Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?

25. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
12345678
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 12x hilfreich)
Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?

Hallo es geht um einen Bekannten der noch in der Probezeit ist und noch keine 21. Der Sachverhalt sieht momentan so aus das ein Zeuge aussagt das er gesehen hat wie mein Bekannter mit seinem Auto ein anderes auf einem Parkplatz gemackt hat(Schaden 200 Euro). Da das Auto von meinem Bekannten einen Schaden an der Stoßstange aufwies er aber bestritt überhaupt auf dem fraglichen Parkplatz gewesen zu sein hat die Staatsanwaltschaft wohl ein Gutachten in Auftrag gegeben das wohl zu gunsten des vermeindichen Unfallgegners eine Aussage trifft.

Da mein Bekannter keine Zeugen zu seiner Entlastung hat würde er in einer Verhandlung wohl auch schuldig gesprochen werden.

Nun meine Fragen, kann man bei diesem kleinem Schadenswert denn nicht eine Vereinbarung mit der Staatanwaltschaft treffen? Um zu verhindern das es überhaupt zu einer Verhandlung kommt? Dies würde die Kosten doch bestimmt reduzieren ?

Wie hoch wäre das Strafmass im schlimmsten Fall? Da mein Bekannter in einem Beruf arbeitet der ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt und eine Vorstrafe ein weitere Beschäftigung wohl sehr unwahrscheinlich machen würde.

Der Bekannte ist auch schon bei einem Anwalt allerdings den nächste Termin, bei dem er dem Anwalt das neue Schreiben der Staatanwaltschaft vorlegen kann, wird er wohl erst ende nächste Woche bekommen. Daher ist er momentan total am Boden zerstört.





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31 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

das gehört wohl eher ins Verkehrsrecht. Aber trotzdem: Im vorligenden Fall würde ich mit max. 30 Tagessätzen und drei bis sechs Monaten Fahrverbot rechnen. Das kommt dann auch nicht ins Führungszeugnis. Ob eine Einstellung gegen eine Geldbuße möglich ist, weiß ich nicht. Entsprechende Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft sollte der Anwalt führen.

Gruß vom mümmel

17x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
12345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo,

war mal Unfallbeteiligter, bei dem mein Auto von einen anderen an der kompletten Fahrerseite demoliert wurde und der Unfallgegner flüchtete. Durch die Polizeiermittlungen wurde er ermittelt. Er besass auch den Führerschein auf Probe. Er musste seine Fahrerlaubnis abgeben, wurde für 2 Jahre gesperrt, musste den Führerschein komplett wieder neu machen, inkl. Fahrstunden. Zusätzlich bekam er noch eine Geldstrafe.

32x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mi-ma-maya
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 155x hilfreich)

Hallo alle zusammen!

Hab gestern einen Unfall gemacht in dem ich in ein parkendes Auto gerutsch bin.
War so geschockt, das ich einfach weiter gefahren bin. Allerdings bin ich nach ca 15min zurück gekehr und das Auto war weg.
Habe nicht die Polizei gerufen weil ich kein Kennzeichen oder so hatte.Abends haben sie mich dann gefasst.
Die Autobesitzerin hat den Schaden auf 2000 euro geschätzt, wobei das ja eher ein Gutachter beurteilt.
Ich bin noch in der Probezeit. (Führerschein erst seit ende Nov.)
Was nun?
Führerschein weg? Nachprüfung? :(
Lg!

-----------------
"Bye... bye..."

155x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Wenn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort festgestellt werden sollte, handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiederhandlung im Sinne von §§ 2 a StVG , 34 FeV, Anlage 12 zu § 34 der Fev.

Das hat zur Folge, daß

- ein Aufbauseminar anzuordnen ist,
- sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert,
- bei Nichtbefolgen der behördlichen Anordnung zur Ableistung eines Aufbauseminars, die FE zu entziehen ist.

Eine Feststellung eines uEvUOrt hat in der Regel zur Folge, daß die FE für mindestens sechs Monate entzogen wird. Eine neue FE ist erst dann zu erteilen, wenn das Aufbauseminar nachgewiesen wird.

