden ist dir dadurch entstanden? Welche Zusatzkosten hattest du? Musstest du deswegen mit Bus/Bahn zur Arbeit fahren anstelle mit dem Rad? Musstest du ein anderes Rad für diese Zeit leihen?......
Ich musste in dieser Zeit mit dem Auto statt mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren.
-- Editiert von la-luna69 am 16.11.2017 13:58
O.k., hmmm, ob das als überhaupt als Schaden gewertet werden kann.........sorry, da bin ich überfragt.
ZitatIch musste in dieser Zeit mit dem Auto statt mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. :
... auch der Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrrades als ersatzfähiger Vermögensschaden anzusehen ist (so auch KG NJWRR 1993, 1438), wenn Fahrräder etwa regelmäßig für den Weg zur Arbeit genutzt werden. In diesen Fällen ist die Voraussetzung, dass der Berechtigte auf die ständige Verfügbarkeit typischerweise angewiesen ist, grundsätzlich erfüllt. Ein Grund, der es rechtfertigen würde, denjenigen, dessen für den Weg zur Arbeitsstätte genutzter Pkw beschädigt wird, anders zu behandeln als denjenigen, dessen für den Weg zur Arbeit genutztes Fahrrad beschädigt wird, besteht nicht...
LG Lübeck, Urt. v. 08.07.2011 -1 S 16/11
Ob das aber auch gilt wenn noch, wie hier, ein PKW vorhanden ist, also der Fragesteller eben nicht auf das Fahrrad ANGEWIESEN ist???Zitatwenn Fahrräder etwa regelmäßig für den Weg zur Arbeit genutzt werden. In diesen Fällen ist die Voraussetzung, dass der Berechtigte auf die ständige Verfügbarkeit typischerweise angewiesen ist, grundsätzlich erfüllt. :
Ich würde das eher verneinen. Dann könnte ich ja auch Schadenersatz verlangen wenn ich 2 PKW habe, einer etwas weniger verbraucht als der andere, und ich, in solch einer beschriebenen Situation, den Spritausgleich als Schadenersatz fordern würde.
Ich weiß es nicht, aber ich bezweifle stark, dass man hier einen Nutzungsausfall wird geltend machen können.
ZitatOb das aber auch gilt wenn noch, wie hier, ein PKW vorhanden ist, also der Fragesteller eben nicht auf das Fahrrad ANGEWIESEN ist??? :
Dann würder der Verkäufer die Mehrkosten für das fahren als Schadenersatz schulden.
Siehe dazu mein Beispiel mit den Autos. Ich habe nach solchen Urteilen gesucht, aber keines gefunden. Ich glaube eigentlich nicht, dass der Fragesteller damit durchkommen würde.ZitatDann würder der Verkäufer die Mehrkosten für das fahren als Schadenersatz schulden. :
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