Fahrerflucht die keine war ! Bitte um Hilfe!

3. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marty84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht die keine war ! Bitte um Hilfe!

Hallo Gemeinde ...ich hoffe ihr könnte mir einen nützlichen Tipp geben in meiner Problemsituation!

Folgendes hat sich zugetragen:

Ich war nebenberuflich neben meinem Job Pizzafahrer für fast 3 Jahre. Am Anfang dieses Jahres gab es leider einen Verkehrsunfall von dem ich leider nichts mitbekommen habe.
Ich musste ein Wendemanöver an einer belebten Straße (direkt an der Pizzeria) durchführen, da die Tour in die entgegengesetzte Richtung ging. Ich hatte sehr viel Platz und die Fahrbahn waren beiden Spuren in sofern leer, dass ich locker wenden konnte. In die entstandene Lücke nach dem Vor- und dann Zurückfahren huschte jedoch ein Autofahrer mit seinem PKW noch hindurch, weil er dachte er passt. Ich hatte zu dieser Zeit meinen Kopf nach hinten gedreht und da ich einen alten Automatikwagen fahre, dauerte der Gangwechsel 1-2 Sekunden länger.
Ende der Geschichte ist, dass ich nach vorne gefahren bin und nur noch das andere Auto vor meiner Nase gesehen habe! Ich stieg sofort auf die Bremse und hupte rund 4-5 Sekunden lang. Durch das Hupen in kombination mit dem Bremsen war ich felsenfest davon überzeugt, das keine Berührung stattgefunden hat! [
Ich fuhr die Tour, kam nach etwa 20 Minuten zurück, sah den Fahrer dort stehen und 2 Polizisten kamen gerade angefahren. Als Sie zu ihm hingegangen sind, bin ich auch direkt zu Ihnen gegangen, weil ich dachte er wollte mich anschwärzen, das ich ihm die Vorfahrt genommen habe. Nach einem kurzen Gespräch klärten mich die Polizisten auf, das der Mann sie wegen eines Unfalls gerufen hatte. An seinem Wagen war ein leichter Schaden hinten rechts. Wir schauente gemeinsam bei mir am Wagen und tatsächlich ich hatte schwarze Reifenspuren auf meinem Auto. (Sachschaden beläuft sich auf 2015 Euro!)

[b]- Ich war Schuld keine Frage, ich habe gewendet und laut des Polizisten hätte ich sicherstellen sollen das dies auch ohne Gefährdung der anderen vollzogen werden kann.

- Nun sind rund 10 Monate vergangen und diese Woche musste ich meinen Führerschein abgeben zwecks Anordnung des Gerichtes...präventiv um die Allgemeinheit vor weiter Gefährdung zu Schützen

- Ein Sachverständiger ist wohl eingeschaltet worden, der belegt hat, dass ich ein taktiler Stoß beim Unfall von mir hätte registriert werden müssen! Dies bekräftigte sicherlich das Urteil des Gerichtes! Was jedoch absolut absurd ist, weil ich wirklich nichts gespürt habe! (die Schwarzen Streifen an meiner Frontschürze ließen sich durch einfaches Wischen Rückstandslos entfernen!)

- Ich fahre seid 14 Jahren Unfallfrei, ohne Punkte ohne Vorstrafen ohne weitere Straftaten! Dies ist der allererste Unfall meinerseits.

- Nächste Woche habe ich einen Einstellungstest bei einer Behörde, den ich wahrnehmen werde. Ich weiß, dass es nicht nur bei dem Führerscheinentzug bleiben wird. Ich habe die Sorge, dass man mir eine schwere Straftat anhängen wird, die meinen neuen Berufswunsch negieren könnte! (Führungszeugnis, BZR, Vorstrafe)
Ich habe bereits einen Termin mit meinem Anwalt für Verkehrsrecht nächste Woche abgesprochen - ist dieser der richtige Mann dafür oder muss ich mir von einem Fachmann für Strafrecht helfen lassen ? (oder gibts dort keine Unterschiede?)


- Wie seht ihr meine Chancen, dass das Verfahren eingestellt werden könnte oder diese Sache keinen BZR bzw. Führungszeugniseintrag nach sich ziehen könnte ? Gibt es ggf Aktenzeichen von Fällen die positiv verlaufen sind ?
Wie gesagt Führerschein, Geldstrafe wäre mir nicht so wichtig ...mir geht es lediglich um die Vorstrafe bezüglich meines Berufswunsches!



Ich danke euch im Vorfeld herzlichst für eure Hilfe und werde euch auf dem Laufenden halten !