Widerspruch und Anfechutngsklage gegen die AO eines Aufbauseminars haben im Übrigen keine aufschiebende Wirkung.

Hinsichtlich des Strafverfahrens droht, sollten denn die Voraussetzungen von § 142 festgestellt werden, wie geschrieben, ein Mindestentzug der FE von sechs Monaten. Wenn Voreintragungen nicht vorhanden sind, darf mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Eine Eintragung im BZR erfolgt erst ab 90 Ts.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Franzi58956
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 51x hilfreich)

hallo...

ich habe seit ca. 4wochen meinen führerschein, das ehißt also probezeit usw...nun bin ich grad auf nem parkplatz gewesen, als ich von meinem einkauf zurück kam satnd ein auto so dicht neben mir das ich schierigkeiten hatte weg zu kommen....ich war dann so nervös und von der situation geschockt das ich nur noch weg wollte und nich mehr nachgesehen hab ob ich vielleicht irgendwelche kratzer hinterlassen habe...zeugen gab es, die sich aber denke ich nicht mein nummerschild gemerkt haben.....was soll ich jedoch tun wenn in der zeitung n artikel steht...? und wie wird meine strafe ausfallen, muss ich meine FE abgeben? :(
LG

51x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Nur keine Panik und ganz ruhig bleiben. Sie haben ja selbst festgestellt, dass Sie nur vielleicht einen Kratzer hinterlassen haben.

Wenn die Fahrertür gegen das andere Fahrzeug geschlagen wäre, hätten Sie es normal hören müssen.

Wenn Ihre lokale Zeitung über einen solchen Vorfall einen Artikel schreibt, so scheint es in Ihrer Region eher beschaulich zuzugehen.

Zwei Tipps habe ich noch: Beim nächsten Mal über die Beifahrerseite einsteigen (auch wenn es nervt). Zweitens: Es gibt Türkantenschoner aus Plastik, die man über das Blech schieben kann. Sieht uncool aus, verhindert aber beim abrupten Öffnen fiese Macken.

Viele Grüße,

barchetta

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
firat-36-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

GUTEN ABEND.

ICH HABE MEINEN FÜHRERSCHEI SEID DEM 01.März 2006 bin also noch in der PRoBEZEIT.

ICh habe am freitag einen Unfall gehabt.Ich bin Während es geregnet hat, ins schleudern gekommen.Und mein fahrzeug hat sich mehrmals gedreht während dessen bin ich noch in den Gegenverkehr Geflogen und gegen ein Schild geknallt.Zum Glück war es Stiller Verkehr.Es war so Gegen 3 Uhr nachts.KEIN ALKOHOL oder DROGEN KONSUM.
Ich habe die Strasse Frei geräumt damit nicht der verkehr gestoppt wird.Mei fahrzeug habe ich ca. 200m vom Unfall Ort geparkt wie gesagt um den verkehr nicht zu verhindern. Meine beifahrerin also meine Freundin ist Zuckerkrank, sie ist Ohnmöchtig geworden ich habe sie ca. 900m entfernt zum mcdonalds getragen um ihr Zucker enthaltene nahrung einzugeben.ich war völlig unter schock und wusste nicht mehr was ich tun soll.ca. 1stunde später als meine freunidn endlich wieder beisamen war doch immer noch unter schock war.haben wir uns zurpück zum unfallort begeben.da auch ein Polizei wagen war.Wir meldeten uns haben alles erzählt usw..
Mein fahrzeug ist totalschaden.Es wurden zum glück keine Fussgänger oder Autofahrer in Gefahr gebracht.
Der polizist nahm mein führerschien ab udn sagte mir ich hätte fahrerfluchgt begangen da ich angeblich nicht die polizei sofort angerufen hätte und mich vom unfallort weg begeben habe.

