Evtl. Schwanger - trotzdem kündbar?

26. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
michibrowneyes
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)
Evtl. Schwanger - trotzdem kündbar?

Hallo zusammen,

habe mit meinem AG Differenzen und denke, er wird mich zum 01.05.08 kündigen wollen, d.h. er müsste mir die Kündigung bis 31.03. überreichen.
Ich glaube jedoch schwanger zu sein, werde das aber leider erst nach dem 31.03. erfahren.
Ist seine Kündigung dann dennoch wirksam?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
flip1364
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 3x hilfreich)

erst nach erhalt des mutterpasses hat er probleme mit der kündigung... also um auf deine frage zu antworten... JA

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#2
 Von 
michibrowneyes
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Das heisst, obwohl ich (mit hoher Wahrscheinlichkeit) schwanger bin, kann er mich wirklich kündigen?! Wo greift hier das besondere Recht für Schwangere?
Und wenn ich ihm die Schwangerschaft vor seiner Kündigung mitteile?

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#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Wenn Sie schwanger sind und es nicht wissen, ist das nicht Ihre Schuld (wobei fraglich ist ob man das nicht testen kann). Sie müssen nur innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Kenntnis dem AG die Schwangerschaft mitteilen, sondt verfällt der Schutz. Haben Sie den Schutz (wichtig ist die auch rückwirkend festgestellte Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Zugangs der K) wäre die Kündigung gem. §§ 134 BGB , 9 MuSchG unwirksam, er müßte das gewerbeaufsichtamt um Erlaubnis bitten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

per google läßt sich allerhand dazu finden.

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <A href='http://smiliestation.de/' target='_blank' title='Smileys'><img src='http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif' alt='Smiley' border='0'></a>
"

-- Editiert von Apothekenpferd am 26.03.2008 12:36:25 ' Target=_Blank>Link</a>

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#5
 Von 
flip1364
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 3x hilfreich)

bleibt die frage ob ein einfacher schwangerschaftstest als "Kenntnis" ausreichend ist, oder ob ein Arzt die Schwangerschaft offiziell feststellen und durch die Ausstellung eines Mutterpasses beurkunden muss. Ansonsten stimme ich andreas.hauser zu...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Einmalige Nachfrage vom Fragesteller
geschrieben am 28.09.2005 14:37:14

Lieber Herr Schröter,
erst einmal vielen, lieben Dank für Ihre schnelle und gründliche Antwort. Sie hatten Recht, ich habe die Frage versehentlich in die falsche Kategorie gestellt.

Also, wenn ich das recht verstehe, ist Sie von Ihrer Seite aus verpflichtet die Schwangerschaft zu dokumentieren?
Würde da auch evtl. eine Bescheinigung vom Arzt reichen, oder müßte das in jedem Fall der Mutterpass sein? (Da in diesem ja auch Zeitpunkt der Erkennung d. Schwangerschaft vermerkt ist und auf der Bescheinigung de Arztes ja wahscheinlich eher nicht.) Vielen Dank...


Antwort auf einmalige Nachfrage vom Anwalt
geschrieben am 28.09.2005 16:50:44

Richtig,

die Schwangerschaft ist entsprechend zu dokumentieren. In einem Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt am Main Az.: 6 Ca 2947/01
wurde die ausgestellte Bescheinigung des Gynäkologen über ihre bestehende Schwangerschaft als ausreichend angesehen. D.h. es muß nicht in jedem Fall der Mutterpass sein. Die Bundesagentur für Arbeit verlangt ebenfalls als Nachweis keine Vorlage des Mutterpasses. Hier reicht eine artztliche Bescheinigung aus. Insoweit denke ich, daß im Arbeitsverhältnis gleiches gelten wird.

Jedenfalls reicht aber eine Kopie des Mutterpasses nicht aus. Es muß schon ein Originaldokument sein, sei es Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung.

