Hallo, ich habe dies bezüglich auch noch eine Frage: Wie wird das gehandhabt, wenn es ein erster Diebstahl war der zur Anzeige kommen kann(steht nämlich noch nicht fest) und man selber OFW ist? Ich habe nämlich eins geklaut, aber hatte die ganze Zeit schon Gewissensbisse deswegen. Wollte deswegen morgen zur Polizei und meine Straftat zugeben. Nur weiss ich halt nicht wie das dann gehandhabt wird. Ich selber bin 18. Mehr sollte man nicht wissen brauchen denke ich
Fahrrad Diebstahl aufgeflogen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was willst du denn genau wissen? Wenn du selber zur Polizei gehst, wird man dich wahrscheinlich gleich vor Ort vernehmen.
Was heisst OFW genau? Ohne festen Wohnsitz ist schon klar, aber du wirst ja wahrscheinlich nicht unter einer Brücke schlafen, oder? Wenn du irgendwelche Leistungen vom Amt bekommst brauchst du ja auch irgendeine Meldeadresse. Hast du so etwas?
-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.12.2017 08:47
Ich habe eine Meldeadresse, wohne aber zur Zeit bei einem Kollegen. Von Amt habe ich bisher noch nichts beantragen können, weil mir dafür noch die Formulare fehlen :/
Und in wie weit nehmen die mich dann vor? Also was wird ungefähr dann passieren?
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Also was wird ungefähr dann passieren? Dasselbe wie bei allen Leuten mit Meldeadresse - es wird ein Verfahren eingeleitet und irgendwann wird eine Verfahrenseinstellung oder eine Ladung vor das Jugendgericht an Ihre Adresse geschickt.
-- Editiert von muemmel am 01.12.2017 19:10
ZitatVon Amt habe ich bisher noch nichts beantragen können, weil mir dafür noch die Formulare fehlen :
Gibt's im Netz oder man schreibt erstmal einen normalen Brief, dass man xy beantragt.
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