Facebook-Abmahnung wegen Verwendung fremden Bildes als Profilbild

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Bei unlizensierter Verwendung droht kostspielige Abmahnung

Es geistern immer wieder Facebook-Abmahnungen und Abmahnwellen durch die Medien. Das Thema Facebook-Abmahnung lässt alle aufhorchen. Täglich werden tausende von Urheberrechtsverletzungen dort begangen.

Die Nutzung von Facebook kann ganz unerwartet teuer werden. Nicht jeder Facebook-User möchte ein eigenes Bild als Profilbild verwenden. Viele Facebook-User möchten möglichst anonym bleiben und verwenden häufig bspw. fremde Tier- und Fantasybilder anstatt das eigene Portrait. Die Bilder stammen oft von Dritten. Mittels Copy und Paste werden Bilder von anderen Facebook- oder Internetseiten einfach in das eigene Profil übertragen.

Dies kann ernste und sehr teure Folgen haben, wie wir in unserem YouTube Video anschaulich erklären: "Facebook-Abmahnung - Bild = 2.000 €".

Betroffene Facebook-User werden abgemahnt

Die unlizenzierte Verwendung von fremden Bildern kann abgemahnt werden. Hier wird der Betroffene dann aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Schadensersatz und Anwaltskosten zu leisten.

In dem uns vorliegenden Fall wird die Abgemahnte dazu aufgefordert, 2.000 € Schadensersatz und 255,85 € Anwaltskosten zu leisten.

Nicht nur Inhaber von gewerblichen sondern auch von privaten Facebook-Profilen können abgemahnt werden. In der Regel sind die Schadensersatzforderungen gegenüber Privaten niedriger anzusetzen.

Vorsicht bei der Verwendung fremder Bilder auf Facebook und Co.

Wir können nur jedem abraten, auf Facebook fremde Bilder zu posten, sofern nicht bestenfalls eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt oder es sich um nachweislich freie (Public Domain oder die entsprechende CC 0 Lizenz) Bilder handelt. Auch Bilder, die keinen Copyright Vermerk enthalten, sind urheberrechtlich geschützt! Es reicht auch nicht aus, den Urheber zu benennen oder zur Ausgangsquelle zu verlinken. Die Erlaubnis muss zwingend vorliegen!

Das Thema Urheberrecht und Soziale Medien erhitzt die Gemüter. Normale Internetuser können nicht verstehen, warum die bloße private Nutzung eines fremden Bildes eine Urheberrechtsverletzung darstellt und Fotografen sehen häufig die von Gerichten festgesetzten Schadensersatzbeträge als zu gering an.

Die Politik ist gefordert, das Urheberrecht in die digitale und virtuelle Realität zu hiefen.

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