Hallo alle Zusammen.
Ich habe da ein kleines Problem.
Ich bin beim AUsparken wohl leicht gegen ein anderes Auto gefahren, habe dieses aber nicht bemerkt und bin nach AHuse gefahren.
2 Stunden später stand die Polizei vor meiner Tür. Ich war sehr erstaunt. Sie haben sich meinen Wagen angeschaut, aber nichts entdeckt. Eine Zeugin hatte wohl alles gesehen.
Die Polizei meinte, das gegen mich jetzt wohl wegen Fahrerflucht ermittelt wird. Sie meinetn aber auch, dass Sie am anderen Wagen eigentlich nichts festtellen konnten.
Ich habe mich direkt mit dem "GEschädigten" in Verbindung gesetzt und mich natürlich entschuldigt. Ich habe mir vor Ort mit Ihm seinen Schaden angeschaut. Es ist lediglich der Plastik Kennzeichenhalter an einer kleinen Stelle gebrochen. Also ein mehr als geringfügiger Schaden.
Ich habe mich direkt angeboten den Schaden zu begleichen. Er wollte es jetzt reparieren lassen und mir dann die Rechnung geben. Diese wird sich dann wahrscheinlich auf nicht einmal 30 € berufen bei dem Schaden.
Nur leider kann man meines Wissens kann man die Anzeige nicht zurück nehmen.
Welche Strafe erwartet mich also jett bei diesem Delikt??? Bin nicht mehr in der Probezeit.
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
Gruß
Jan
Fahrerflucht und geringer Schaden
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
bei einem derart geringen Schaden ist mit der Einstellung des Verfahrens zu rechnen.
Also der "Unfallgeschädigte" hat sich gemeldet.
Der Schaden beläuft sich auf gerade mal 40€.
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Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es sich bei einem Schaden bis 25€ um keinen Unfall und somit keine Unfallflucht handelt. Da liegst Du nun leider drüber.
Um die Unfallflucht zu ahnden müsste Dir aber nachgewiesen werden, dass Du den Unfall bemerkt hast. Bei einem derart geringen Schaden ist nicht zwangsläufig davon auszugehen. dass Du den Unfall bemerkt hast. Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann wäre das Verfahren einzustellen.
Zudem müsste Dir nachgewiesen werden, dass Du der Fahrer gewesen bist. Vermutlich hast Du das aber gegenüber der Polizei eingeräumt. Damit hat sich diese Möglichkeit der Verteidigung erledigt.
Das wusste ich gar nicht, dass es so gewertet wird. Hatte auch schonaml im I-Net geschaut aber nichts gefunden bzgl. der 25€ Grenze.
Ist auch kein festgeschriebener Wert. Er hat sich aber in der Rechtsprechung weitgehend etabliert.
Ich würde der Sache relativ entspannt gegenüber stehen. Im Zweifelsfall muss - wie Freundenfeuer schon schrieb - die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass Du den Unfall hättest bemerken MÜSSEN. Ein KÖNNEN reicht nicht für eine Verurteilung aus.
Bei einem gebrochenen Kennzeichenhalter sehe ich da nicht viele Chancen, denn so ein Teil ist ziemlich labil und bricht ja schon fast, wenn man es streng anschaut
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24. 1. 2007 - 2 St OLG Ss 300/06
BeckRS 2007, 17223
Ein Unfall im Sinne des § 142 StGB
setzt voraus, dass Schäden entstanden sind, die nicht ganz unbedeutend sind. Die Bagatellgrenze liegt derzeit bei 50 Euro
Wobei ich diese Grenze nicht nachvollziehen kann.
Diese Grenzziehung setzt voraus, das es sich eben um eine Bagatelle handelt. Ein Schaden also, den man normalerweise selbst trägt oder tragen würde weil es einen nicht stört.
Wer würde denn allen Ernstes bei einem solchen Schaden sagen 'auch fahren Sie ruhig weiter es ist ja nur eine Bagatelle'?
50,-- EUR (also früher EUR 100 DM!) sind m.E. keine Bagatelle mehr.
Akzeptieren muss man natürlich die Entscheidung. Richtig finden aber nicht.
Und im übrigen glaube ich auch nicht, dass der Poster den Unfall tatsächlich nicht bemerkt hat.
--- editiert vom Admin
Ich habe das wirklich nicht gemerkt.
Wie gesagt, es war ein kleiner Riss in der Plastik Kennzeichen Halterung. Wie soll man das merken?
Er hatte sogar eine Alamranlage mit Erschütterungssensor im Auto und selbst die hat keinen Ton von sich gegeben.
Der Schaden hat jetzt 25€ gekostet.
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