Hallo! Ich bin neu hier im Forum und hätte gerne Hilfe bei folgendem Anliegen:
Person A wird von der Polizei besucht, weil ein Fahrer mit einem Wagen wie A ihn fährt wegen Fahrerflucht gesucht wird. Der Fahrer sei von einer Linksabbiegerspur bei roter Ampel auf die grüne mittlere Fahrspur gewechselt, auf dem Person B fuhr, ausweichen musste und über die rechte Spur bis auf den Gehweg fuhr und dort einen Fußgänger C verletzte.
Der Polizist beschreibt den Unfallhergang und A erinnert sich, eine ähnliche Situation erlebt zu haben, allerdings ohne einen Unfall oder einen Personenschaden mitbekommen zu haben.
Das Geschehnis ereignete sich laut Gedächtnis von A so:
Auf einer dreispurigen Straße (Stadt/50kmh) zeigte auf dem Linksabbiegerfahrstreifen die Ampel lange rot, sodass sich eine Schlange von Wartepflichtigen gebildet hatte, in der auch A mit seinem Wagen stand, ca 3-4 PKWs von der Kreuzung entfernt und somit vor Beginn der durchgezogenen Linie. Rechts (Geradeaus- sowie Rechtsabbiegerspur) stand ein PKW der abbiegen wollte, aber auf Fußgänger warten musste, dahinter ein Linienbus der geradeaus wollte. Der mittlere Fahrstreifen für Geradeausfahrer war frei, wie A im rechten Außenspiegel sehen konnte. Da er seit einiger Zeit an der roten Ampel anstand, überlegte er schon seit einigen Sekunden, zur Mitte zu wechseln und über die grüne Ampel zu fahren. Nach dem kurzen Blick in den Außenspiegel entschied sich A, die Spur zu wechseln und setzte den Blinker rechts. A schaute über die Schulte nach rechts und erkannte auf dem rechten Fahrstreifen den PKW von B, der gute 20m hinter dem Linienbus auf diesen zufuhr und vermutlich bremste, da er nicht blinkte und somit keinen Spurenwechsel anzeigte. A schaute wieder nach vorne, fuhr an, beschleunigte auf die mittlere Spur und fuhr über die Kreuzung. Als es plötzlich hupte sah A im Rückspiegel, wie B auf die mittlere Spur gewechselt war, scharf bremste und wieder auf die rechte Spur zurückwich. A nahm an, dass B hinter dem Linienbus zum Stehen gekommen war und machte sich aus diesem Grund keine Gedanken über einen etwaigen Unfall, geschweige denn Fahrerflucht.
Kann Person A nun eine Schuld zugesprochen werden, obwohl seines Erachtens nach Person B die Einhaltung äußerster Sorgfalt beim Fahrstreifenwechsel nach § 7 Abs. 5 StVO
durch Nichtblinken missachtet hat?
Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 14.11.2003 - 331 S 114/02
) hat in ähnlicher Sache entschieden:
Liegen keine besonderen Umstände vor, muss ein wartepflichtiger Kfz-Führer beim Einfahren auf den rechten - bis dahin freien- Fahrstreifen der Vorfahrtstraße nicht damit rechnen, dass ein vorfahrtberechtigter Kfz-führer noch vor dem Ende der Kreuzung seinen Fahrstreifen nach links auf den bis dahin freien Fahrstreifen wechselt (Haftungsquote 50:50).
Bitte um rechtlichen Rat, was Person A nun zutun hat, da er nun als tatverdächtig bei der Polizei eingestuft wurde und höchstwahrscheinlich demnächst zur Vernehmung gebeten wird. Den Sachverhalt bei der Polizei genauso schildern?
Vielen Dank!
-- Editiert sundance38 am 03.11.2012 17:47
[Fahrerflucht] Spurwechsel / Personenschaden
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
ich sehe laut Schilderung kein Fehlverhalten bei Person A, dafür aber bei Person B. A hat die Fahrtrichtung mit dem Fahrtrichtungszeiger angezeigt und die Spur zur Mitte gewechselt, als diese frei war. Das einzige, was man A vorwerfen könnte, wäre, dass er nicht vorausschauend genug gefahren ist. Schließlich hätte er ahnen können, dass sich der Verkehr auf der linken Spur stauen könnte und er hätte sich direkt mittig einordnen können. B war womöglich zu schnell unterwegs und ist ohne Betätigung des Fahrtrichtungszeigers hinter dem Bus zur Mitte hin ausgeschert. A hätte hingegen mit dem Manöver von B nicht rechnen müssen, da dieses unerwartet kam.
Ich wüsste nicht, was anderes in Frage käme, als den Sachverhalt genau so bei der Polizei zu schildern?
Liebe Grüße
iustitia45
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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"
quote:Ich schon. Schließlich würde man mit einer solchen Aussage seine Fahrereigenschaft zugeben. Eine Möglichkeit der Verteidigung wäre damit schon mal vertan.
Ich wüsste nicht, was anderes in Frage käme, als den Sachverhalt genau so bei der Polizei zu schildern?
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Bei so einer heiklen Sache würde ich überhaupt keine Aussage gegenüber der Polizei machen. Hierzu bist du auch nicht verpflichtet. Ich würde einen Anwalt einschalten.
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""
Jetzt einen Anwalt einzuschalten halte ich für verfrüht. Das würde ich erst, wenn es zur Anklage kommt.
Ich würde einfach keine Angaben zur Sache machen und abwarten, was passiert.
Gruß
Shihaya
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