Fahrerflucht obwohl der Inhaber verständigt wurde - Motorrad umgehaut

11. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
mertrem
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht obwohl der Inhaber verständigt wurde - Motorrad umgehaut

Hallo liebe Community,
ich schreibe euch aus Wien/Österreich. Ich habe leider vor einigen Wochen ein Motorrad umgehaut, wo dadurch einige Teile beschädigt am Motorrad waren. Ich habe meine Daten auf einem Zettel hinterlassen und der Inhaber hat sich am nächsten Tag bei mir gemeldet. Wir haben dies bei der Versicherung gemeldet, die Versicherung hat alle Kosten übernommen und somit dachte ich mir, dass die Sache gegessen ist.
Heute habe ich eine Anzeige (Fahrerflucht) von der Polizei Inspektion erhalten, dass ich der Beschuldigte bin, weil ich dies bei der Polizei nicht gemeldet habe. Ich wusste leider nicht, dass man soetwas sofort bei der Polizei melden muss. Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Was kann mich erwarten?

Vielen Dank im Voraus!

LG,
Mert

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Was kann mich erwarten? Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 36 Euro bis 2 180 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe von 24 Stunden bis sechs Wochen, zu bestrafen,
a) der Lenker eines Fahrzeuges, dessen Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, sofern er den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 und 2 zuwiderhandelt, insbesondere nicht anhält, nicht Hilfe leistet oder herbeiholt oder nicht die nächste Polizeidienststelle verständigt

Quelle: § 99 (2) Straßenverkehrsordnung

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Achtung: Die automatische Verlinkung ist falsch, da sie, wie immer hier, zu einem deutschen Gesetz führt - wir haben hier ja auch eine Straßenverkehrsordnung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nasti16
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 57x hilfreich)

Zitat (von mertrem):
Hallo liebe Community,
ich schreibe euch aus Wien/Österreich. Ich habe leider vor einigen Wochen ein Motorrad umgehaut, wo dadurch einige Teile beschädigt am Motorrad waren. Ich habe meine Daten auf einem Zettel hinterlassen und der Inhaber hat sich am nächsten Tag bei mir gemeldet. Wir haben dies bei der Versicherung gemeldet, die Versicherung hat alle Kosten übernommen und somit dachte ich mir, dass die Sache gegessen ist.
Heute habe ich eine Anzeige (Fahrerflucht) von der Polizei Inspektion erhalten, dass ich der Beschuldigte bin, weil ich dies bei der Polizei nicht gemeldet habe. Ich wusste leider nicht, dass man soetwas sofort bei der Polizei melden muss. Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Was kann mich erwarten?
Vielen Dank im Voraus!
LG,
Mert


Wenn ich diesen Text hier richtig lesen, besteht doch auch keine Verpflichtung die Polizei zu rufen oder? Da der TE ja seine Daten hinterlassen hat und auch schone eine Abwicklung über die Versicherung stattgefunden hat, kann doch gar keine Fahrerflucht mehr vorliegen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von mertrem):
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Was kann mich erwarten?


Schau doch einfach mal in die Straßenverkehrsordnung aus dem entsprechenden Land...
Sollte mittels Google relativ schnell von statten gehen.

Zitat (von Nasti16):
? Da der TE ja seine Daten hinterlassen hat und auch schone eine Abwicklung über die Versicherung stattgefunden hat,


Ein weit gefehlter, leider immer noch verbreiteter Irrglaube...
Es geht hierbei nicht um einen Unfall bei dem beide bzw. alle Beteiligten vor Ort waren...
Es geht schlichtweg um das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Ich empfehle mich.

-- Editiert von Seb_Weniger am 19.05.2016 13:28

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#5
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Moment,
kleine Verständnisfrage.

Das kleine Karlchen rammt beim ausparken das Auto seiner Mutter. Mama ist aber grad nicht da sondern bei Tante Biggi.
Karlchen ruft Mama aufs Handy an und sagt: Mama, bin dir grade rein gefahren. Muss jetzt aber zur Arbeit. Reden wir gleich drüber wenn ich wieder da bin. Mama: Ach Karlchen, du machst Sachen. Fahr vorsichtig mein Schatz.

Karlchen fährt nun zur Arbeit..........................und ist dran wegen Fahrerflucht?. Als Zeuge fungiert die Versicherung??

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39879x hilfreich)

@daxus
Spezielles Zeug das Du da rauchst?

Die Antworten lauten: Nein sowie nein und nein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

In meinem Beispiel sind aber auch nicht alle Beteiligten am Unfallort und die Polizei wurde ebenfalls nicht informiert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Moment,
kleine Verständnisfrage.
Das kleine Karlchen rammt beim ausparken das Auto seiner Mutter. Mama ist aber grad nicht da sondern bei Tante Biggi.
Karlchen ruft Mama aufs Handy an und sagt: Mama, bin dir grade rein gefahren. Muss jetzt aber zur Arbeit. Reden wir gleich drüber wenn ich wieder da bin. Mama: Ach Karlchen, du machst Sachen. Fahr vorsichtig mein Schatz.
Karlchen fährt nun zur Arbeit..........................und ist dran wegen Fahrerflucht?. Als Zeuge fungiert die Versicherung??


Schreibt der TE mit irgendeiner Silbe, dass das Moped seiner Mutter gehört und er sie verständigt hat?

Im übrigen:
Hätte in deinem Beispiel ein aufgeregter Zeuge die Tat beobachtet und die Polizei gerufen, hätte die Polizei wegen Fahrerflucht ermittelt.
Auf Grund des nachweislich geführten Telefonats und der Aussage / Bestätigung der Mutter, wären die Ermittlungen eingestellt worden.

Ich empfehle mich.

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