-- Editiert von Marty84 am 03.11.2017 00:08

-- Editiert von Marty84 am 03.11.2017 00:08

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Bei einem Sachschaden über 2000 Euro ist nicht von einer Einstellung des Verfahrens auszugehen.
Verkehrsrecht ist nicht wirklich mein Gebiet, aber gedanklich würde ich mich schon einmal auf ein paar Monate ohne Führerschein einstellen.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass eine Strafe über 90 Tagessätze rauskommt. Und nur die würde im Führungszeugnis, welches der Arbeitgeber erhält, eingetragen. Im BZR wäre sie zwar drin, aber die bekommt der AG nicht.
Bzgl. des Jobs bei der Behörde würde ich mir da also keine Sorgen machen.
(An Deinem Fahrstil solltest Du allerdings noch arbeiten. Wenden auf einer belebten Straße, den Anhupen, der nicht auf seine Vorfahrt verzichtet, ... nichts für Ungut ;-) )

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Marty84):
- Nächste Woche habe ich einen Einstellungstest bei einer Behörde, den ich wahrnehmen werde
So zuversichtlich wie mein Vorschreiber bin ich hier nicht. Das Verfahren ist ja anscheinend auch noch nicht abgeschlossen. Du wirst auch wohl eine Selbstauskunft geben müssen ob ein Verfahren bezüglich einer Straftat anhänglich ist. Ich kann dir da eigentlich keine Hoffnung machen. Unfallflucht ist eine Straftat nach §142 StGB . Mit einem entsprechenden Eintrag in deiner Akte wirst du sicherlich nicht bei einer Behörde eingestellt werden und solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist sowieso nicht, denn warum sollte man jemanden einstellen bei dem ein Strafverfahren läuft wenn es noch Bewerber ohne diesen Makel gibt?

Zitat (von Marty84):
Fahrerflucht die keine war !
Aber selbstverständlich war das eine Fahrerflucht! Es gab einen Unfall und du hast dich unerlaubterweise vom Unfallort entfernt!

-- Editiert von -Laie- am 03.11.2017 10:27

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marty84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal vielmals für eure Antworten und das damit verbundene Interesse !

Sicherlich habe ich hier und da noch ein paar Details der Sache vergessen zu erwähnen aber ich denke im Großen uns Ganzen sind alle wichtigen Daten genannt worden.


@-Laie- : Augenscheinlich hast du recht, ich habe mich entfernt. Dennoch durch den Lärm auf der belebten Strasse ~ca 16h, mein Bremsen + Hupen und die Tatsache, dass mein "Schaden" mit einem naßen Lappen wegwischbar - somit fast nichtig - war. Könnte man davon ausgehen, dass ich nichts von dem Unfall mitbekommen haben könnte. Zudem spricht für mich, dass ich keinen einzigen Punkt in Flensburg habe und mich direkt zu den Polizisten und dem Mann begeben habe, als ich nach der Pizzatour zurück war. (maximal 30 min her, nach dem Unfall)

Nur ein Anwalt bzw. ein neutraler Sachverständiger kann bzw könnte mir in dem Fall noch helfen und mich raushauen.



Bei meiner Behörde musste ich folgende Sache vor Monaten schon ausfüllen :
Sind Sie vorbestraft ?
Anmerkung : Soweit eine Verurteilung nicht in das Führungszeugnis oder nur in das Führungszeugnis für Behörden auszunehmen oder zu tilgen ist, darf sich der/ die Betroffene als unbestraft bezeichnen. (vlg. §53 Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes, Bundesgesetzblatt Teil 1 1984 S. 1230, 1239


Laut diesem Eintrag müsste ich doch trotz einer möglichen Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen nichts im Führungszeugnis stehen haben und darüber hinaus "könnte" ich mich als nicht vorbestraft bezeichnen - oder sehe ich das falsch ????



Wie gesagt habe und hatte niemals Vorstrafen. Dies hier wäre der erste Delikt. Mittlerweile habe ich echt schon Angst bei Rot über die Ampel zu gehen um nichts falsch zu machen.... Ich bin der letzte der arglistig, zu meinem eigenen Vorteil abgehauen wäre aus Angst vor einer Strafe. Mich kannte bzw. kennt dort auf der Straße jeder, weil ich dort mit meinem PKW dort seit 3 Jahren arbeitete.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
- Nun sind rund 10 Monate vergangen und diese Woche musste ich meinen Führerschein abgeben zwecks Anordnung des Gerichtes...präventiv um die Allgemeinheit vor weiter Gefährdung zu Schützen

Zitat:
Mittlerweile habe ich echt schon Angst bei Rot über die Ampel zu gehen um nichts falsch zu machen
Bei Rot hat man so oder so nicht über die Ampel zu gehen! Der Entzug des Führerscheines ist also mehr als nur berechtigt! Du stellst eine deutliche Gafhr im Verkehr dar, wie du ja selber durch diese Aussage bestätigst! Hier solltest du dir mal allgemein etwas mehr Gedanken machen! Allgemein finde ich aber auch, man sollte mal in den Städten mehr Kontrollen bei Fussgängern machen und die Rotverstösse edutlich höher ahnden!

Zitat:
Mich kannte bzw. kennt dort auf der Straße jeder, weil ich dort mit meinem PKW dort seit 3 Jahren arbeitete.
Und woher soll der Geschädigte das wissen? Sorry aber so läuft das nicht. Der Geschädigte muss sich dort sicherlich nicht lange durchfragen um Infos über dich zu erhalten.

Die erwähnten 2015Euro könne sehr schnell erreicht sein, vorallem wen auch Lackierarbeiten an dem Fahrzeug nötig sind. Damit ist man uch nicht mehr im Bereich einer Bagatelle...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marty84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

(Rechte Hetze editiert, Thread geschlossen)

-- Editiert von Moderator am 03.11.2017 14:08

0x Hilfreiche Antwort

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