Fahrerflucht,versicherung zahlt nicht!

13. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
jürgen42ausWI
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht,versicherung zahlt nicht!

guten tag zusammen,vor 4monaten,ist ein fahrzeug,in meinem geparkten pkw reingefahren,und einen totalschaden verursacht!der pkw fahrer beging fahrerflucht,ohne zu bemerken,das es zwei zeugen beobachtet hatten,die eine davon,konnte sogar,das kennzeichen deutlich lesen und notieren!polizei nahm alles auf,das fahrzeug war danach 4wochen unauffindbar,es hatte sich herrausgestellt,das der halter eine frau ist,und ihr bekannter das fahrzeug sich nahm,und den unfall verursachte,die sache wurde weitergeleitet,an den regionalen verkehrsdienst der polizei,und an die staatsanwaltschaft,es wurden auch lackspuren vom lka genommen,und es war eindeutig das gesuchte fahrzeug.
nun zu meinem proplem,mein anwalt hatt sich mit der versicherung in verbindung gesetzt,und diese verweigert die zahlung,mit der begründung,es sei nicht 100%erwiesen das es sich um dieses fahrzeug handele,dabei ist wirklich alles eindeutig!mein anwalt meinte dann sollten wir privat klagen,nur das kann es ja nicht sein,es ist alles eindeutig,verstehe nicht warum die versicherung sich so sturr stellt!vielleicht kann mir jemand einen typ geben,hier geht es mittlerweile um ca 3500€ich bedanke mich im vorraus
Jürgen aus wiesbaden

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ACID80
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 15x hilfreich)

Sieht nach Hinhaltetaktik der Versicherung aus. Die wollen halt trotz erwiesender Schuld sich vor der Zahlung drücken. Sie sollten auf jeden Fall eine Klage in Erwähgung ziehen. Meines Erachtens hat die auf jeden Fall erfolg. Vielleicht reicht auch schon die Androhung einer Klage, damit die Versicherung nachgibt. Hat der Fahrer bzw. die Halterin eigentlich den Unfall zugegeben?

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#2
 Von 
jürgen42ausWI
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,danke für ihr schreiben,nein die halterin kommt mit dem argument,sie sei nicht gefahren,und wüsste von nichts!die polizei hatt herausgefunden,das der fahrer ihr lebensgefährte ist.
laut polizeiakte,muss er mit diesem fahrzeug noch am selben abend ein anderes fahrzeug beschädigt haben,mittlerweile habe ich herraus gefunden,das der fahrer nicht im besitz eines führerscheins ist.

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#3
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt immer für ein bestimmtes Fahrzeug, ganz gleich, wer damit gefahren ist.
Theoretisch brauchen noch nicht einmal Versicherungsnehmer und Kfz-Halter identisch zu sein, und der Fahrer kann wieder jemand anders sein.

Ob die Versicherung später Ersatz ihrer Aufwendungen vom Versicherungsnehmer verlangen kann (wegen Verstoßes gegen die vereinbarten Bedingunen oder vertragliche Pflichten), ist eine ganz andere Angelegenheit, die den Geschädigten nicht zu interessieren braucht.

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#4
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)

Hatten Sie eventuell schon einmal darüber nachgedacht, Ihren Anwalt zu wechseln?


-- Editiert von spaghetti am 13.08.2004 18:10:50

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#5
 Von 
jürgen42ausWI
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich glaube das wird das beste sein,mich bei einem anderen anwalt zu erkundigen!mein anwalt kam jetzt mit dem argument,dies ginge jetzt nur noch über das gericht,wobei ich sagen muss,er hatt nach dem schreiben der versicherung,das sie nicht bezahlt,auch nicht weiter reagiert.

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#6
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich frage mich auch oft, ob man als (meist auch Fachanwalt) wirklich keine Ahnung hat oder ob nach erreichen des II. Staatsexamens primär nur noch die Gebüherenordnung im Kopf fest hängt.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn Die Versicherung sich weigert, bleibt natürl. wirklich nur der Weg der Zivilklage. Die Chancendiese zu gewinnen, sind natürl. denkbar gut. Auch Dein Anwalt kann aber die Versicherung nicht "zwingen" zu zahlen. Falls Du ihn trotzdem für zu wenig engagiert hälst, solltest Du wechseln.

Wer letztlich der Fahrer war, ist völlig egal, da hat felix 100%ig Recht. Die HPV ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Fahrer.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
jürgen42ausWI
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo bob,na ja ich werde auf jedenfall nochmal mit meinem anwalt sprechen,wobei ich mir da nicht viel verspreche,es gibt ja mittlerweile neue erkentnisse,die zeugen wurden nochmals zur polizei geladen,die stattsanwaltschaft,hatt das verfahren eingeleitet,wegen fahrerflucht in meheren fällen.

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