Er nahm mein führerschien udn sagte das ich bis der Richter entscheidet was geschehen soll.Kein FAHRZEUG nutzen darf


WAS SOLL ICH NUN TUN??
ICH HABE NUR TEILKASKO!!
WIE VIELE PUNKTE BEKOMME ICH??
BEKOME ICH MEIN FÜHRERSCHIEN ZURÜCK oder wird er mir komplett entzogen??
ICH MUSSTE JA DEN UNFALL ORT KURZ VERLASSEN, ich wusste nicht mehr was ich tun soll.Bin froh das uns nichts passiert ist.Wagen ist ein WIRTSCHAFTLICHER TOTALSCHADEN obwohl es ein BMW 3er war

Die polizisten waren so dreist,als die mich mitnahmen um ein drogen test zu machen habe ich gefragt ob sie meine freundin auch mitnehmen da sie vorhin ohnmächtig wurde und unter shcock ist sowie zuckerkrank.

Die sagten NEIN ES WÜRDE NICHT GEHEN DIE MUSS SELBST SEHNE WIE SIE WEGKOMMT

udn sie wohnt in GElsenkirchen also ca.30km vom Unfallort entfernt




BITTE UM DRINGENDE ANTWORT


Kontakt: sevdigimsin-nrw@hotmail.de

bzw. per sms 01746798013

es wäre sehr nett wenn ich tipps bekommen könnte

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Leider kenne ich mich mit Verkehrsrecht nicht wirklich gut aus, möchte aber trotzdem eine Einschätzung dazu abgeben:
1. Eine Straftat zumindest nach §142 Absatz 1 StGB lag nicht vor, da niemand vor Ort war, mit dem man die nötigen Feststellungen hätte treffen können und aufgrund des Zustands der Freundin das Warten auf eine solche Person nicht vertretbar gewesen wäre. Demnach ist das Enfernen wohl auch als berechtigt anzusehen.
2. Nach Absatz 2 macht sich allerdings auch derjenige strafbar, der die nötigen Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. Wenn man das ganz kleinlich auslegt, könnte man vielleicht zu der Auffassung gelangen, dass die Polizei spätestens bei McDonalds hätte angerufen werden müssen.
3. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen kann, wenn innerhalb von 24 Stunden die Feststellungen freiwillig nachträglich ermöglicht. Ob das noch freiwillig sein kann, wenn die Polizei schon vor Ort ist, da bin ich überfragt; es ist aber jedenfalls zu deinen Gunsten auszulegen, dass du das vor Ort dann gleich zugegeben hast.
4. Sollte bedeutender Sachschaden entstanden oder jemand nicht unerheblich verletzt worden sein, dann ist der Täter einer Fahrerflucht nach §69 StGB in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen unzusehen und ihm der Führerschein zu entziehen. Ich würde im vorliegenden Fall allerdings nicht unbedingt davon ausgehen, dass der Richter hier den Regelfall sieht. Wie es mit Punkten und einem eventuellen Aufbauseminar aussieht, weiß ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
firat-36-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich bedanke mich bei euch allen für die Infos.

Hoffentlich bekomme ich meinen führerschein zurück.Naja Wenn man angesicht der tatsache zurück schaut, haben sich die Polizisten auch Strafbar gemacht in dem die eine Zuckerkranke die vor einigen minuten bzw,. ne halbe stund eohnmächtig war, einfach zurück lies und nur den fahrer mit nahm.

Viele sagen ich bekomme mein führerschein zurück und eine allgemein bekannte fahrerflucht hätte ich nihct begangen,da ich mich eher um das kranke mädchen gekümmert habe udn durch den schock noch nicht einmal an ein krankenwagen denken konnte.Und als ich mich stellte bzw. zucük zum auto auch ging wolte die polizei gerade gehen da habe ich mich schnell gemeldet und alles zugegeben.

Naja danke euch allen.jetzt hilft mir wohl nur nohc ein anwalt.

Übenrimmt denn meine VERKEHRS RECHTSCHUTZ meinen Anwalt???

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Dieser Sachverhaltsdarstellung fehlen einige entscheidende Tatsachen.

1. Warum wurde nicht
a) per handy die Polizei und der Rettungsdienst alarmiert?
b) ein nachfolgendes Fahrzeug angehalten um Hilfe zu rufen?
c) später die Polizei angerufen (vom Mc aus)?

2. Warum hat die Polizei nicht den Rettungsdienst gerufen? Dazu hätte man bei der Unfallaufnahme nur sagen müssen, dass man einen Arzt will. Es ist klar, dass die Polizei die Freundin nicht mitnimmt, aber sie hätte einen Krankenwagen gerufen, wenn dies notwendig gewesen wäre. Wie war der tatsächliche Zustand der Freundin?

3. Wie ist denn die Freundin nun tatsächlich nach Hause gekommen?

Die ganze Geschichte mit der Freundin ist merkwürdig. Spätestens beim McDonalds (wenn man mal unterstellt, beide hatten kein Handy) hätte wohl jeder einen Krankenwagen gerufen. Haben Sie statt dessen Ihrer ohnmächtigen Freundin Cola eingeflöst? Was hat denn das Personal von McDonalds dazu gesagt ??

Zusammenfassung: Ich vermute mal die Geschichte ist mal wieder ein Test um hier im Forum auszuprobieren, wie weit man mit dieser Geschichte bei der Polizei kommt.

Bei dieser Geschichte einfach mal ohne nachzufragen den Polizisten unterlassene Hilfeleistung, Körperverletzung im Amt (häh?) bis hin zu Aussetzung (Brüll !) zu unterstellen, ist mal wieder typisch.

Man kan sich in der Tat darüber unterhaltem, ob die Unfallflucht im vorliegenden Fall gegeben ist. Aber dafür braucht man wesentlich mehr Informationen (siehe 1).

Da die Unfallflucht ein Vorsatzdelikt ist, übernimmt die Rechtschutzversicherung hier keine Kosten. Irgendwelche Ordnungswidrigkeiten sind zweitrangig.



-- Editiert von justice005 am 03.09.2007 14:00:10

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mittelbarer Täter
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, unterstellt man die Freundin ist wirklich zuckerkrank,ist das Verhalten nicht
merkwürdig.
Die meisten Zuckerkranken können derartige
Probleme mit 'Bordmitteln' Zucker oder eben Insulin in den Griff bekommen,ich kenne
das leider von meinem Neffen,da wird bei sowas kein Krankenwagen gerufen sondern auch mit Cola therapiert.
Nachts um 3.00 Uhr fallen Krankenwagen auch nicht eben vom Himmel bei Anruf. Zeit ist beim Zuckerschock wichtig,und wie gesagt Cola hilft da schon.
MfG mT

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

die Grundlage der Beurteilung sollte die Stufung >> Typ 1 oder Typ 2 sein. Erst danach ist die sinnvolle Entscheidung möglich.

Außerdem >> Zuckerschock >> positiv oder negativ ??

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

-- Editiert von Commodore am 05.09.2007 03:52:52

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
s0ldi3r
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo,
meine freundin (noch in der probezeit) wollte auf einem engen parkplatz ausparken und hat anscheind dabei einen anderen pkw leicht beschädigt (kratzer). Jedoch hat sie beim ausparken nichts bemerkt und ist deshalb losgefahren. sie wurde von einem zeugen dabei gesehen. dieser hat dann ihr nummernschild notiert und es an das unfallopfer weitergeleitet. die polizeibeamten waren 2 stunden nach dem unfall bei meiner freundin und haben den unfallverursachenden pkw begutachtet und meinten sie habe die kratzer an ihrem pkw überlackiert. nun wurde auch ein gutachten von der dekra durchgeführt (ergeniss noch nicht bekannt). nun stellt sich die frage: was kann ihr passieren? FE, Bußgeld, Aufbauseminar, alles oder kann die staatsanwaltschaft die klage auch fallen lassen?

57x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Patty19m
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo,

ich habe vor langer zeit ein parkendes auto angetippt wobei ich das nicht so wirklich bemerkt habe. da ich doch ein bisschen bedenken hatte das ich den Wagen gerammt habe, bin ich ausgestiegen und habe nachgeschaqut ob ich da irgenwelche kratzer hinterlassen habe. Ich konnte aber nur eine Beule in der Tür entdecken und wenn ich die verusacht hätte wäre mir das doch aufgefallen. Einen tag nach der Sache stand die Ploizei bei mir in der Firma. ich bin mit meinem Fahrzeug zur Polzei gefahren und habe den wagen dan untersuchen zu lassen. Man hat Kratzer an meinem fahrzeug gefunden die allerdings schon an dem fahrzeug waren wo ich den gekauft habe. Es passt auch nicht mit der Höhe mit seinem chaden überein.

