Export nach Japan - Wie bekommen wir die japanische Mwst./Vorsteuer wieder zurück?

16. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
bianselong
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Export nach Japan - Wie bekommen wir die japanische Mwst./Vorsteuer wieder zurück?

Hallo!

Wir haben zu zweit ein Start-Up in München gegründet. (GbR) Unsere produzierte Ware aus dem Lebensmittelbereich haben wir über den Hafen Hamburg nach Japan per Schiffsfracht versendet. Mein Geschäftspartner hat für das Verschiffen der Ware eine Handelsrechnung VON unserer GbR an MICH ausgestellt - denn ich wohne in Japan und habe die Ware hier als Privatperson importiert.

Jetzt haben wir natürlich bei der Produktion der Ware in Deutschland 8% Vorsteuer bezahlt - die bekommen wir am Ende des Jahre ja wieder heraus, da unsere Ware offiziell Deutschland verlassen hat und damit exportiert wurde. Soweit so gut.

Aber in Japan habe ich die Ware als Privatperson empfangen und beim Import 8% japanische Mwst. im Voraus bezahlt.

Meine Frage an euch:
Wenn ich jetzt einem Kleinhändler unsere Ware verkaufe und im Namen unserer deutschen Firma eine Rechnung ausstelle, wie verfahre ich mit dem Posten "Mwst."?

Ich agiere also praktisch derzeit als Salesman unserer Firma. Wir haben keine Niederlassung in Japan. Ich führe Verkaufsgespräche mit lokalen Kleinhandlungen und im Fall sie wollen unsere Ware in ihr Sortiment aufnehmen, stelle ich ihnen eine Rechnung im Namen unserer deutschen GbR aus und liefere die gewünschte Menge an Produkten aus einem kleinen angemieteten Lager.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Beste Grüße aus Osaka,
Stefan

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
Jetzt haben wir natürlich bei der Produktion der Ware in Deutschland 8% Vorsteuer bezahlt - die bekommen wir am Ende des Jahre ja wieder heraus, da unsere Ware offiziell Deutschland verlassen hat und damit exportiert wurde. Soweit so gut.


Wie kommst du auf die Zahl von 8? Die Umsatzsteuersätze in Deutschland betragen 19 und 7 %. Und die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen kriegt die GbR jeden Monat und nicht erst Ende des Jahres zurück und nicht weil die Waren das Deutschland verlassen haben, sondern weil GbR eine Unternehmerin ist.

Zitat:
Wenn ich jetzt einem Kleinhändler unsere Ware verkaufe und im Namen unserer deutschen Firma eine Rechnung ausstelle, wie verfahre ich mit dem Posten "Mwst."?


Deine deutsche Firma hat schon die Ware an dich verkauft in dem sie die Ware an dich geschickt hat und eine Handelsrechnung an dich augestellt hat. Die Ware gehört jetzt dir. Von daher folgendes:
Diese Ware kansst nur du und nicht deine deutsche Firma weiter verkaufen. Dementsprechend gilt in dem Fall ausschliesslich das japanische Umsatzsteuerrecht.

Allerdings muss du und dein Geschäftspartner bei dieser Konstellation aufpassen: hier handelt es sich um die Gewinnverlagerung im Sinne von AstG.

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#2
 Von 
bianselong
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

---

-- Editiert von go478560-53 am 16.11.2017 23:48

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#3
 Von 
bianselong
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen Charlie,

vielen Dank für deine Antwort. Da hab ich wohl die japanische MwSt. mit der deutschen vertauscht, stimmt es sind 7%!
Auch das mit der monatlichen Rückgabe der Vorsteuer und AstG werde ich prüfen - das Steuerrecht ist wirklich kompliziert.

Du sagst, ich kann die Ware nur noch als Privatperson verkaufen, da sie jetzt mir gehört. Aber letzten Endes werden wir einen Grossteil auf amazon.jp verkaufen - und sind dort als deutsche Firma registriert. Wir hätten den Import auch von einem Importeur übernehmen lassen können, der unsere Ware dann zu amazon schickt. Aber der Importeur wäre nur von uns beauftragt gewesen, die Ware in das Warenhaus von amazon zu liefern, die Ware hätte weiter uns gehört. Genauso hatte ich mir das auch jetzt bei mir selbst vorgestellt: ich agiere als Einzelperson lediglich als Importeur, der die Ware empfängt und im Auftrag meiner Firma zu amazon bringt?!

Beste Grüße,
Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Ganz ehrlich: Ein Steuerberater ist keine Option für Euch?

Hier tummeln sich zwar ein paar ausgesprochene Experten in Sachen Steuerrecht, und auch ich könnte Euch wahrscheinlich eine ganz passable Antwort geben, wenn ich mich ein wenig in die Sache vertiefen würde (wozu ich im Augenblick nur leider keine Zeit habe).

Aber hier sind etliche nicht ganz triviale Themen betroffen (USt an sich, japanisches Steuerrecht, AStG, ...).
Da wäre das Geld in eine Beratung, bei der der Steuerberater für seine Aussagen auch haftbar ist, durchaus gut angelegt.

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