FRAGE:Hausratversicherung (Gutachter will deutlich weniger begleichen wie Kostenvoranschlag)

18. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
opelbergmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
FRAGE:Hausratversicherung (Gutachter will deutlich weniger begleichen wie Kostenvoranschlag)

Hallo zusammen,
wir hatten vor kurzen einen Wasserschaden in der Küche durch einen defekte Spülmaschine und dadurch wurde der Laminatboden geschädigt.
Ich habe eine Kostenvoranschlag durch einen Schreiner machen lassen da zur Beseitigung des Schadens die Küche komplett demontiert werden muss. Dieser beläuft sich auf ca. 4500€ incl Mwst.

Jetzt war ein Gutachter der Versicherung da und ich habe kurz darauf ein Schreiben bekommen das der Gutachter den Kostenvoranschlag zu teuer hält und die Versicherung einen Betrag von 3500€ freigibt und ich nach Beseitigung des Schadens
die Rechnung einreichen soll.

Nun meine Fragen:

Muss ich dies so akzeptieren und hinnehmen das ich 1000€ dadurch aus eigener Tasche zahlen muss?

Kann ich darauf bestehen das die Versicherung mir einen Handwerker schickt der den Schaden dann für die 3500€ behebt?

Kann ich eine fiktive Kostenabrechnung verlangen um durch Eigenleistung oder nur teilweise Wiederherstellung die Kosten niedrig zu halten um die 1000€ nicht drauflegen zu müssen (die ich im Moment auch gar nicht hätte)

MFG
U.Bergmann



-- Editier von opelbergmann am 18.02.2016 22:20

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

In Streitigkeiten mit einer Versicherung gilt immer: ab zum Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

bevor der TE sich auf einen Sreit mit der Versicherung einlässt, sollte man noch das ein oder andere klären, finde ich.

Der Kostenvoranschlag des Handwerkers, beläuft sich dieser über die kompletten Arbeiten, also incl verlegen von neuem Laminat in besagtem raum? Oder ist der Handwerker nur für den Auf und Abbau der Küche bestellt?

Sollten die Arbeiten insgesammt vom Handwerker übernommen werden, wird es sicherlich darauf hinauslaufen, dass die Versicherung einen Abzug Neu für Alt vorgenommen hat. Würde die Vericherung keinen Abzug Neu für Alt berechnen, wäre der TE ja deutlich besser gestellt wie vor dem Schaden.

Dher auch die Frage, wie alt war denn das vorhandene Laminat schon?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
opelbergmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Kurze Frage vorab was ist te?
Der Kostenvoranschlag ist komplett Küche raus; laminat raus; laminat rein und Küche zurück.
Das Laminat ist ca. 3-4 Jahre alt da ich zuvor das Haus gekauft und saniert habe.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Kurze Frage vorab was ist te?
Der TE, das bist DU! Du hast diesen Thread hier erstellt, daher kurtz ausgedrückt TE ;)

Also einen gewissen Abzug Neu für Alt wirst du schon hinnehmen müssen, nur ob der mit 1000Euro gerechtfertigt ist, dass solltest du in Erfahrung bringen.

Das die Versicherung 100% der Kosten übernehmen muss (Wegen Abzug Neu für Alt) kann ich mir nicht denken...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
opelbergmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe die Versicherung jetzt mal angeschrieben das ich das Gutachten oder eine Aufstellung möchte wie sich der Betrag zusammensetzt und ob eine fiktive Abrechnung möglich wäre.
Mal sehen was die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Also einen gewissen Abzug Neu für Alt wirst du schon hinnehmen müssen,

Warum? Eine Hausratversicherung ist in aller Regel eine Neuwertversicherung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
opelbergmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

so nun habe ich Antwort bekommen.

Die Begründung des Gutachters sind wie folgt( nur ein paar Beispiele):
die angesetzten Stunden zum Ausbau der Küche hält er für überhöht mit 30 und würde max. 20 Freigeben (wobei bei den 30 Std. der Abtransport und Einlagerung dabei sind),
Beim Stundenansatz des Schreiners beim neu verlegen sagt der Gutachter das üblich 10€/m² bezahlt werden und nicht nach Stunden abgerechnet wird. (obwohl ich keinen einen rechten Winkel im Raum habe und eine Rundung noch vorhanden ist)
So zieht der dem Angebot allen im allem über 1000€ ab.

Nun schreibt die Versicherung noch falls ich eine fiktive Abrechnung möchte zahlen Sie mir nur 70% vom Netto aus 2086€.

Mit dem ganzen bin ich so aber nicht einverstanden, was kann ich jetzt am besten tun ?? gleich zum Anwalt oder erstmal weiter schreiben und denen sagen was ich möchte??
Kann ich darauf bestehen das die mir jemanden schicken der den Schaden für die freigegeben Kosten behebt?
Dürfen die einfach mal sagen wir zahlen max 70% Nett bei fiktiver Abrechnung??

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Frage 1: (beide Teile):
Rücksprache mit dem Schreiner /Handwerker halten und mit den Aussagen konfrontieren

Und ist heute wirklich jemand überrascht, wenn der Handwerker - sagen wir mal -deutlich großzügiger kalkuliert, wenn die "reiche" Versicherung eh für den Schaden aufkommt?

2: Nö

3: Jop, steht in deinen AVB, ohne Wiederherstellungsnachweis gibts nur Zeitwert.

0x Hilfreiche Antwort

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