Wasw Passiert nun denn ich bin in der Probezeit und bin außerdem auch noch auf meinem Führerschein angewiesen da ich zu einer 50 km entfenten ausbildungsstelle fahren muss. Mit entzug des Führerscheinen kann es durchaus passieren das ich meine Lehrstelle verliere und ich will sie nicht nochmakl verlieren da ich schon eine verloren habe aus dem Grund einer Insolvenz.

Ich hoffe mir kann einer von euch helfen.

Liebe Grüße Patty

40x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Munk3y
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo.
Bin beim fahren gegen ein stark bremsendes Auto gekommen.
Durch schock bin ich davon gefahren, hatte aber gesehen das kein sichtbarer schaden am Auto des Anderen zu sehen war und keine Zeugen dort waren.
Bin leider noch in der Probezeit und der Unfallbeteiligte hat sich mit ziemlicher sicherheit mein Kennzeichen notiert.
Werde ich jetzt zur Rechtschaffenheit gezogen?
Wie soll ich mich verhalten?

Bitte um schnelle Hilfe!
Vielen Dank im voraus.

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8x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Sie können nun hoffen, dass Ihr Kennzeichen nicht erkannt wurde, dann können Sie vielleicht auch nicht ermittelt werden.
Anderenfalls sollten Sie umgehend zur Polizei gehen und den Vorfall dort angeben uns so vielleicht einer strafrechtlichen Verfolgung ihrers unerlaubten Entfernen vom Unfallort entgehen.
Dass nichts passiert, wenn man mit seinem Auto "gegen ein anderes Auto kommt" ist möglich aber eher unwahrscheinlich.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Munk3y
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 8x hilfreich)

Tut mir leid habe anscheinend eine wichtige Information vergessen.
Es ist nicht so das ich mit einen Auto gegen das andere gefahren bin.
Ich bin Motorradfahrer und bin nur mit meinem Ellenbogenprotector gegen das andere Auto gekommen.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12303.08.2009 08:08:34
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Werde ich jetzt zur Rechtschaffenheit gezogen?


Auf keinen Fall. Allenfalls wirst du zur Rechenschaft gezogen, falls man dich als Fahrer ermitteln könnte und ein (mehr als geringfügiger) Schaden eingetreten ist.

Eine Strafe soll übrigens regelmäßig auch das Ziel verfolgen, dich zukünftig zur Rechtschaffenheit anzuhalten.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
HeyMister!
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 8x hilfreich)

Guten Abend, ich hatte vor einigen Stunden einen Zusammenprall mit ca. abgebremsten 15kmh gegen ein Auto gefahren.Ich hatte panik woltle weg sah aber zeugen und bin da geblieben und hab beim unfallgegener geklingelt niemand öffnete die tür nach 15minuten sind die zeugen gegangen und ich entfernte mich auhc nach kurzer zeit.ich habs keinem gemeldet und eben stand die polizei vor der tür ich ahbe eine erliche aussage abgegeben. Beim unfallgegener sind weder dellen noch beschädigungen am lack, leichte schleiffspuren die man polieren kann.ich bin seit september 2009(18) autofahrer.womit muss ich rechnen wir strafanzeige erstattet?
bitte um nächstmögliche antwort.gruss

8x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Haanne
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo.
Ein Freund hat etwa vor einem Monat Fahrerflucht begannen.
Bzw. Er hat blöderweise seine Daten dem Unfallbeteiligten falsch angegeben,sprich falscher Name Handynr etc.
darauf hin hat er natürlich eine Anzeige bekommen und hängt jetzt in einem Strafverfahren.
Die Frage stellt sich jetzt mit was für einer hohen Strafe muss er jetzt rechnen.
Er ist 20 Jahre alt und noch in der Probezeit.Ist sehr von seinem Führerschein abhänging bzgl Studium.
Wie niedrig bzw. wie hoch kann nun die Staatsanwaltschaft-strafe für ihn ausfallen???Sprich wie lange ist er seinen Führerschein los und Bußstrafe etc.

Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichn Grüßen Haanne

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18x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

eine "Staatsanwaltschaft-Strafe" gibt es nicht. Strafen werden von Richtern verhängt.
Ansonsten: Sachschaden? Wie hoch? Personenschaden? Wurde der Führerschein beschlagnahmt?

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Haanne
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 20x hilfreich)

ja er hat halt eine anzeige am hals von der polizei und die wird jetzt weiter geleitet an die staatsanwaltschaft, die dann entrscheiden wie seine strafe ausfällt.
schaden:auto des anderen.kein personenschaden

lg haanne

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

tja, für den weiteren Verlauf kommt es auf den genauen Schaden an. Unter 1000 Euro - Fahrverbot für 1 bis 3 Monate. Ab 1000 Euro - Führerschein weg für mindestens 6 Monate.
Was die Staatsanwaltschaft anbelangt: Die Existenz von Richtern bestreiten Sie ja vermutlich nicht. Was tun diese Ihrer Meinung nach? Vielleicht doch Urteile fällen, so wie die Frau Salesch z. B...

Gruß vom mümmel

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3x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Haanne
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 20x hilfreich)

kein plan...kenn mich gar nit in dem gebiet aus....
also der schaden beträgt 2000€.
und muss er danach den führerschein neu machen oder bekommt er in einfach wieder zurück??

mfg Haanne

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

da ist der FS weg - so 6 bis 12 Monate. Danach muß er einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Er kriegt also den alten FS nicht wieder, sondern einen neuen. Zur Fahrschule muß aber nicht noch mal.
Außerdem kriegt er eine Geldstrafe oder, wenn Jugendstrafrecht angewandt wird, Sozialstunden. Ich tippe mal unverbindlich auf ca. 30 Tagessätze Geldstrafe, also etwa ein Monatseinkommen.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Haanne
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 20x hilfreich)

okay...vielen dank für die information!
lg haanne

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
fb314006-19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
einem Freund von mir ist vor 2 Monaten folgendes passiert :
Er ist auf einem Feldweg schwarz gefahren und dabei wohl rückwärts an einen Zaun gefahren 300€ schaden ). Dies hat weder er noch der Fahrzeughalter gemerkt der auch mit im Auto saß da sie nur gedacht haben sie wären nur auf einen dort vorhandenen Bordstein gefahren. Beide sind kurz ausgestiegen haben sich kurz umgesehen aber nichts entdeckt da es schon 11 Uhr abends war. 2 Stunden später stand die Polizei vor der Tür und haben beide herausgebeten. Bis zu diesem Zeitpunkt waren beide alkoholisiert haben aber zur Zeit des Unfalls noch nichts getrunken gehabt ( Blutwerte beweisen dies ). Sonstige Drogen waren auch nicht im Spiel. Die Polizei hat damals gemeint es würde etwa eine Woche dauern bis der Fahrzeughalter Bescheid bekommen würde was dies nun für Folgen hat. Fakt ist es sind nun fast 2 ein halb Monate und er braucht seinen Führerschein da er eine ausbildungsstelle hat und diese nur sehr schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln um 5 Uhr morgens zu erreichen gibt. Nun hat der Fahrzeughalter mich gebeten hier einen für ihn annonymen Beitrag zu verfassen. Seine Frage war 1. Wie lange er auf seine FE verzichten müsse 2. Wie hoch die Strafe ausfallen wird da er ja noch Schüler zum zeitpunkt des Unfalles war und 3. Ob man wenn die FE entzogen wird für eine gewisse Zeit, z.b. 6 Monate, diese 2 ein halb Monate schon angerechnet werden da die FE ja direkt am Abend noch von der Polizei einbehalten wurde?

9x Hilfreiche Antwort

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