Mit besten Grüßen
RA Schröter <hr size=1 noshade>

http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCndigung-in-der-Probezeit-trotz-Schwangerschaft__f7087.html

Offenbar reicht Bescheinigung des Arztes vorerst aus. :) Ich würde diese Woche noch zum Arzt gehen, um dem AG den Wind aus den Segeln zu nehmen.




-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <a href='http://smiliestation.de/' target='_blank' title='Smileys'><img src='http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif' alt='Smiley' border='0'></a>
"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
Schwangerschaften können auch noch bis zwei Wochen nach Aussprache der Kündigung bekanntgegeben werden. Damit wäre die Kündigung unwirksam und Arbeitgeber muss Dich weiterbeschäftigen bzw. bezahlen. Aber besser nicht unnötig zwei Wochen lang warten, wenn die Schwangerschaft sicher ist.
Also musst Du dem Chef noch nichts sagen.
"Hohe Wahrscheinlichkeit" ist kein Grund es vorher verlauten zu lassen.

Gibt nur wenige Ausnahmen. Z.B. wenn die Stelle befristet ist. Ebenso bei befristeten Probezeiten, nicht aber bei normalen Probezeiten. (steht im Vertrag) Bei ganz gefährlichen Berufen kann ein Amt noch Ausnahmekündigungen bestätigen. Ist aber sehr selten und kann als Verwaltungsakt rechtlich angegangen werden.


Gibt ja übrigens auch halbwegs zuverlässige Teststreifen aus dem Drogeriemarkt oder Notfallbesuch bei Frauenarzt/ärztin.

Vorsicht bei Abfindungsangeboten: Zum einen sowieso nicht blind etwas unterschreiben ,sondern von fachkundiger Seite darüber beraten lassen.

Zum anderen:
Was viele Schwangere in Deiner Situation nicht berücksichtigen ist, dass während des Mutterschutzes auch Sozialversicherungen, Rentenversicherung, Krankenversicherung usw. weiterbestehen. Daher wäre eine evt. Abfindung bei Aufhebung sorgsam gegeneinander durchzurechnen. Eine Aufhebung dürfte sich gerade bei jüngeren Frauen kaum rechnen.
Und : Sollte dann etwas bei der Mutterwerdung nicht hinhauen sind die Frauen *sofort arbeitslos* und würden als verhinderte Mütter erfahrungsgemäß oft einen neuen Anlauf nehmen und damit kaum bei einer neuen Firma eine Chance finden.


Mutterpass bedeutet ja auch dass eine Schwangerschaft vorliegt. Zeigen vielleicht, aber Einblick darf der AG aus Datenschutzgründen nicht verlangen, wohl aber ein Attest. Wenn AG ein Attest verlangt muss er evt. Kosten dafür tragen. (Bei uns wars gratis)


Sollte Chef anfangen zu mobben haben Frauenärzte üblicherweise ein offenes Ohr und sind recht kooperativ bei Erteilung von Berufsverboten. Stresshormone sind halt auch schädlich fürs Ungeborene ;)


Wichtig: Sollte AG kündigen und nicht sofort wg. der Schwangerschaftsbekanntgabe wieder *schriftlichÜ zurücknehmen, dann muss innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Sonst gibts gar nix.


Ich kenne mich deshalb so gut aus, weil meine Frau vor wenigen Wochen in der Firma bekanntgegeben hat, dass sie schwanger ist und am nächsten Morgen eine Kündigung im Briefkasten lag. Klage ist schon eingereicht.
Solange bezahlter Urlaub. Mutterschutzgesetz ist der härteste Kündigungsschutz den das Arbeitsrecht kennt.
Wer keine goldenen Löffel klaut hat also nichts zu befürchten.
Also immer schön brav bleiben und nett lächeln. Die Schwangere sitzt das definitiv am längeren Hebel aus.



Ansonsten: Viel Glück und alles Gute.

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