Hallo zusammen,
wir hatten vor kurzem (Herbst) unsere Fassade machen lassen, da die vorherige Asbestbelastet war. Hierzu erteilten wir einem hiesigen Malerbetrieb den Auftrag inkl. Bescheinigung, dass es sich um Asbest handelt (Test wurde von uns im Internet gemacht).
Der Auftrag wurde angenommen und im KV auch aufgelistet „Demontage und Entsorgung der Asbestplatten" und als Unterpunkt „Entsorgungskosten werden separat verrechnet".
Es wurde im Lauf der Arbeiten vereinbart, dass die beauftragte Firma die Asbestentsorgung übernimmt (schriftlich).
Nun kam die Rechnung auf der auch vermerkt wurde, das die Asbestplatten entfernt wurden (wie auf dem KV) allerdings noch mit dem Hinweis, das Entsorgungskosten separat verrechnet werden. Nach einem kurzen Anruf bei der Firma wurde mir mitgeteilt, dass ich keine Kosten hierfür tragen muss, der Punkt aber so aus dem KV übernommen wurde (Textbaustein). Ich bekomme aber auch keinen Entsorgungsnachweis, da die Kosten von der Firma getragen werden.
Für mich als Leihe klingt das alles plausibel.
Nun habe ich aber ein Gerücht gehört. Die Firma hat keinen Asbestschein und wir hätten dann „schwarz" arbeiten lassen.
Das macht mich natürlich nervös. Die Firma hat jetzt geschlossen (Winterurlaub).
Kann ich als unwissender Kunde belangt werden wenn die Firma keinen Schein hat? Was kann das für mich bedeuten? Brauche ich den Entsorgungsschein, auch wenn er nicht auf mich läuft, da die Kosten von der Firma getragen werden?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Richard
Fa. ohne Asbestschein, wer ist Schuld?
20. Dezember 2017
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Frage vom 20. Dezember 2017 | 16:16
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 6x hilfreich)
Fa. ohne Asbestschein, wer ist Schuld?
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2017 | 12:33
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatNun habe ich aber ein Gerücht gehört. Die Firma hat keinen Asbestschein und wir hätten dann „schwarz" arbeiten lassen. :
Wie kommt man auf das denn?
Es gibt eine Rechnung welche die Arbeiten ausweist, da kann nicht von schwarz oder sonst was die Rede sein.
ZitatKann ich als unwissender Kunde belangt werden wenn die Firma keinen Schein hat? :
Nö, es kann sein das der Maler die Arbeiten an eine Firma vergeben hatte, welche die entsprechende Qualifizierung hat. Der Kunde hat die Bestätigung der Entsorgung durch den Maler, dieser muss bei einer eventuellen Kontrolle den Verbleib der zurück gebauten Platten nachweisen.
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