Fahrkosten als Betriebsausgabe von Arbeitsstätte zum Gewerbe (Gleichzeitig Wohnort) möglich?

11. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Aerox1989
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrkosten als Betriebsausgabe von Arbeitsstätte zum Gewerbe (Gleichzeitig Wohnort) möglich?

Hallo liebes Forum,

ich habe ein für mich sehr wichtige Frage. Erstmal zu meinen Daten die für meine Frage wichtig sein Könnten:



=> Ich bin 28 Jahre als und Arbeite als Angestellter bei einem Arbeitgeber mit ca. 40.000 Euro Bruttolohn.

=> Nebenbei habe ich ein Nebengewerbe angemeldet. Ich verkaufe seit März 2017 "Virtuelle Ware" in Online-Videospielen. Ich werde nach meiner Hochrechnung damit bis Ende dieses Jahres ca. 6000 Euro Brutto umgesetzt haben und nach Abzug der Bisherigen Ausgaben (Ebaygebühren + Paypalgebühren + Anschaffung von Konsolen und Videospielen für den Gewerblichen Verkauf der "virtuellen Ware") ca. 2000,00 Euro "reinen Gewinn" gemacht haben.

=> Das Gewerbe wird ausschließlich ONLINE und bei mir an meiner Wohnadresse ausgeübt (Ich wohne mit im Haus meines Vaters).

=> Mein Arbeitgeber ist ca. 32 Kilometer vom Haus meines Vaters entfernt.



Nun steht ja bald die Steuererklärung für dieses Jahr an, die ich soweit ich weis, sogar verpflichtend ONLINE abgeben muss, da ich ein Nebengewerbe führe.


Meine Frage ist aber folgende:

=> Ich kann ja die 32 Kilometer die ich täglich von der Wohnung zu meinem Arbeitgeber fahre als Werbungskosten in der Anlage für Arbeitnehmer geltend machen. Für den Rückweg geht das ja leider nicht.

=> Kann ich da ich ja bei mir zu Hause ein Online-Gewerbe betreibe, den Rückweg von meinem Arbeitgeber bis zu meiner Wohnung (Haus meines Vaters ; Zeitgleich ja auch meine Gewerbeadresse) als Betriebsausgabe geltend machen????


Vielen Dank im Voraus für eure Antworten :)

-- Editiert von Aerox1989 am 11.11.2017 13:24

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Ich kann ja die 32 Kilometer die ich täglich von der Wohnung zu meinem Arbeitgeber fahre als Werbungskosten in der Anlage für Arbeitnehmer geltend machen. Für den Rückweg geht das ja leider nicht. Das deckt Hin- UND Rückweg ab, womit sich die Frage erübrigt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Aerox1989
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich kann ja die 32 Kilometer die ich täglich von der Wohnung zu meinem Arbeitgeber fahre als Werbungskosten in der Anlage für Arbeitnehmer geltend machen. Für den Rückweg geht das ja leider nicht. Das deckt Hin- UND Rückweg ab, womit sich die Frage erübrigt.



Okay....schade eigentlich, aber ne Frage war es mir wert.

Danke für die INFO :)

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