Express-Buchung Meta-Suchmaschine

28. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go485104-98
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Express-Buchung Meta-Suchmaschine

Schönen guten Tag,

gerne würde mich Ihre Meinung interessieren.

Ich habe über eine große Meta-Suchmaschine für Hotels über die Express-Buchungsfunktion eine Buchung vorgenommen.

Während des kompletten Vorgangs war das von mir gewünschte Hotel genannt, mit der richtigen Adresse etc. Auch auf der letzten Seite, wo der Buchungsbutton war, waren alle Daten richtig.
Nach dem Betätigen des Buttons kam umgehend die Buchungsbestätigung von der Buchungswebsite, allerdings mit einem komplett anderen Hotel, außer den Name ist nichts gleich ( anderer Ort, Land, Kategorie etc).

Die direkte Kontaktaufnahme brachte wenig, die Meta-Suchmaschine verweist auf die Buchungsseite, da nur Vermittler, die Buchungswebsite verweist auf die Meta-Suchmaschine, da der Fehler dort liegt.

Der Service der Meta-Suchmaschine hat mir in der Zwischenzeit zwar mitgeteilt, dass hier ein Fehler vorlag und ich stornieren soll, eine Stonierung ist aber nur bei einer 100 % Zahlung( bereits abgebucht) möglich!
Die Stonierungsgebühren sollen mir erstattet werden, aufgrund der Höhe wollte ich dies schriftlich haben, dies habe ich aber bisher nicht.

Wie würdet ihr hier vorgehen?

Der Fehler wurde meinerseits innerhalb weniger Min nach Eintreffen der falschen Buchungsbestätigung mitgeteilt, eine Bildschirmkopie der letzten Seite( mit Buchungsbutton) ist vorhanden.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

so wie Sie das schildern liegt keine uebereinstimmende Willenserklaerung vor, da Sie das bestaetigte Hotel nicht gebucht haben.

Teilen Sie das dem Online-Vermittler mit, bei dem Sie die Buchung taetigten. Dieser Vermittler ist dafuer verantwortlich dass Ihre Buchung korrekt abgewickelt wird. Gleichzeitig lassen Sie die bereits erfolgte Abbuchung im Rahmen der Bedingungen zum Bezahlverfahren rueckbuchen. Niemand darf bei Ihnen Gelder abbuchen zu der er nicht durch Sie ausruecklich autorisiert wurde.

Alles beweisfaehig sichern!


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Genau, mangels übereinstimmender Willenserklärung ist kein Vertrag zwischen Ihnen und dem Hotel bzw. Buchungsplatform zu Stande gekommen.

Mit der schriftlichen Bestätigung des Fehlers seitens der Metasuchmaschine haben Sie auch gute Chancen, das Geld, was per Kreditkarte abgebucht wurde, per Chargeback zurückzubekommen.

Bitte stornieren Sie nichts. Eine nicht vorhandenen Beherbergungsvertrag kann man nicht stornieren.
Mit einer Stornierung würden Sie einen Vertragsschluss zugeben - das wollen Sie aber nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go485104-98
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So, Thema ist erledigt, danke.

Stornierung wurde direkt seitens der Suchmaschine veranlasst bei der Buchungsseite, schriftliche Bestätigung der Suchseite zwecks Übernahme der Kosten liegt vor und soll innerhalb 21 Tage erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

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