Exfreund will mir meine Katzen nicht zurückgeben.

8. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
minny4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Exfreund will mir meine Katzen nicht zurückgeben.

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
In der 11 jährigen Beziehung mit meinem Ex haben wir gemeinsam 2 Katzen angeschafft. Wobei ich die Tiere damals bezahlt habe und auch auf den Impfpässen als Eigentümerin eingetragen bin.
Wir wohnten damals zusammen in seinem Haus und haben es gemeinsam renoviert und ausgebaut. Dabei habe ich erhebliche Summen in unser gemeinsames "Nest" gesteckt. Z.B. eine neue Küche eingebaut und Parkett verlegen lassen.
Dann kam es zur Trennung und da ich Geld in sein Haus gesteckt habe für Dinge die ich bei meinem Auszug nicht mitnehmen konnte, haben wir uns darauf geeinigt, dass er mir das Geld für diese Dinge zurückgibt und dafür Küche und sonstiges behalten kann. Das Geld hat er auch gezahlt.
Es war weiter abgemacht dass ich die Katzen abhole sobald ich meine neue Wohnung renoviert und eingerichtet habe. Darüber gibt es auch einen Schriftverkehr per SMS.
Nun wie das Leben so spielt hat sich nach der Trennung herausgestellt, dass es eine andere Frau gab und sie ist sofort nach meinem Auszug in das Haus eingezogen.
Sie hat dann wohl Gefallen gefunden an meinen Katzen und nun will mein Ex sie nicht mehr herausgeben.
Bei unserem letzten Gespräch darüber wurde mir damit gedroht, dass wenn ich darauf bestehen würde die Katzen zu bekommen er mir das gezahlte Geld, welches ich für die gemeinsamen Anschaffungen die er behalten hatte, von ihm bekommen habe wieder zurückverlangen und mich darauf verklagen würde.
Die neue Frau reagiert sehr gereizt auf mich und hat mich schon bei unserer ersten Begegung aufs wüsteste beschimpft als ich das Thema angsprochen hatte. Wofür es auch jede Menge Zeugen gibt. Allerdings macht dieses Verhalten ein normales Gespräch sehr schwer.

Meine Frage ist nun: Wie soll ich mich Verhalten? Kann er das Geld einfach so zurück verlangen? Wir hatten uns ja damals geeinigt und er hat es mir als Ausgleich gegeben für die Dinge die er behalten durfte.
Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür das er jetzt im Nachhinen alles wieder zurückfordern kann?

Vielen Dank im Voraus.
Grüße.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von minny4):
haben wir uns darauf geeinigt,


Wenn Du diese Einigung gerichtsfest beweisen kannst, sehe ich keine Chance für eine Rückforderung.

Das gleiche gilt für die Katzen. Wenn Du gerichtsfest beweisen kannst, dass es Deine Katzen sind (Dein Eigentum) kannst Du die Herausgabe der Sachen verlangen.

Es hängt also alles von der Beweisbarkeit der Behauptungen ab.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 08.11.2016 10:43

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#2
 Von 
minny4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wären denn gerichtsfeste Beweise?

Das Geld hat er überwiesen, es gibt div. E-Mail und SMS in denen er bestätigt, dass er es mir überweisen wollte oder hat und auch das es abgesprochen war dass ich es bekomme.
Ich habe ihn ja damals nicht gezwungen die Überweisung zu machen. Das hat es ja freiwillig getan und sogar in mehreren Raten.

Was bräuchte man denn um ein Eigentum an Katzen gerichtsfest zu beweisen? Ich habe die Impfpässe in denen Ich eingetragen bin als Eigentümerin. Ich kann auch die Abhebung für das Geld das ich damals für die beiden gezahlt habe nachweisen. Aber ich habe damals bar gezahlt und sie von einer Privatperson erworben.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von minny4):
In der 11 jährigen Beziehung mit meinem Ex haben wir gemeinsam 2 Katzen angeschafft.
Dann ist das Eigentum auch gemeinschaftlich.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von minny4):
In der 11 jährigen Beziehung mit meinem Ex haben wir gemeinsam 2 Katzen angeschafft.
Dann ist das Eigentum auch gemeinschaftlich.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von minny4):
Was wären denn gerichtsfeste Beweise?


Zum Beispiel Schriftverkehr aus dem auch ein unbeteiligter Dritter (hier Richter) ohne begründeten Zweifel entnehmen kann, dass die Zahlung als Gegenleistung für das in der Wohnung verbliebene Inventar bestimmt war.
Noch besser wäre natürlich ein Kaufvertrag, aber den scheint es ja in beiden Fällen nicht zu geben.

Ich habe auch einen Katzenimpfpass, da wurde aber eingetragen was ich dem Tierarzt beim Erstbesuch sagte. Als Eigentumsnachweis ist der nicht wirklich geeignet.

Zitat (von minny4):
Ich kann auch die Abhebung für das Geld das ich damals für die beiden gezahlt habe nachweisen.
Nein kannst Du nicht. Du kannst nur eine Abhebung nachweisen. Wäre es eine Überweisung von Dir an die Verkäuferin, she es anders aus.

Als Indiz würde die Aussage der Privatperson angesehen, wenn Du dort alleine aufgeschlagen bist. Aber, Radfahrer hat ja oben schon auf einen Widerspruch in Deinen eigenen Aussagen aufmerksam gemacht.
Wart ihr beide beim Kauf dort, würde ich mich seiner Einschätzung anschließen.

