Fahrpreisnacherhebung - Kann ich gegen die Bearbeitungsgebühr Widerspruch einlegen?

5. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
turambar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrpreisnacherhebung - Kann ich gegen die Bearbeitungsgebühr Widerspruch einlegen?

Hallo

Ich habe vor kurzem vergessen, meine Wochenkarte in meinem Schulbuss mitzuführen, und außgerechnet an dem Tag wurde ich von einem Mitarbeiter der Bussgesellschaft kontrolliert-und schon am nächsten Tag erhielt ich eine Zahlungssaufforderung über 40 €. Jetzt kann ich die Fahrkarte naträglich einreichen, ich sehe jedoch nciht ein, warum ich dafür 7 € Bearbeitungsgebühr zahlen soll-schließlich belaufen sich alleine die jährlichen Busskosten auf über 550 €. Von der Unsinnigkeit, einen Kontrolleur in einen Bus zu schicken, in dem fast ausschließlich Schüler mitfahren ganz zu schweigen.

Habe ich eine Möglichkeit, gegen die 7 € Bearbeitungsgebühr Widerspruch einzulegen?

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Nein, das haben Sie nicht!
Lesen Sie dazu vielleicht mal die AGB Ihres Transportunternehmens, die Sie ja beim Abschluss der Transprotvereinbarung unterschrieben haben!?

Sie können natürlich auch abwarten - aber Vorsicht:
Wenn Sie die Frist nicht wahren, dann kommen ganz schnell Mahngebühren und ggf. Inkasso Gebühren dazu und aus 7 Euro werden ganz schnell 50 oder mehr ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Es ist sicher nicht unsinnig, Fahrscheine zu kontrollieren.
In Ihrem Falle ist es mehr als kulant, daß Ihnen Ihr Transportunternehmen mehr als 3/4 der Strafe erstattet. Wenn Sie dafür allerdings selbst nichts tun, werden Sie unter dem Strich alles (40 €) zahlen müssen.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zahl die 7 und gut ist !!

lg

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120325 Beiträge, 39872x hilfreich)

quote:
Von der Unsinnigkeit, einen Kontrolleur in einen Bus zu schicken, in dem fast ausschließlich Schüler mitfahren ganz zu schweigen

Nun die Formulierung 'fast ausschließlich' besagt ja, das auch andere Personen mitfahren.
Desweiteren sind natürlich auch Fahrschüler verpflichtet sich einen ordnungsgemäßen Fahrnachweis zu beschaffen und mitzuführen.



quote:
Jetzt kann ich die Fahrkarte naträglich einreichen, ich sehe jedoch nciht ein, warum ich dafür 7 € Bearbeitungsgebühr zahlen soll

Nun, es müssen sich ja schlieslich mehrere Leute damit beschäftigen, das sie (bzw. ihr Kind) die vertraglichen Verpflichtungen die sie eingegangen sind nicht eingehalten haben.
Warum sollte die Allgemeinheit diese Kosten übernehmen?

Ab nächtes Jahr werden dann die Jahreskarten um 10 EUR erhöht, weil die Kosten auf alle verteilt werden, wäre das angenehmer ???



quote:
Habe ich eine Möglichkeit, gegen die 7 € Bearbeitungsgebühr Widerspruch einzulegen?

Ja, die Möglichkeit Widerspruch einzulegen besteht. Man sollte sich jedoch bewußt sein, das wenn dieser Widerspruch abgelehnt wird (ich sehe keinen Grund weshalb dem nicht so sein sollte) durchaus die 40 EUR fällig sein können.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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