Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit + Alkohol am Steuer

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb468843-3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit + Alkohol am Steuer

Hallo :)

Ich bräuchte einmal von euch ein paar hilfreiche Antworten, was auf mich zu kommen wird.

Also vorerst ich bin 17 Jahre alt ( Bf 17 seit 5 Monaten ) Abiturient und war mit ein paar Freunden unterwegs. Kurzum ich hatte 1-2 Bier getrunken und wir sind dann rumgelaufen. Auf dem Weg traffen wir einen Kumpel ( Mit Auto) . Dieser hatte Streit mit einem von uns. Er stieg mitten auf der Straße aus ( Motor ließ er laufen, Fahrertür offen).
Alle rannten hinterher und ich wollte das Auto aus dem Verkehrsraum bringen. Also parkte ich dieses an der Straßenseite ein. Jedoch versagten die Bremsen ( das Auto hat nur noch 1 Monate TÜV und ist praktisch Totalschaden). Also bremste es nur sehr leicht bzw. Kaum und ich nahm ein Verkehrsschild mit... Wie alles danach ablief weiß ich allerdings auch nicht mehr genau...im Schock bin ich irgendwo hin gerannt. Ich trank in weniger als einer halben Stunde auf den Schock 2 Bier

Es dauerte nicht lange da stand dann die Polizei da. Die anderen mussten mündlich Aussagen und ich pusten. Ich hatte einen Atemalkoholwert von 0,22 ( also rund 0,45).
Auf die Frage der Polizisten Ob ich mit einen Blutalkoholtest einverstanden wäre, begegnete ich nur mit "Was wäre mir anderes übrig ". Dieser sagte ich könnte es verweigern aber das würde es nur schlimmer machen, weil er dann den Richter anrufen würde. Ich dann natürlich unter den Druck und den ganzen Umständen zugestimmt.

Auf dem Weg ins Krankenhaus wurde meine Mutter nicht verständigt und auch nicht später. Obwohl ich sie danach fragte. Immer wieder wurde auf der Rückfahrt später betont nachgedruckt das mir doch keine Rechte vorgelesen wurden, oder ?
Das war nicht der Fall.
Als wir zu Hause ankamen bat ich sie draußen vor unserem Tor zu warten, da meine Mutter noch schlafe. Sie kamen trotzdem mit rein und gingen sogar bis ins Haus rein.

Das war's dann. Ich denke das die Polizei da einige Fehler gemacht hat. Und was denkt ihr erwarten mich für Strafen ?

Vielen Dank im Voraus ;)


-- Editier von fb468843-3 am 26.06.2017 22:15

-- Editier von fb468843-3 am 26.06.2017 22:22

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Auch Du hast sehr viel falsch gemacht ;) Führen eines Fahrzeuges ohne befolgen der entsprechenden Auflagen, Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss, Unfallflucht.

Zur Polizei, es steht ein möglicher Verstoss von § 67 Jugendgerichtsgesetz im Raum.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/05/10/rechte-die-kaum-einer-kennt/

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#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

-- Da ist der Wurm in der Forensoftware drin---

-- Editiert von FareakyThunder am 26.06.2017 22:27

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat:
Ich trank in weniger als einer halben Stunde auf den Schock 2 Bier


Diese Verhaltensweisen sollten Sie allerdringendst abstellen. Wer in Krisensituationen Alkohol braucht, ist bereits alkoholkrank! Sie sind erst 17, machen Sie sich nicht ihr Leben kaputt!!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Und was denkt ihr erwarten mich für Strafen Nun, es kommt zu Fahren ohne FS und Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit ja auch noch die Unfallflucht dazu - das gibt einen langen Führerscheinentzug bzw. Erteilungssperre, Sozialstunden und evtl. auch außerstrafrechtlich die MPU vor einer Wiedererteilung des FS.
Immer wieder wurde auf der Rückfahrt später betont nachgedruckt das mir doch keine Rechte vorgelesen wurden, oder ?
Das war nicht der Fall.
Es war nicht der Fall, daß man Ihnen keine Rechte vorlas? Sie wurden also korrekt belehrt oder was soll uns die doppelte Verneinung sagen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von fb468843-3):
Immer wieder wurde auf der Rückfahrt später betont nachgedruckt das mir doch keine Rechte vorgelesen wurden, oder ?

Tja, das ist einer der Unterschiede zwischen Fernsehen und der Realität.
In Deutschland muss man Dir keine Rechte vorlesen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Tja, das ist einer der Unterschiede zwischen Fernsehen und der Realität.
In Deutschland muss man Dir keine Rechte vorlesen.


Und dann ist noch der Unterschied zwischen Jugendlichen und Erwachsenen.
In Deutschland muss einem Jugendlichen die Rechte erklärt werden und wenn dieser verlangt dass seine Erziehungsberechtigten beigezogen werden soll muss dieser beigezogen werden. Auch müssen die Eltern vor der ersten Einvernahme informiert werden.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
evtl. auch außerstrafrechtlich die MPU vor einer Wiedererteilung des FS.


Bei 0,45 Atü doch recht unwahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Bei 0,45 Atü doch recht unwahrscheinlich.

... es kommen aber noch die fehlende Begleitperson und die Unfallflucht hinzu. Zusammen reicht das für die MPU.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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