Ex Arbeitgeber gibt Unterlagen nicht raus

6. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)
Ex Arbeitgeber gibt Unterlagen nicht raus

Folgender Sachverhalt. Ich habe vom 1.1.15-28.02.15 in einem Arbeitsverhältnis gestanden welches der AG gekündigt hat (Arbeitsunfall) Am 14.2 schrieb ich dem Ag eine Mail und forderte.diesen auf bis.20.2 mir meine Unterlagen Zuzuschicken(Lohnzettel, Arbeitszeugnis, Gesundheitspass). Bis auf den Lohnzettel habe ich bis heute nix erhalten(erneute Mail am 24.2 mit.Frist bis 27.2 und erneute Mail am 3.3 mit Frist bis heute. Des wweiteren habe ich dem Ag per Post Unterlagen zugeschickt die er fürs Amt ausfüllen muss und habe gebeten den Lohnzettel für Februar gleich mitzuschicken, Frist habe ich bis 16.3 gegeben. Darf der AG die Unterlagen einbehalten bis der Letzte Lohn da ist?den erwarte ich am 12.3. Ich mein das mein Februar Lohnzettel noch nicht da sein kann und die elektronische Lohnberechnung ist klar, aber die anderen Unterlagen haben ja nix mit dem Lohn zutun. Wie gehe ich jetzt am besten vor?und was tu ich wenn die Unterlagen fürs Amt am 16.3 nicht da sind? Das Amt macht Druck die Berechnen nix bevor nicht alle Unterlagen da sind

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9317x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Darf der AG die Unterlagen einbehalten bis der Letzte Lohn da ist? <hr size=1 noshade>

Zumindest muss der AG den letzten Lohn nicht früher auszahlen, als er es ohne Kündigung hätte tun müssen.
Und dementsprechend wird er die Unterlagen auch nicht früher ausfüllen können.

Allgemein stellt sich die Frage, ob der AG die Unterlagen überhaupt dem AN nach Hause schicken muss.
Zumindest für das Arbeitszeugnis ist bereits ausgeurteilt worden, dass es reicht wenn der AG das Zeugnis "zur Abholung bereit hält" - er muss es dem AN im Regelfall nicht per Post zuschicken.
http://www.jobtipps24.de/urteile/arbeitszeugnisse/bag-urteil-holschuld-arbeitszeugnis.html



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Dazu müsste ja auf meine Mails erstmal geantwortet werden um einen Termin zur Abholung zu bestimmen. Ich kann es ja nicht riechen das der AG es nicht schicken will. Werde Montag mal bei einem Anwalt mich kundig machen mal sehen was der sagt, seh es eigentlich nicht ein dort nochmal hinzufahren u bin froh wenn ich denen nicht mehr unter die Augen treten muss.

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#3
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Die Entgeltbescheinigung für den Bezug von AlG übermittelt der AG elektronisch nach Ausscheiden direkt an die Arbeitsagentur. Heutzutage bedeutet das in der Lohnabrechnung schlicht einen Haken im Lohnprogramm - warum also sollte sich die Lohnbuchhaltung die Mühe machen, die Formulare zusätzlich nochmal für Dich händisch auszufüllen ( was sie auch erst nach erfolgter letzter Abrechnung tun kann)? Welches Amt macht denn da angeblich Druck, obwohl den Sachbearbeitern dort durchaus dieses Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung bekannt sein sollte?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Anwalt kostet.

http://www.anwalt.info/arbeitspapiere/

quote:
Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich die Arbeitspapiere vom Arbeitgeber abholen. Der sogenannte Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Leistung erfüllt hat. Es handelt sich um eine Holschuld des Arbeitnehmers. Hiervon bestehen jedoch einige Ausnahmen, bei deren Vorliegen sich die Holschuld in eine Schickschuld verwandelt und der Arbeitgeber auf seine Kosten die Papiere zum Arbeitnehmer versenden muss. Ausnahmen können zum Beispiel Krankheit oder ein weit entfernter Wohnort sein.


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