FKK Bilder von/mit Kindern

20. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
tommi241982
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
FKK Bilder von/mit Kindern

Hallo zusammen,

Als Anhänger der FKK surfe ich öfters auch auf Naturisten/Nudisten Websites. Manchmal sind dort auch Bilder von und mit Kindern dabei. Kürzlich kam ich aber auf eine Site, welche ausschließlich Bilder von (minderjährigen) Jungen zeigt - alle jedoch im Kontext Naturismus/Nudismus, also keine Pornografie - und mit dem Zusatz auf der Seite, dass alles legal sei (wird von den USA aus betrieben).

Jetzt wurde ich aber doch etwas unsicher. Macht man sich damit strafbar bzw. kann das für die Polizei Grund sein, Hausdurchsuchungen durchzuführen?

Vielen Dank
Tommi

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Strafbar macht man sich, wenn es sich um (Kinder)Pornografie handelt.


http://www.kinderschrei.de/kinderpornographie-definition.htm

quote:
Kinderpornographie
Definition:

Kinderpornographie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Bei der Darstellung kann es sich um tatsächlich stattgefundenes oder um wirklichkeitsnahes Geschehen handeln, so dass auch mit Bildbearbeitungssoftware konstruiertes Material unter das Verbot fällt. Kind in diesem Sinne sind Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Sexueller Missbrauch bedeutet, daß an dem Kind sexuelle Handlungen durch einen Erwachsenen oder ein anderes Kind vorgenommen werden, oder daß das Kind diese Handlungen an einem Erwachsenen vornimmt. Darunter fallen auch Handlungen, die das Kind an sich selbst vornimmt.

Nacktbilder von Kindern sind keine Kinderpornographie, sofern dabei nicht die Darstellung von Geschlechtsteilen in den Vordergrund rückt. Dies ist gegeben, wenn das Kind unnatürliche Posen einnimmt (z.B. weit gespreizte Beine).


-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ergänzend:
Wenn auf einer Seite die im Thread beschriebenen Bilder sind, kann man sich die Hintergründe zwanglos denken. Aber es gibt nunmal kein Gesinnungsstrafrecht. Und wären bereits Nacktfotos strafbar, wären alle Eltern, die von ihren Kindern Strandfotos oder "Kind-in-Badewanne" haben, Straftäter.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Macht man sich damit strafbar bzw. kann das für die Polizei Grund sein, Hausdurchsuchungen durchzuführen?

Unter Umständen ja.
Und wenn die Durchsuchungen nur den Zweck dienen das Material zu sichten und strafrechtlich zu beurteilen.

Eine Mitteilung des ausländischen Websitebetreibers es sei alles legal mag ja für das Land zutreffen in dem der Webserver steht, ist jedoch kein Freibrief oder angenessenes Verteidigungsargument, denn für den Aufrufer in Deutschland gilt deutsches Recht.


quote:
alle jedoch im Kontext Naturismus/Nudismus

Ein beliebtes Scheinargument für Betreiber solcher (Kinderporno-)Seiten.
Insbesondere das hier nur (scheinbar) minderjährige Jungen gezeigt werden, lässt die Ermittler aufmerksam werden und degradiert den Kontext Naturismus/Nudismus zur Ausrede.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Insbesondere das hier nur (scheinbar) minderjährige Jungen gezeigt werden, lässt die Ermittler aufmerksam werden und degradiert den Kontext Naturismus/Nudismus zur Ausrede.

Natürlich ist es eine Ausrede. Aber für eine Durchsuchung muss ein Anfangsverdacht für den Besitz kinderpornographischen Materials bestehen. Und der besteht nicht, wenn jemand dieses andere Zeug hat. Wie gesagt, warum das da ist, kann man sich denken, aber das begründet keinen Anfangsverdacht, dass da auch mehr ist.

