Fahrkosten und Abwesenheitsgeld für einen Anwalt

21. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Fahrkosten und Abwesenheitsgeld für einen Anwalt

Hallo,
mein Anwalt macht Fahrkosten zum Gericht und Abwesenheitsgeld geltend obschon er gar nicht zum Termin gefahren ist. Teilt mit, dies wäre korrekt da der Anwalt, der uns am Gerichtsort vertreten hat,noch mehr verlangt hat.

Ist dies korrekt?
Vielen Dank.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Ja, im Prinzip schon. Wenn du einen Anwalt beauftragst, der nicht am Gerichtsort residiert, muss der natürlich zum Termin hinfahren oder es muss ein Anwalt am Terminsort für den Termin bestellt werden. Auch der kostet natürlich Geld. Anscheinend hat dein Anwalt einen Terminsanwalt beauftragt und zahlt den sozusagen aus eigener Tasche. Dafür kann er aber dann dir gegenüber Reisekosten geltend machen, die er nicht gehabt hat. Reale Aufwendungen hat er gehabt.
Ob es der Höhe nach stimmt, kann so nicht gesagt werden. Kommt auf den Streitwert und die Entfernung zum Gerichtsort an.

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