Fahrerflucht - was sind die Folgen?
Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Fahrerflucht, Strafe, Fahrerlaubnis, Versicherung, PunkteSie wollen keine Verurteilung.
Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren und Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt (= Fahrerflucht) hätte. Was bedeutet das für Sie?
Sie befinden sich in einem Strafverfahren und eine Verurteilung kann diese Folgen haben:
- Freiheitsstraf bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe;
- Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis;
- 5 bzw. 7 Punkte in Flensburg;
- Verlust des Versicherungsschutzes bei der Rechtsschutzversicherung;
- Verlust des Versicherungsschutzes bei der Kaskoversicherung;
- Regress bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
Egal ob Sie schuldig oder unschuldig sind: Sie wollen keine Verurteilung (Ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich). Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich das in vielen Fällen erreichen. Es wäre ein großer Fehler, einen vermeidlich billigen Strafbefehl zu akzeptieren, ohne sich vorher anwaltlich beraten zu lassen. Sollte sich eine Verurteilung nicht vermeiden lassen, finden Sie hier Anhaltspunkte zur Höhe der Strafe.
Die Schäden beim Unfallgegner werden durch Ihre Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bezahlt. Die Versicherung wird von Ihnen jedoch Regress bis zu 5.000 EUR fordern.
Ihre Rechtsschutzversicherung ist verpflichtet, dem Rechtsanwalt einen Vorschuss auf sein Honorar zu zahlen. Sollten Sie später verurteilt werden, wird die Versicherung von Ihnen die Erstattung der bisher gezahlten Beträge verlangen. Der kluge Rechtsanwalt wird sich seinen Honorarvorschuss rechtzeitig anfordern. Das ist für Sie kein Nachteil. Sie habe mit einem Anwalt eine bessere Chance, ohne Verurteilung aus der Sache herauszukommen. Wenn das gelingt, zahlt auch die Versicherung.
Mache Fahrer haben schon so viele Punkte in Flensburg, dass sie durch die 5 bzw. 7 weiteren Punkt in ernsthafte Schwierigkeiten gelangen. Sollte das bei Ihne ebenfalls der Fall sein, gibt es Möglichkeiten, vorher Punkte abzubauen und so schlimmere Folgen zu vermeiden.
In jedem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.