Hallo !
Ein Fahrlehrer wurde auf der BAB 10 am Kreuz Oranienburg Richtung Berln geblitzt(km 166.4).
Die zulässige Höchtgeschwindigkeit wird in Höhe des Autobahnkreuzes von "unbegrenzt" auf 120 Km/h gedrosselt.
Der Fahrlehrer und sein Schüler fuhren mit ci. 220 Km/h auf die Geschwindigkeitsbeschränkung zu und wurden kurz nach der Beschränkung mit einer Restgeschwindigkeit von 169 Km/h geblitzt.
Nach Abzug der Toleranz bleibt eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 43 Km/h.
Der Fahrlehrer Argumentiert wie folgt:
"Aufgrund der hohen Geschwindigkeit und der Tatsache das sich hinter dem Fahrschulfahrzeug in nicht ausreichendem Abstand andere Fahrzeuge befunden haben, währe es aus Verkehrsicherheitstechnischen gründen nicht möglich gewesen das Fahrzeug schneller abzubremsen.
Ausserdem währe es, solange kein absoluter Notfall besteht, ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr wenn man bei solchen Geschwindigkeiten stark in die Fahrweise des Fahrschülers eingreift."
Das fahren solcher Geschwindigkeiten in der Fahrschule ist wichtig, da es für Fahranfänger besser ist mit einem geschulten Beifahrer Erfahrungen mit solchen Geschwindigkeiten zu machen, wie diese nach Bestandenem Führerschein alleine machen zu müssen.
Nun zu meinen Fragen.
Wie stehen die Chancen das der Fahrlehrer aufgrund seiner Aussage nicht belangt, bzw die Strafe (4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot) gemildert wird?
Die Inhaberin der Fahrschule würde sich bereiterklären Fahrverbot und Punkte auf sich zu nehmen, währe das möglich obwohl auf dem Bild ein Mann hinter dem Steuer zu Identifizieren ist?
Vielen Dank fürs lesen und beantworten !
MfG
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Fahrlehrer mit Fahrschüler auf BAB geblitzt.
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Sehr schlecht.
Nein.
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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."
quote:
Wie stehen die Chancen das der Fahrlehrer aufgrund seiner Aussage nicht belangt, bzw die Strafe (4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot) gemildert wird?
Bei 10%
Denn der Fahrlehrer hätte einfach seine Augen aufmachen müssen.
Dann hätte er die Begrenzung rechtzeitg bemerkt und den Schüler anweisen können.
quote:
Die Inhaberin der Fahrschule würde sich bereiterklären Fahrverbot und Punkte auf sich zu nehmen, währe das möglich obwohl auf dem Bild ein Mann hinter dem Steuer zu Identifizieren ist?
Das ist sehr nett von ihr.
Nein, das wäre weder möglich noch ratsam. Die beteiligten Behörden reagieren da auch in der Regel sehr humorlos ...
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Ich nehme an, dass Fahrlehrer mehr oder weniger ihre Routen haben, die sie mit ihren Fahrschülern abfahren. Deshalb wird dem Fahrlehrer auch bekannt gewesen sein, dass dort ein Tempolimit besteht und hätte den Fahrschüler rechtzeitig darauf aufmerksam machen müssen. Deshalb glaube ich nicht, dass da eine Möglichkeit besteht um das Fahrverbot herum zu kommen.
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Solche Geschwindigkeiten haben m.E nichts auf Deutschen Straßen und schon gar nicht in der Fahrschule zu suchen.
Die Fahrlehrer ´habe Streckenkenntnis und so war bekannt, das es ein Geschwindigkeitslimit geben wird, man hätte also Problemlos langsam die Geschwindigkeit verringern können.
Das die Fahrschule jetzt auch noch zu illegalen Mittel greift, um den Fahrlehrer aus der Verantwortung zu helfen finde ich unter aller Sau.
Hier sollte einmal von der Bußgeldstelle die Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden, dann war der gute man einmal Fahrlehrer und die Bestuierin einmal Inhaberin einer Fahrschule, weil Ihr die Lizenz entzogen wurde.
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Das ein Fahrleher den Schüler auch mal sehr hohe Geschwindigkeiten erfahren lässt finde ich nicht verkehrt.
Nur muss bei der hohen Geschwindigkeit dann auch entsprechende Aufmerksamkeit des Lehrers vorhanden sein.
Man hätte im übrigen auch eine Strecke ohne Verkersbeinflussungsanlage wählen können ...
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