"Exotische" Pfandflaschen aus dem Online-Handel

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
solala0815
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
"Exotische" Pfandflaschen aus dem Online-Handel

Hallo,

beim Stöbern nach exotischen Getränken bin ich bei einem Online-Shop hängen geblieben, der zwar nach der "Verordnung über Getränkeverpackungen" Pfand für seine Flaschen verlangt, bei der Produktbeschreibung jedoch folgendes dazu schreibt:

quote:
Die Versandkosten für die Rücksendung der Pfandflaschen müssen vom Kunden getragen werden

Hat jetzt der Online-Händler sein eigenes Pfand- und Rücknahmesystem aufgebaut?
Und kann er seinem Endkunden überhaupt zumuten, das Porto für die Rücksendung selbst zu zahlen? Schließlich ist er ja für die Rücknahme verantwortlich....???

Viele Grüße.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Bezieht sich die Frage auf Einweg- oder Mehrwegpfandpflaschen?



quote:
Hat jetzt der Online-Händler sein eigenes Pfand- und Rücknahmesystem aufgebaut?

Das lässt sich nicht erkennen.



quote:
Und kann er seinem Endkunden überhaupt zumuten, das Porto für die Rücksendung selbst zu zahlen?

Der Händler um die Ecke muss ja auch nicht die Benzinkosten erstatten wenn man Pfandflaschen zurückbringt ...



quote:
Schließlich ist er ja für die Rücknahme verantwortlich....???

Bei dem gesetzlichen Einwegpfand gibt es überall kostenlose Rückgabemöglichkeiten, nutzt man diese nicht , muss man die damit verbundenen Kosten tragen.

Während für Einweg-Getränkeverpackungen die Pfand- und Rücknahmepflicht in der Verpackungsverordnung geregelt ist, sieht die Verpackungsverordnung für Mehrweg-Getränkeverpackungen keine öffentlich-rechtliche Pfand- und Rücknahmepflicht vor.
Auf gut deutsch: bei Mehrweg-Getränkeverpackungen kann jeder Händler entscheiden welche er in welchen Varianten zurücknimmt und ob er sie überhaupt zurücknimmt.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
solala0815
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Bezieht sich die Frage auf Einweg- oder Mehrwegpfandpflaschen?

Nun, da es sich um Bier aus der Karibik handelt, sind es wohl Einwegflaschen...
Glaube kaum, dass er die Flaschen wieder zurück schippern lässt.

quote:
Bei dem gesetzlichen Einwegpfand gibt es überall kostenlose Rückgabemöglichkeiten

Für den Endkunden sind diese kostenlos. Aber für den Onlinehändler sicherlich nicht, wenn er am Pfandsystem der DGP teilnimmt.

Vielleicht will ja der Online-Händler sich genau diese Kosten sparen?

quote:
Während für Einweg-Getränkeverpackungen die Pfand- und Rücknahmepflicht in der Verpackungsverordnung geregelt ist, sieht die Verpackungsverordnung für Mehrweg-Getränkeverpackungen keine öffentlich-rechtliche Pfand- und Rücknahmepflicht vor.
Auf gut deutsch: bei Mehrweg-Getränkeverpackungen kann jeder Händler entscheiden welche er in welchen Varianten zurücknimmt und ob er sie überhaupt zurücknimmt.

Habe jetzt selber über diese Verordnung nachgelesen.
Da der Online-Händler aber keine Verkaufsfläche > 200qm hat, muss er doch nur seine in Umlauf gebrachten Einwegverpackungen zurücknehmen.
Und eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an der DPG gibt es doch nicht, oder? Es könnte ja rein theoretisch auch noch ein "Konkurrenzunternehmen" zur DPG geben...

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