Hallo,
also wenn ich mich - rein fiktiv - am 01.05.2006 selbständig machen würde (ach so, ich beziehe ALG 1) und Überbrückungsgeld beziehen würde - und nach 6 Monaten hätte es leider nicht geklappt, dann habe ich doch nach dem momentanen Recht weiterhin für die Dauer meines Arbeitslosenzeitraumes Anspruch auf ALG...
Was ist denn nun - da das Überbrückungsgeld nur bis 30.06.05 genehmigt ist - wenn alles abgeschafft wird? Muß das Amt mich dann weiterhin für die restlichen Monate mit Überbrückungsgeld unterstützen und ich habe danach auch weiterhin Anspruch auf ALG oder würde ich dann in das neue Recht reinfallen?
Und unter Umständen dann gar keinen Anspruch auf Leistung mehr haben?
Vielen Dank für Hilfe !!
Existenzgründung und Überbrückungsgeld ??
19. Januar 2006
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Frage vom 19. Januar 2006 | 16:49
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 2x hilfreich)
Existenzgründung und Überbrückungsgeld ??
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#1
Antwort vom 19. Januar 2006 | 19:21
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 13x hilfreich)
Hallo,
Da sind Sie falsch informiert.
Lediglich der Existenzgründungszuschuss (sog. Ich-AG) ist bis 30.06.06 befristet.
Aber auch in diesem Falle wird man die volle Förderung gewährt bekommen, sofern der Beginn der selbständigen Tätigkeit vor dem o.g. Tag liegt.
Mit Beginn der Selbständigkeit (Förderung mit ÜG) wird Ihr Restanspruch auf Alg "konserviert" (sofern noch Restanspruch besteht!).
Stellen Sie nach sechs Monaten fest, dass Sie Ihre Selbständigkeit aufgeben müssen, können Sie Ihren Restanspruch auf Alg geltend machen.
Viel Erfolg.
KA
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