Fahrlässige Körperverletztzung bei Verkehrsunfall

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kimiplatschi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässige Körperverletztzung bei Verkehrsunfall

Hallo zusammen,

ich hatte leider einen Auffahrunfall im stockenden Verkehr auf der Autobahn. Der 3. Wagen vor mir hat eine Vollbremsung hingelegt, die 2 Wagen vor mir haben es geschafft, ganz knapp vorher zum stehen zu kommen. Mein 26 Jahre alter Wagen ohne ABS hat auf nasser Fahrbahn mit vollblockierten Reifen leider das Rutschen gekriegt. Ich habe somit den Wagen vor mir in den Wagen davor reingeschoben. Mir tut das ganze tierisch leid, ich hab mich da wohl trotz geringer Geschwindigkeit ( es war beim Anfahren mit so ca. 30-40 km/h) verschätzt. Erst sah es so aus, als wenn niemand sich was getan hätte, die Fahrerin des mittleren Wagens wollte nur noch zur Kontrolle zum Arzt. Nun hat sie wohl doch eine geprellte Wirbelsäule, ein geprelltes Brustbein und eine Gehirnerschütterung. Das tut mir natürlich noch mehr leid! Hatte gehofft keine Personenschäden verursacht zu haben.

Nun habe ich von der Polizei natürlich ein Schreiben zur Äußerung als Beschuldigter bekommen.
Als Straftat sind Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall und an der Straßenverkehrsordnung genannt.

Mir wird unterstellt einen zu geringen Sicherheitsabstand gehabt zu haben und Unachtsam gewesen zu sein.

Frage ist jetzt, ob ich direkt rechtliche Unterstützung hinzuziehe, oder selber die Stellungnahme mache. Was kann da im schlimmsten Fall auf mich zu kommen? Wer zahlt das Schmerzensgeld? Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

Ich bin für jede Antwort dankbar!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Würde die Aussage verweigern. Die Regulierung übernimmt der eigene Versicherer.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Kimiplatschi):
Als Straftat sind Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall und an der Straßenverkehrsordnung genannt
Deiner Schilderung nach ist das ja auch korrekt.

Zitat (von Kimiplatschi):
Frage ist jetzt, ob ich direkt rechtliche Unterstützung hinzuziehe, oder selber die Stellungnahme mache.
Als Beschuldigter darfst du die Aussage verweigern. Das würde ich an deiner Stelle tun. Deiner Versicherung musst du natürlich Angaben zum Hergang machen.

Zitat (von Kimiplatschi):
Wer zahlt das Schmerzensgeld?
Deine Kfz Haftpflicht Versicherung

Zitat (von Kimiplatschi):
Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
Deiner Schilderung nach sehe ich hier kein Fahrverbot.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Kimiplatschi):
Was kann da im schlimmsten Fall auf mich zu kommen?


- 3 Jahre Haft
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Schmerzensgeldzahlung
- Schadenersatzforderungen (Versicherung, Krankenkasse, Einsatzkräfte)

Zitat (von Kimiplatschi):
Wer zahlt das Schmerzensgeld?

Der Schuldige

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kimiplatschi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Laie und Tasti 123, was macht die Polizei denn, wenn ich die Aussage verweigere?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

Sie schickt die Akte dann eben ohne Ihre Aussage an die Staatsanwaltschaft. Und diese entscheidet anschließend über Verfahrenseinstellung oder Anklage bzw. Strafbefehl.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kimiplatschi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sie schickt die Akte dann eben ohne Ihre Aussage an die Staatsanwaltschaft. Und diese entscheidet anschließend über Verfahrenseinstellung oder Anklage bzw. Strafbefehl.


Okay. Und worin liegt dann der Vorteil, wenn ich die Aussage verweigere? Da könnte man ja wenigstens noch rein schreiben, dass die Fahrbahn nass war zum Beispiel und sowas oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Kimiplatschi):
nd worin liegt dann der Vorteil, wenn ich die Aussage verweigere?
Mann kann sich nicht durch unüberlegte Äußerungen selbst weiter belasten.

Zitat (von Kimiplatschi):
Da könnte man ja wenigstens noch rein schreiben, dass die Fahrbahn nass war zum Beispiel und sowas oder?
Genau solche unbedachten Äußerungen, mit denen du dich nur selbst noch weiter reinreitest, gibt es dann nämlich nicht!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39855x hilfreich)

Unter Umständen fordert die Staatsanwaltschaft auch mal die Akte bei der Versicherung an.
Man sollte also auch daran denken, was man der Versicherung alles mitteilt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Was kann da im schlimmsten Fall auf mich zu kommen?

Warum eigentlich immer diese sinnlose Frage nach dem schlimmsten Fall? Warum fragt kaum jemand, was realistisch zu erwarten ist?

Zitat:
Und worin liegt dann der Vorteil, wenn ich die Aussage verweigere?

Vorteil der Aussageverweigerung:
- Sie können sich nicht selbst ins Knie schießen.
Wenn Sie die nasse Straße als Argument bringen, dass denkt der Staatsanwalt (a) Kimiplatschi sucht die Schuld bei der Straße und nicht bei sich selbst und (b) Kimiplatschi hat gesehen, dass die Straße nass war und ist trotzdem nicht vorsichtig gefahren. Beide Gedankengänge sind nicht gut für Sie.
Nachteile der Aussageverweigerung:
- Sie verpassen eine Möglichkeit, Bedauern und Einsicht auszudrücken.
- Eine ordentliche Aussage kann die Motivation bei der Staatsanwaltschaft in Richtung Verfahrenseinstellung erhöhen.
- Die Aussage der/des Geschädigten bleibt unwidersprochen in der Akte. D.h. Staatsanwaltschaft und ggf. Gericht werden im weiteren Verfahrensablauf auf die Aussagen der/des Geschädigten zurückgreifen, denn andere Aussagen liegen ja nicht vor.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kimiplatschi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wäre denn so ungefähr zu erwarten?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Was wäre denn so ungefähr zu erwarten?


Ich tippe auf eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO mit einer Geldauflage. Wenn Du Glück hast, wird das Verfahren auch nach § 153 StPO eingestellt und dann an die Bußgeldstelle abgegeben. Dann gibt es ein Bußgeld wahrscheinlich in Höhe von 35€.

Um eine Chance auf Letzteres zu haben solltest Du die Vorwürfe einräumen und dabei keine Rechtfertigungen für den zu geringen Abstand bzw. die Unaufmerksamkeit aufführen.

Das Einschalten eines Rechtsanwaltes ist nur dann in Betracht zu ziehen, wenn Du eine RSV hast. Andernfalls sind dessen Kosten höher als das, was eingespart werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.121 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen