Hallo.
Mal angenommen, ein Eigentümer vermietet im eigenen selbstbewohnten Haus 2 Zimmer an Pendler.
Er rechnet die Miete pauschal ab.
Der Eigentümer=Vermieter gibt seit über 10 Jahren die Heizkosten der 2 Zimmer via Steuerberater anteilig über die vermietete Raumfläche an.
Jetzt verlangt das Finanzamt für kommende Steuererklärung (2015) aber Heizkostenabrechnung.
Frage an die Runde, wie das realisiert werden soll?
Es wird die Miete Pauschal genommen ohne Nebenkostenermittlung. Es existieren keine Wäremzähler. Die müssten dann ja im gesamten Haus installiert werden und zusätzlich ein Dienst beauftragt werden. Wenn zudem unterjährig die Mieter wechseln (Bauarbeiter auf Saison) ist schwierig unterjährig abzurechnen.
Hat jemand Tipp parat?
Gruß,
Ficusia
-----------------
""
Fa will Nebenkostenabrchng. bei Pauschalvermietung
7. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2015 | 10:04
Von
Status: Schüler (151 Beiträge, 13x hilfreich)
Fa will Nebenkostenabrchng. bei Pauschalvermietung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 7. Januar 2015 | 14:47
Von
Status: Schüler (151 Beiträge, 13x hilfreich)
Steuerberater würde ich gerne fragen, hat jedoch noch bis Ende Januar Kanzlei geschlossen.
Den Dreisatz hat der Eigentümer ja seit 10 Jahren angewendet. Darum geht es ja, jetzt will das Finanzamt aber zukünftig eine korrekte Heizkostenabrechnung, die man nur über Zähler erreicht, welche nicht installiert sind und ne Menge Geld kosten.
Die pauschale 3-Satz-Regelung (bzw. anteilige Heizkosten nach Fläche) ist lt. Finanzamt nicht (mehr) gestattet.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. Januar 2015 | 17:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
quote:
Die pauschale 3-Satz-Regelung (bzw. anteilige Heizkosten nach Fläche) ist lt. Finanzamt nicht (mehr) gestattet.
Und womit begründet das Finanzamt diese Rechtsauffassung?
Dass es steuerrechtliche Vorschriften gibt, die die bisher angewandte Aufteilungsmethode nicht mehr zulassen, ist mir nicht bekannt und das kann ich mir auch nicht vorstellen.
Nach der Heizkostenverordnung ist in Fällen wie diesem weiter eine Pauschalabrechnung zulässig.
Du solltest daher das Finanzamt nach der Rechtsgrundlage für die Forderung fragen.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
268.182
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten