Fa will Nebenkostenabrchng. bei Pauschalvermietung

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ficusia
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 13x hilfreich)
Fa will Nebenkostenabrchng. bei Pauschalvermietung

Hallo.

Mal angenommen, ein Eigentümer vermietet im eigenen selbstbewohnten Haus 2 Zimmer an Pendler.
Er rechnet die Miete pauschal ab.
Der Eigentümer=Vermieter gibt seit über 10 Jahren die Heizkosten der 2 Zimmer via Steuerberater anteilig über die vermietete Raumfläche an.
Jetzt verlangt das Finanzamt für kommende Steuererklärung (2015) aber Heizkostenabrechnung.

Frage an die Runde, wie das realisiert werden soll?

Es wird die Miete Pauschal genommen ohne Nebenkostenermittlung. Es existieren keine Wäremzähler. Die müssten dann ja im gesamten Haus installiert werden und zusätzlich ein Dienst beauftragt werden. Wenn zudem unterjährig die Mieter wechseln (Bauarbeiter auf Saison) ist schwierig unterjährig abzurechnen.

Hat jemand Tipp parat?

Gruß,
Ficusia

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Ficusia
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 13x hilfreich)

Steuerberater würde ich gerne fragen, hat jedoch noch bis Ende Januar Kanzlei geschlossen.

Den Dreisatz hat der Eigentümer ja seit 10 Jahren angewendet. Darum geht es ja, jetzt will das Finanzamt aber zukünftig eine korrekte Heizkostenabrechnung, die man nur über Zähler erreicht, welche nicht installiert sind und ne Menge Geld kosten.
Die pauschale 3-Satz-Regelung (bzw. anteilige Heizkosten nach Fläche) ist lt. Finanzamt nicht (mehr) gestattet.



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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

quote:
Die pauschale 3-Satz-Regelung (bzw. anteilige Heizkosten nach Fläche) ist lt. Finanzamt nicht (mehr) gestattet.


Und womit begründet das Finanzamt diese Rechtsauffassung?

Dass es steuerrechtliche Vorschriften gibt, die die bisher angewandte Aufteilungsmethode nicht mehr zulassen, ist mir nicht bekannt und das kann ich mir auch nicht vorstellen.

Nach der Heizkostenverordnung ist in Fällen wie diesem weiter eine Pauschalabrechnung zulässig.

Du solltest daher das Finanzamt nach der Rechtsgrundlage für die Forderung fragen.

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