Berry

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#6
 Von 
minny4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Kaufverträge gibt es nicht.
Und wenn ich keinen gerichtsfesten Beweis dafür auftreiben kann, dass die Zahlungen damals als Gegenleistung für das überlassene Inventar geleistet wurden bin ich dann also auf Dauer damit erpressbar das er es sich zurückholen kann wenn ihm danach ist? Oder ich Ihm die Katzen nicht lasse? Habe ich das nun richtig verstanden?
Die Zahlungen erfolgten bereits letzen Winter.

Ich habe mehrere SMS in denen er mir bestätigt das die Katzen mir gehören und das ich sie abholen kann wenn ich soweit bin.

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Du solltest deine Theman mal trennen:
Die "Katzen" sind hier richtig, aber die Sache mit den "Renovierungskosten und Trennung" würde ich im Unterforum "Familienrecht" getrennt nachfragen.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die Katzen leben seit sie bei Ihnen waren in dem Haus, welches jetzt nur noch Ihrem Ex zur Verfügung steht. Gehen SIe mal in sich, lassen SIe ihm die Katzen und geben Sie zwei anderen armen Seelen ein neues Zuhause. Dann hätten Sie zum einen keinen Ärger mehr und zum anderen auch noch zwei Seelen gerettet.

Alternativ hierzu könnten SIe sich auf einen komplett überflüssigen Rechtstreit einlassen, wollen SIe das wirklich? Sind Sie sich der Konsequenzen bewusst?

Bezüglich der Zurücklassung der Katzen würde ich ein kleines Schreiben aufsetzen, dass das alleinige Eigentum auf ihn übergeht ... hier könnte man noch einfließen lassen, dass das von ihm gezahlte Geld als Auslgeich Ihrer Investitionen zu sehen ist ;) ..., ,und dann ist die Kuh vom Eis. Das Leben geht weiter, für die Katzen wäre es auf jeden Fall die beste Lösung.

-- Editiert von AltesHaus am 09.11.2016 09:54

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Sehr rationaler Rat, Altes Haus.

Er berücksichtigt aber nicht die möglicherweise vorhandene emotionale Bindung zu den Tieren.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Sehr rationaler Rat, Altes Haus.

Er berücksichtigt aber nicht die möglicherweise vorhandene emotionale Bindung zu den Tieren.

Berry


Ja das ist richtig, aber manchmal muss man als Mensch auch Verzicht üben zum Wohle des Tieres.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Es ist immer schwierig bei einer Trennung, wenn man nicht verheiratet war.
Und ich drück es mal umgekehrt aus wie AltesHaus: wären das meine Katzen, würde ich ihm sein ******geld zurücküberweisen, wenn ich dafür dann meine Katzen bekäm. Und so hatte ich ihn verstanden: Geld zurück, dann kriegst Du die Katzen?
Klingt hart, aber das geht vielen so, dass sie für eine gescheiterte Beziehung nicht finanziell entschädigt werden und man nicht jede Renovierung etc. aufrechnen kann. Darum heiraten auch heute noch so viele Leute, da hat man ein Minimum an Sicherheit, dass man am Ende nicht der Depp ist, der alles gezahlt hat und nichts wieder kriegt.

Zitat:
Er berücksichtigt aber nicht die möglicherweise vorhandene emotionale Bindung zu den Tieren.


So stark kann die hier nicht sein. Ich lese immer nur was von Geld.
Für mich klingt da keine große Katzenliebe raus, sondern mehr Eifersucht auf die Neue, und dass man für die Überlassung der Katzen vielleicht noch Extra-geld wollte.

In diesem Fall muss ich AltesHaus zustimmen. Vielleicht besser die Katzen lassen, wo sie sind. Das Geld behalten. Und sich neue Katzen kaufen.

-- Editiert von Yogi1 am 12.11.2016 00:49

-- Editiert von Yogi1 am 12.11.2016 00:52

-- Editiert von Yogi1 am 12.11.2016 00:58

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb485091-99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, ich habe da ein ähnliches Problem habe nur leider nur den Nachweis das ich die Impfpass der katzen habe und unendlich viele Bilder von den Katzen und mir... Bei mir hat es für mich nichts mit Geld zu tun im Gegenteil ich würde ihm trotz das ich die Katzen bezahlt habe etc. Noch Geld geben damit er sie mir gibt. Er meinte immer nur das ich eh keine Chance hätte sie wieder zu bekommen und ich kann ihn ja anzeigen... :/ habt ihr einen Rat?

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ihn anzuzeigen bringt Dir die Katzen auch nicht wieder.

Wenn man von jemandem widerrechtlich zurückgehaltenen Sachen haben möchte, verklagt man ihn.

Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage steigen mit der Qualität der Eigentumsnachweise.

Einem Impfpass oder Bildern, die einen selbst mit den Katzen zeigen, würde ich noch nicht einmal den Anschein eines Eigentummsnachweises beimessen.

Also irgend wie anders einigen oder bessere Nachweise besorgen.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Die Eigentumsverhältnisse will ich nicht einschätzen; nur allgemein: wenn klar ist, dass fb485091-99 die Katzen gehören, kann man durchaus über eine Strafanzeige wegen Unterschlagung nachdenken. Das motiviert den Delinquenten vllt schon und zudem lässt sich der zivilrechtliche Anspruch dabei ebenso klären.

2x Hilfreiche Antwort



#17
 Von 
DragonD
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich wüsste auch gerne, wie das geendet ist und ob du deine Katze wieder bekommen hast. Eine Freundin hat ebenfalls das Problem.

4x Hilfreiche Antwort

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