Fa Name gibt es schon im Ausland, aber nicht dpma

13. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
ReinerLE
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Fa Name gibt es schon im Ausland, aber nicht dpma

Hallo,
mein wahl Firmenname bringt zwar ein Ergebniss(ausländische Fa.), aber die Recherche auf dieser Seite
hat 0 Ergebnisse.

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger;jsessionid=FBFC2EE2A8B197F2F39308DF1FC562A4.reg-app02

Ausgefüllt hat ich nur:
Wiedergabe der Marke
Waren/Dienstleistungen

Muss ich das überhaupt beachten, den Namen Telekom gibt es auch mehrmals ?


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Gemäß §4 MarkenG kann in Deutschland aus einer Marke auch dann ein Markenschutz beansprucht werden, wenn die Marke in Deutschland weder eingetragen ist, noch hier benutzt wird oder Verkehrsgeltung erlangt hätte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Die meisten Firmen haben den Namen: Vorname und Zuname des Eigentümer. :-) Und irgend eine Phantasiebezeichnung weil man wichtig klingen will.......

Nur weil du niemanden findest muss es nicht bedeuten das der Name nicht schon vergeben ist.
Findet man weder eine Marke, noch ein Handelsregistereintrag, noch im Telefon, noch im Internet was - dann ist man solange sicher bis einen ein wirklich Großer verklagt :-)))

Was nützt dir dann dein Recht wenn dir das Geld für den Anwalt fehlt.

Deinen Kiosk am Brandenburger Tor sollte man nicht Saufhalle Atlon nennen. Selbst wenn die nirgendwo eingetragen sind.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BrockD
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

macht doch den leuten nicht immer angst mit "wenn dich einer verklagt".
Falls das passiert muss der Kläger Gerichstkosten vorstrecken, der beklagte erst mal gr nichts.
Und wenn er kein anwalt leisten kann, wird einer gestellt. Is nich erste sahne, aber deswegen kann de kläger ja nicht irgednwie irgendwas beklagen.

Mehr als 'kucken' ob es Fa. name schon gibt, geht nicht. Und dann wird, auch wenn er nur Pflichtverteitiger hat,entschieden, wer zuerst da war.



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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

quote:
Und wenn er kein anwalt leisten kann, wird einer gestellt.


Nur im Strafverfahren, das ist ein Zivilprozess. Und Unternehmer haben nur zu wenig Geld, selten gar keines. Hat er keines kann er den Laden zumachen und sein Name verschwindet eh.

quote:
Und dann wird, auch wenn er nur Pflichtverteitiger hat,entschieden, wer zuerst da war.


Auch das nicht, der Kläger trägt vor, du widerlegst und dein Anwalt trägt dann vor. Kaum anzunehmen das ein normaler Anwalt recherchiert.



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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BrockD2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

ach, gleich zumachen muss er nix, geht auch immer darum ob er denn dasselbe anbietet unter dem selben namen.

Kommt also einer der sagt: das ist aber mein name, muss man eben sich einen neuen zulegen. Eventl oder sogar meist komt es nicht zur Klage. denn ist der Kläger ein grosser will er nicht wegen einem kleinen Prozess führen. Er wird diesen anschreiben und dann hat manja gelegenheit zu ändern


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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Klar, bei "ein grosser " wird das der Pförtner machen, der hat ja Zeit.

Üblicherweise macht so was der Anwalt, der gleich ne Rechnung mitschickt. Einfachen Schreiben kommt keiner nach, daher macht sich kaum einer die Mühe.


Schade das @von ReinerLE nicht sagt ob und was für ne Firma er da gründet

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