Eine Mitteilung des ausländischen Websitebetreibers es sei alles legal mag ja für das Land zutreffen in dem der Webserver steht, ist jedoch kein Freibrief oder angenessenes Verteidigungsargument, denn für den Aufrufer in Deutschland gilt deutsches Recht.
Das ist richtig, wer sich Kinderpornos auf den Rechner lädt, macht sich strafbar, egal wo der Server steht. Der Hinweis auf der im Thread genannten Seite, es sei nicht strafbar, weil der Server sonstwo steht, ist also Unsinn. Es kommt nur darauf an, was für Bilder es sind.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Aber für eine Durchsuchung muss ein Anfangsverdacht für den Besitz kinderpornographischen Materials bestehen.

Es gibt Staatsanwälte & Richter die schon im Besuch einer solchen Site den Anfangsverdacht sehen ...




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 21.11.2009 17:55

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tommi241982
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten.

quote:
Ein beliebtes Scheinargument für Betreiber solcher (Kinderporno-)Seiten.
Insbesondere das hier nur (scheinbar) minderjährige Jungen gezeigt werden, lässt die Ermittler aufmerksam werden und degradiert den Kontext Naturismus/Nudismus zur Ausrede.
Dem ist natürlich zuzustimmen, denn das Problem, dass FKK für manche als sexuelle Stimulation betrachtet wird, lässt sich wohl schwer aus der Welt schaffen. Allerdings ist es keine "(Kinderporno-)Seite", denn es sind keine sexuellen Handlungen dargestellt. Somit ist es wohl keine Kinderpornografie - zumindest nicht im juristischen Sinn, die moralische Bewertung steht auf einem anderen Blatt.

quote:
Das ist richtig, wer sich Kinderpornos auf den Rechner lädt, macht sich strafbar, egal wo der Server steht. Der Hinweis auf der im Thread genannten Seite, es sei nicht strafbar, weil der Server sonstwo steht, ist also Unsinn. Es kommt nur darauf an, was für Bilder es sind.
Der Hinweis von mir zielte darauf ab, dass die Seite lt. Impressum von USA (San Francisco) aus betrieben werden. Da ich vermute (ich weiß es allerdings nicht), dass in den USA eine strengere Gesetzgebung bzgl. Kinderpornografie gilt, könnte man doch davon ausgehen, dass der Hinweis "legal" auch hierzulande vergleichbar ist?

quote:
Insbesondere das hier nur (scheinbar) minderjährige Jungen gezeigt werden, lässt die Ermittler aufmerksam werden
Dazu müssen die Ermittler ja die Site überwachen bzw. an die Userdaten kommen. Frage: Ist es vorstellbar, dass sich die (ohnehin überlasteten) Ermittler damit befassen, zumal die Bilder wohl scheinbar nicht strafrechtlich relevant sind und damit die Gründe für einen Anfangsverdacht wohl nicht gegeben sind? Müsste man da wohl einschlägig vorbestraft o.ä. sein?

Danke.


1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
könnte man doch davon ausgehen, dass der Hinweis "legal" auch hierzulande vergleichbar ist?

Nein, das sollte man auf gar keinen Fall.
In Amerika kann man auch Hakenkreuz-Fahne schwenkend rumlaufen ohne das die Polizie mich stoppt, in Deutschland hätte man so seine Probleme.

Was in dem einen US-Bundesstaat erlaubt ist, kann im anderen verboten sein.


Gesetzliche Definitionen von einem Land ins andere zu übertragen kann sehr gefährlich sein.




quote:
Dazu müssen die Ermittler ja die Site überwachen bzw. an die Userdaten kommen. Frage: Ist es vorstellbar, dass sich die (ohnehin überlasteten) Ermittler damit befassen,

Es kann sein, das die Ermittler im Rahmen einer anderen Ermittlung auf die Seite aufmerksam werden. Dann braucht man nur noch das Knöpfchen zu drücken und die Aufrufe der Seite aus Deutschland werden protokolliert, inklusive derjenigen die die Seite aufrufen.



quote:
zumal die Bilder wohl scheinbar nicht strafrechtlich relevant sind und damit die Gründe für einen Anfangsverdacht wohl nicht gegeben sind?

Diese Beurteilung trifft der jeweilge Ermittler, somit lässt sich dies nicht vorhersagen.
Es werden jedoch Prioritäten gesetzt, das heist das harte, brutale Pornografie eher verfolgt wird als 'weiche' wie diese Jungenbilder ohne sexuelle Handlungen.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen