Fahrlässige Körperverletzung ?

10. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
österreich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässige Körperverletzung ?

Ich fahre schon fast 6 Jahre mit dem Auto unfallfrei und immer aufmerksam. Als ich Anfang Februar in einem Stadtbereich in eine starken Linkskurve einbog, stand plötzlich ein junger Mann mit einem Rucksack an der Schulter vor mir. Ich bremste sofort ab und kam wenig vor ihm zum Stillstand. Ich hupte ihn an, daraufhin stellte er sich vor meinem *******werfer. Daraufhin gab ich ihm ein Handzeichen, er solle schleunigst die Fahrbahn verlassen , mir den Weg räumen, damit ich meine Fahrt fortsetzten könne. Er kam auf mich zu, dachte mir er wolle jetzt die Fahrertüre öffnen. Kurzzeitig sahen wir uns in die Augen. Er drückte sich mit Wucht (absichtlich) mit seinem Oberkörper gegen die Fahrertüre (meiner Meinung nach als Racheakt, weil ich ihn angehupt habe). Sein Rucksack traf genau meinen Seitenspiegel, dieser klappte sich durch die Wucht ein. Ich dachte mir, wenn ich jetzt aussteige, wer weiß wie aggressiv der ist. Er verließ mein Fahrzeug über das Heck und ging die gleiche Richtung als ich mit dem Auto fuhr. An der nächsten Straßenecke hielt ich an, um meinen eventuellen PKW-Schaden zu erkunden. Gottseidank war nur der Spiegel eingeklappt, also kein Kratzer und auch nichts verbogen. Deswegen meldete ich nichts der Polizei und machte auch keine Anzeige. Wozu, wenn ich am Auto keinen Schaden hatte. Er machte hingegen eine Anzeige über fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr und gab angeblich an, am Finger verletzt worden zu sein. Enstand seine ,,Verletzung' überhaupt durch mein Fahrzeug? Zwei Tage später machte ich eine Aussage an der Polizeidienststelle. Der Anzeigeerstatter meldete sich Wochen nicht. Angeblich machte er die Aussage ca. 5 Wochen nach seiner Anzeigeerstattung, das auch nur wohlbemerkt weil man ihn seitens der Polizei ein paar mal telefonisch kontaktiert hat. Was habe ich jetzt, zwei Monate später zu erwarten. Rechtsschutz habe ich bei der Versicherung für alle Fälle dabei. Ich habe auch gelesen, dass in Österreich nach neuem gesetz fahrlässige Körperverletzung nicht wirklich bestraft werden kann, wenn icht eine längere Berufsuntauglichkeit zustande gekommen sei.

Also vielen Dank für das durchlesen und ich freue mich sehr über hilfreiche Antworten! Vielleicht hat jemand schon ähnliches erlebt? Freundliche Grüße

-- Editiert von Moderator am 10.04.2016 17:39

-- Thema wurde verschoben am 10.04.2016 17:39

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go1331
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 84x hilfreich)

In Ihrer Schilderung haben Sie ihn nie berührt... dann könnten Sie ihn auch nicht verletzt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Aus der Ferne heraus und ihren Schilderungen glauben schenkend könnte man da glatt auf einen (versuchten) Versicherungsbetrug kommen. Existierte diese Verletzung wirklich (attestiert), oder waren es nur seine eigenen Angaben?

0x Hilfreiche Antwort

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