Hallo zusammen,
meine Fragestellung ist etwas komplex.
Zu den Daten:
Ich wurde in 2016 wegen Besitz und Einfuhr von Cannabis verurteilt.
Ich wurde aber nie im Strassenverkehr positiv getestet.
Aufgrund der Verurteilung wurde eine MPU angeordnet.
Diese war leider mit einem, für mich negativem Ergebnis.
Jetzt droht die Führerscheinstelle mit Entzug der Fahrerlaubnis (kein verkehrsrelevantes Strafverfahren o.ä.).
NOCH ist meine Fahrerlaubnis gültig.
Nun meine Frage:
- wäre ich, mit einem EU-Führerschein berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen auch in Deutschland?
- ist mit der Entziehung automatisch eine Sperrfrist zu erwarten?
- und ist eine Sperrfrist auch bei freiwilliger Abgabe der deutschen Fahrerlaubnis zu erwarten?
Vielen Dank für die Hilfe
Sinci
Fahrerlaubnisentzug durch Führerscheinstelle - EU-Führerschein?
2. Mai 2017
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Frage vom 2. Mai 2017 | 20:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerlaubnisentzug durch Führerscheinstelle - EU-Führerschein?
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#1
Antwort vom 2. Mai 2017 | 22:37
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Zitat:wäre ich, mit einem EU-Führerschein berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen auch in Deutschland?
Nein.
Zitat:- ist mit der Entziehung automatisch eine Sperrfrist zu erwarten?
- und ist eine Sperrfrist auch bei freiwilliger Abgabe der deutschen Fahrerlaubnis zu erwarten?
Ja und ja.
#2
Antwort vom 2. Mai 2017 | 23:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ok leider nen bisschen knapp die antwort, aber danke.
Ich muss vllt dazu sagen, dass der Entzug nicht im Verfahren angeordnet worden ist.
Und es gab auch keine Aussage zum Führerscheinentzug durch den Richter, auch im Urteil ist davon nichts erwähnt.
Da ja für den Entzug kein Straftatbestand zugrunde liegt, dürfte es doch keine Sperre geben?
-- Editiert von Sinci2006 am 02.05.2017 23:08
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#3
Antwort vom 4. Mai 2017 | 11:14
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatAufgrund der Verurteilung wurde eine MPU angeordnet. :
Diese war leider mit einem, für mich negativem Ergebnis.
Weiß die FEB von dem negativen MPU-Ergebnis, hast Du ihnen das negative Gutachten zukommen lassen?
#4
Antwort vom 5. Mai 2017 | 14:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWeiß die FEB von dem negativen MPU-Ergebnis, hast Du ihnen das negative Gutachten zukommen lassen? :
Ja Das Ergennis musste ja der FEB mitteilen.
Es hat sich in der Zeit auch was getan.
Ich war in England und habe meine (noch) gültige deutsche FE in eine englische Umschreiben lassen.
Habe einen Mietvertrag für die 185 Tage regelung etc.
Ich hatte frist bis zum 04.05. um Stellung zu nehmen zu dem Entzug der FE.
Ich habe dann am 04.05. einen Brief an die FEB geschrieben worin ich auf meine deutsche FE freiwillig verzichte.
Meine Frage dazu. Ich habe keine Strafrechtliches Verfahren o.ä. allein aufgrund der negativen MPU will die FEB mir den FS entziehen. Auch besteht keine Sperrfrist.
So wie ich es verstanden habe, müsste dann doch die UK-FE nach EU-Recht bestand haben?
#5
Antwort vom 5. Mai 2017 | 15:12
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatSo wie ich es verstanden habe, müsste dann doch die UK-FE nach EU-Recht bestand haben? :
Ja, denn die FEB wird Dir ja nur die deutsche FE entziehen. In UK und in allen anderen Ländern außer der BRD darfst Du also weiter mit der UK-FE fahren.
Berry
#6
Antwort vom 5. Mai 2017 | 15:35
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatJa Das Ergennis musste ja der FEB mitteilen. :
Nein das muss man nicht. Ein negatives Gutachten gibt man niemals an die FEB weiter, da es dort für die nächsten 15 Jahre in den Akten landet. Lieber kein Gutachten (und keine FE) als ein negatives Gutachten in der Akte (und hierdurch ebenfalls keine FE).
-- Editiert von Osmos am 05.05.2017 15:35
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