Existenzgründung, was muss man beachten...

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
metusalem
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Existenzgründung, was muss man beachten...

Hallo,

ich habe vor mich nebenberuflich selbstständig zu machen, (kleinunternehmerregelung).


Was muss ich alles beachten?

1. Erhöhen sich dadurch meine gesetzlichen Versicherungsbeiträge?

2. Muss ich am Jahresende zwei Steuererklärungen dem Finanzamt gegenüber abgeben, für die Beruflichen Einnahmen normale Einkommenssteuererklärung, für das Gewerbe Einnahme-Überschuss-Rechnung oder müssen diese beiden Einkommenarten auf einer Steuerklärung drauf??

3. Wie sind die Umsatzgrenzen für die Umsatzsteuerpflicht und Gewinngrenze für die besteuerung des Gewinns?


Vielen Dank für Eure Antworten,


Gruß
sven

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
joker_23
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo,
sie müssen 2 abgeben eine für das gewerbe und die eine einkommenssteuer .

Die beiträge erhöhen Sich selbstverständlich mit den verdienst des gewerbes



grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joker_23
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 16x hilfreich)

klein unternehmer nach §19 ustg glaube um die 17000 euro, denken sie bitte dran mit den gewinn erhöht sich auch ihr einkommen somit alle anderen beiträge deshalb alles immer gut ausrechnen ;-)

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#4
 Von 
RA_StB_Wagner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 6x hilfreich)

zu beachten:

1) für die nebenberufliche Tätigkeit können neue Versicherungspflichten entstehen. Dies hängt davon ab, was nebenberuflich gemacht werden soll

2) wird die nebenberufliche Tätigkeit am Wohnort ausgeübt, ist nur eine Steuererklärung abzugeben. Diese enthält dann aber eine Anlage GSE, die auch die Einkünfte aus dem "Nebenjob" nebst einer Einnahmen-Überschussrechnung beinhaltet.
Ggf. sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen, eine Umsatzsteuerjahreserklärung und eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.

Es empfiehlt sich unbedingt Rat bei einem Steuerberater einzuholen. In der heutigen Zeit der zunehmenden Steuerstrafverfahren sollte man sich wenigstens zu Beginn einmal beraten lassen und sich über seine Pflichten aufklären lassen. Denn es gilt auch in Deutschland der Grundsatz: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.....

Hinzu kommt, dass der Steuerberater über möglich Fördermöglichkeiten aufklären kann und Ratschläge zur betriebswirtschaftlichen Organisation geben kann.

Viel Erfolg und viele Grüße



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"Telefon 0172-6629058"

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#5
 Von 
M. Hübner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

"Hinzu kommt, dass der Steuerberater über möglich Fördermöglichkeiten aufklären kann..."

Was in erster Linie aber Unternehmensberater machen:-)

Gruss, Markus Hübner

-----------------
"Dipl.-Kfm. Markus Hübner
www.monetaer.de"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RA_StB_Wagner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 6x hilfreich)

und ich dachte immer Steuerberater würden auch Unternehmen beraten.... ;-)) und sind darüber hinaus zur Beratung in steuerlichen Dingen auch noch befugt (!) - also Beratung aus EINER Hand.....

Neu ist mir auch, dass Steuerberater nicht über die Fördermöglichkeiten aufklären. Hier ist doch geradezu ein wichtiges Betätigungsfeld für Steuerberater, die ein Gesamtkonzept entwickeln, das (auch) unter steuerlichen und förderrechtlichen Gesichtspunkten das in sich stimmig ist, ohne dass man mehrere Berater bezahlen muss!!





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"Telefon 0172-6629058"

-- Editiert von RA_StB_Wagner am 28.03.2005 13:55:07

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