Facebook: Recht auf Löschung von Gruppenbeiträgen?

12. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)
Facebook: Recht auf Löschung von Gruppenbeiträgen?

Hallo,

wir haben gestern eine interessante Diskussion geführt, bei der wir abschließend nicht zu einer einstimmigen Meinung finden konnten.

Jeder Facebook Nutzer hat ja die Möglichkeit, eigene Beiträge, Fotos, etc. jederzeit wieder zu löschen. Ob die nun tatsächlich gelöscht sind, oder nur die Sichtbarkeit verschwindet und Facebook die Daten weiter speichert, ist dabei erst einmal unerheblich.

Nun gibt es ja auch das Szenario von geschlossenen Benutzergruppen. Wie verhält es sich mit Bildern, Postings, Kommentaren, etc. in Benutzergruppen, wenn man nicht mehr Mitglied dieser Benutzergruppe ist.

Man hat dann nicht mehr die Möglichkeit, seine eigenen Beiträge zu löschen.

Hat man jetzt das Recht, vom Gruppenadmin die Entfernung seiner Beiträge zu fordern?

Es gab mal ein Urteil, nach dem ein Beitreiber eines Internetforums die Beiträge eines ehemaligen Mitgliedes nicht löschen musste, wohl aber die persönlichen Daten des Nutzers.

Aber wie verhält es sich in einer Facebook Gruppe. Denn hier postet man ja mit seinem tatsächlichen Vor- und Nachnamen. Ich denke mal, die gehören ganz klar zu den persönlichen Daten.

Muss ein Gruppenbetreiber nun auf Verlangen sämtliche Postings und Kommentare des ehemaligen Mitglieds löschen?
Im Gegensatz zu dem Urteil bezgl. des Forenbetreibers stehen hier ja persönliche Daten in Form des Realnamens und direktem Link zu seinem persönlichen Profil und seine Beiträge und Kommentare in direktem Zusammenhang.

Ich freue mich auf eine rege Diskussion.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Hat man jetzt das Recht, vom Gruppenadmin die Entfernung seiner Beiträge zu fordern?


Grundsätzlich erst mal nicht. Schon mit dem Posten wird man z.B. dem Betreiber ein zeitlich und sachlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinen Beiträgen einräumen.

Zitat:
Denn hier postet man ja mit seinem tatsächlichen Vor- und Nachnamen. Ich denke mal, die gehören ganz klar zu den persönlichen Daten.


Das ändert daran erst mal auch nichts, ganz analog zu Foren.

Im übrigen hat der Nutzer hier eine ganz einfache Möglichkeit, die Personenbezogenheit aufzuheben - er könnte sein Profil löschen oder umbenennen.

Als Analogie zu den Foren, wenn ich in einem Forum 10.000 Beiträge schreibe, die alle meinen vollen Namen und einen Link auf "meine Homepage: vorname-nachname.xy" enthalten, habe ich allein deswegen noch kein Anrecht auf Löschung.
Denn sowohl berechtigtes Interesse des Betreibers als auch die konkludent erteilte Nutzungserlaubnis stehen dem entgegen. Und im Gegensatz zur verbreiteten Meinung ist ein geheimer Vorbehalt "nur solange ich da mitspielen will/darf" vollkommen unbeachtlich.

Mal abgesehen davon wäre der Ansprechpartner in jedem Fall der Betreiber, also hier Facebook. Der "Gruppenadmin" hat damit nichts zu tun, weil er keine (personenbezogenen) Daten speichert. Alleine die Tatsache, daß er die technische Möglichkeit hat, Beiträge zu löschen, ergibt noch keine rechtliche Pflicht dazu.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb555903-82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin,...
Der Beitrag ist von 2015.
Heute ist August 2020 und die Datenschutzbedingungen haben sich verschärft.
Student hat hier seine Meinung kund getan.
Auf welche Gesetzesgrundlage stützt sich diese Meinung?

Die Löschung des Profils ist eher unverhältnismässig.
Als Gegenargument könnte die Löschung der Gruppe verlangt werden.

Die Namensänderung?
Mit einem Klick kann immer noch jeder aus der Gruppe auf mein Profil gelangen.

Meine Posts in Form von Kommantaren stelle ich zudem in erster Linie der Gruppe mit gezielten gemeinsamen Interessen zur Verfügung und nicht Facebook.
Also mein geistiges Gedankengut, was unter Urheberrechte zu verzeichnen ist.
Der ADMIN ist auch für Urgeberrechtsverketzungen verantwortlich, Beleidigungen, etc.

Also ich weiss, dass z. B. Beiträge, die ich auf den Seiten, bspw. FOCUS ( nicht bei Facebook - das weiss ich nicht) geschrieben habe, FOCUS auf Verlangen dazu verpflichtet ist, diese zu löschen.

-- Editiert von fb555903-82 am 26.08.2020 17:48

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von fb555903-82):
Also mein geistiges Gedankengut, was unter Urheberrechte zu verzeichnen ist.

Die Mehrzahl der FB-Posts erreich nicht mal im Ansatz die dazu notwendige Schöpfungshöhe ...



Zitat (von fb555903-82):
Also ich weiss, dass z. B. Beiträge, die ich auf den Seiten, bspw. FOCUS ( nicht bei Facebook - das weiss ich nicht) geschrieben habe, FOCUS auf Verlangen dazu verpflichtet ist, diese zu löschen.

Und auf welcher Rechtsgrundlage soll das dann basieren?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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